Zum Inhalt springen
Anlage R 2025 · Zeile 17

Anlage R Zeile 17: Ende oder Umwandlung einer privaten Leibrente

Hier trägst du das Datum ein, an dem deine private Leibrente spätestens endet oder in eine andere Rente umgewandelt wird. Das Datum steht in der Regel in deiner Rentenbescheinigung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Die Rente erlischt / wird umgewandelt spätestens amLeibrenten aus privaten Rentenversicherungen (auf Lebenszeit / mit zeitlich befristeter Laufzeit) › Rente133 Datum (TT.MM.JJJJ) kann per Belegabruf vorausgefüllt sein

Was gehört in Zeile 17?

In Zeile 17 trägst du das Datum ein, an dem die Rente erlischt oder in eine andere Rente umgewandelt wird. Das betrifft Leibrenten aus privaten Rentenversicherungen, die auf Lebenszeit oder mit zeitlich befristeter Laufzeit laufen.

Das Datum brauchst du, damit das Finanzamt den steuerpflichtigen Ertragsanteil deiner Rente berechnen kann. Bei einer Rente auf Lebenszeit ohne Befristung bleiben die Zeilen 16 und 17 leer. Zeile 15 brauchst du nur, wenn die Laufzeit auch vom Leben einer anderen Person abhängt.

Die Angabe kann bereits über den Belegabruf vorausgefüllt sein. Du solltest sie mit deiner Rentenbescheinigung abgleichen.

So füllst du die Zeile aus

Trage das Datum im Format TT.MM.JJJJ ein. Es muss nach dem Beginn der Rente in Zeile 14 liegen.

Das Datum findest du in der Regel in der Rentenbescheinigung deines Versicherers. Dort steht, wann die Rente spätestens endet oder umgewandelt wird.

Achte darauf, dass das Datum plausibel ist. Es darf nicht vor dem Rentenbeginn liegen und nicht nach dem Jahr 2099.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, dass das Datum vor dem Rentenbeginn liegt. Prüfe deshalb, ob das Datum nach dem Beginn in Zeile 14 liegt.

Ein weiterer Fehler ist ein Datum nach dem Jahr 2099. Das ist nicht plausibel und wird von ELSTER abgelehnt.

Verwechsle Zeile 17 nicht mit Zeile 11. Zeile 11 gehört zur Öffnungsklausel bei Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder berufsständischen Versorgung, Zeile 17 betrifft private Leibrenten.

  • Datum liegt vor dem Rentenbeginn
  • Datum liegt nach dem Jahr 2099
  • Verwechslung mit Zeile 11 (gesetzliche Rente)

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 819001Das Datum an dem die Rente endet liegt nach dem Jahr 2099 und ist daher nicht plausibel (Rente, Angabe bei Leibrenten aus privaten Rentenversicherungen; Anlage R).
  • FehlerPrüfregel 901161Das Datum an dem die Rente endet liegt vor dem angegebenen Datum an dem die Rente beginnt (Rente, Angabe bei Leibrenten aus privaten Rentenversicherungen; Anlage R).

Zeile 17 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2020–202517
2016–201919

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage R Zeile 17 ein?

Trage das Datum ein, an dem deine private Leibrente spätestens endet oder in eine andere Rente umgewandelt wird. Das Datum steht in deiner Rentenbescheinigung.

Wo finde ich das Datum für Zeile 17?

Das Datum findest du in der Rentenbescheinigung deines Versicherers. Es kann auch schon über den Belegabruf vorausgefüllt sein.

Muss ich Zeile 17 ausfüllen, wenn die Rente auf Lebenszeit läuft?

Nein. Bei einer Rente auf Lebenszeit ohne Befristung bleiben die Zeilen 16 und 17 leer. Hängt die Laufzeit auch vom Leben einer anderen Person ab, gibst du in Zeile 15 deren Geburtsdatum an.

Alle Zeilen der Anlage R 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.