Anlage R Zeile 10: Prozentsatz der Öffnungsklausel für die Rente
Trage hier den Prozentsatz ein, den dein Versorgungsträger für die Öffnungsklausel bescheinigt hat. Der Wert steht in der Bescheinigung deines Versorgungsträgers.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Prozentsatz (laut Bescheinigung Ihres Versorgungsträgers)Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen › Öffnungsklausel | 112 | Zahl mit 2 Nachkommastellen, nicht 0, höchstens 100 |
Was gehört in Zeile 10?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 101200075Es wurden Angaben zur Öffnungsklausel gemacht, aber kein Öffnungsklauselprozentsatz erklärt (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen; Anlage R).
Zeile 10 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2020–2025 | 10 |
| 2016–2019 | 11 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage R Zeile 10 ein?
Woher bekomme ich den Prozentsatz für die Öffnungsklausel?
Was passiert, wenn ich den Prozentsatz nicht eintrage?
Alle Zeilen der Anlage R 2025 im Überblick
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