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Anlage R 2025 · Zeile 25

Anlage R Zeile 25: Werbungskosten zu Renten aus Leibrenten

Trage hier deine tatsächlichen Werbungskosten zu den Renten aus den Zeilen 4, 13 und 19 ein. Die Summe trägst du bei Kennzahl 800 ein.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Art der AufwendungenWerbungskosten › Einzelangaben– Text
BetragWerbungskosten › Einzelangaben– Betrag in Euro ohne Cent
Summe800 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 25?

In Zeile 25 trägst du deine tatsächlichen Werbungskosten zu den Rentenbeträgen aus den Zeilen 4, 13 und 19 ein. Das sind gesetzliche Renten und Basisrenten, private Leibrenten und Leibrenten aus sonstigen Verpflichtungsgründen.

Werbungskosten können etwa Kosten für einen Rechtsstreit um die Rente oder anteilige Steuerberatungskosten für die Anlage R sein.

Werbungskosten, die auf Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre oder Kapitalauszahlungen entfallen (Zeilen 9, 18 und 24), gehören nicht hierher, sondern in Zeile 26. Leistungen aus Riester-Verträgen und der betrieblichen Altersversorgung gehören nicht in die Anlage R, sondern in die Anlage R-AV / bAV.

So füllst du die Zeile aus

Gib zu jeder Aufwendung die Art und den Betrag an. Art und Betrag müssen immer gemeinsam angegeben werden, sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Die Summe deiner Werbungskosten trägst du bei Kennzahl 800 ein. Sie muss mit den Einzelwerten übereinstimmen.

Die Zeilen 25 und 26 füllst du nur in der ersten Anlage R aus.

Hast du keine höheren Werbungskosten, berücksichtigt das Finanzamt automatisch den Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 € für Renten. Dann trägst du in Zeile 25 nichts ein.

  • Art der Aufwendungen und Betrag immer gemeinsam angeben.
  • Die Summe bei Kennzahl 800 muss den Einzelwerten entsprechen.
  • Werbungskosten zu Nachzahlungen und Kapitalauszahlungen gehören in Zeile 26.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du die Summe der Werbungskosten angibst, aber keine Einzelaufwendungen aufführst. Ebenso, wenn du Einzelwerte angibst, aber die Summe fehlt.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn die Summe nicht mit den erklärten Einzelwerten übereinstimmt. Prüfe deine Addition.

Die Werbungskosten zu Renten nach DBA Belgien in Zeile 28 dürfen nicht größer sein als die Summe der Werbungskosten auf der Anlage R.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101200013Die eingegebenen Werbungskosten zu Renten nach DBA Belgien sind größer als die Summe der Werbungskosten auf der Anlage R (Anlage R).
  • FehlerPrüfregel 908000Die angegebene Summe der Werbungskosten zu Rentenbeträgen aus Leibrenten stimmt nicht mit den erklärten Einzelwerten überein (Anlage R).
  • FehlerPrüfregel 101200062Es wurde die Summe der Werbungskosten zu den Rentenbeträgen aus Leibrenten erklärt, einzelne Aufwendungen wurden jedoch nicht angegeben (Anlage R).
  • FehlerPrüfregel 908500Es wurden Einzelwerte zu den Werbungskosten zu Rentenbeträgen aus Leibrenten erklärt, die Summe der Werbungskosten wurde jedoch nicht angegeben (Anlage R).
  • FehlerPrüfregel 101200031Bei den Werbungskosten zu den Rentenbeträgen aus Leibrenten wurden die Art der Aufwendungen und die Höhe der Aufwendungen nicht gemeinsam angegeben (Anlage R).

Zeile 25 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202525
2020–202237
201921
201854
2016–201752

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage R Zeile 25 ein?

Deine tatsächlichen Werbungskosten zu den Renten aus den Zeilen 4, 13 und 19. Gib Art und Betrag jeder Aufwendung an und bilde die Summe bei Kennzahl 800.

Muss ich in Zeile 25 etwas eintragen, wenn ich keine Werbungskosten habe?

Nein. Dann berücksichtigt das Finanzamt automatisch den Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 € für Renten.

Wo trage ich Werbungskosten zu Nachzahlungen ein?

In Zeile 26. Das betrifft Werbungskosten, die auf Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre oder Kapitalauszahlungen aus den Zeilen 9, 18 und 24 entfallen.

Alle Zeilen der Anlage R 2025 im Überblick

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