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Anlage R 2025 · Zeile 5

Anlage R Zeile 5: Rentenanpassungsbetrag in der Anlage R

Hier trägst du die Summe der Rentenerhöhungen ein, die in Zeile 4 enthalten sind. Die Daten liegen dem Finanzamt im Regelfall aus der Rentenbezugsmitteilung vor.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Rentenanpassungsbetrag (in Zeile 4 enthalten)Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen › Rente102 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ kann per Belegabruf vorausgefüllt sein

Was gehört in Zeile 5?

In Zeile 5 trägst du den Rentenanpassungsbetrag ein. Das ist die Summe aller Rentenerhöhungen, die in dem Rentenbetrag der Zeile 4 enthalten sind.

Den Betrag findest du in den Unterlagen deines Rententrägers. Die Daten aus der Rentenbezugsmitteilung liegen dem Finanzamt im Regelfall bereits elektronisch vor.

Der Rentenanpassungsbetrag ist in voller Höhe steuerpflichtig. Er gehört zu den Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen oder eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Der Betrag kann auch negativ sein.

Liegen dem Finanzamt die Daten aus der Rentenbezugsmitteilung vor, musst du die Zeile nicht ausfüllen. Trage nur etwas ein, wenn du abweichende Angaben machen willst.

Achte darauf, dass der Betrag nur für die Rente gilt, die du in Zeile 4 eingetragen hast.

  • Betrag aus den Unterlagen des Rententrägers übernehmen
  • Nur den Teil eintragen, der in Zeile 4 enthalten ist
  • Bei negativem Betrag ein Minuszeichen setzen

Häufige Fehler

Im Jahr des Rentenbeginns und im Folgejahr darfst du hier keinen Rentenanpassungsbetrag eintragen. Das führt zu einer Fehlermeldung von ELSTER.

Verwechsle den Rentenanpassungsbetrag nicht mit dem Rentenbetrag aus Zeile 4. Der Rentenbetrag ist die gesamte Rente, der Rentenanpassungsbetrag nur die Summe der Erhöhungen darin.

Trage den Betrag nicht in Zeile 6 ein. Dort steht der Beginn der Rente.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 904201Der Rentenanpassungsbetrag zu einer Leibrente ist im Jahr des Rentenbeginns und im Folgejahr unzulässig (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen; Anlage R).

Zeile 5 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2020–20255
2016–20196

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage R Zeile 5 ein?

Den Rentenanpassungsbetrag. Das ist die Summe aller Rentenerhöhungen, die im Rentenbetrag der Zeile 4 enthalten sind.

Wo finde ich den Rentenanpassungsbetrag?

In den Unterlagen deines Rententrägers. Dem Finanzamt liegt der Betrag im Regelfall ohnehin elektronisch aus der Rentenbezugsmitteilung vor.

Muss ich den Rentenanpassungsbetrag immer eintragen?

Nein. Liegen dem Finanzamt die Daten aus der Rentenbezugsmitteilung vor, musst du ihn nicht eintragen. Im Jahr des Rentenbeginns und im Folgejahr ist ein Rentenanpassungsbetrag nicht zulässig.

Alle Zeilen der Anlage R 2025 im Überblick

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