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Anlage R 2025 · Zeile 27

Anlage R Zeile 27: Renteneinnahmen nach DBA Belgien

Hier trägst du die Renteneinnahmen ein, die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien behandelt werden und bereits in Zeile 4 enthalten sind.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Renteneinnahmen nach DBA Belgien (in Zeile 4 enthalten)Ansässigkeit in Belgien (gemäß Artikel 4 des Doppelbesteuerungsabkommens mit Belgien)702 Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0

Was gehört in Zeile 27?

In Zeile 27 trägst du Renteneinnahmen ein, die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien (DBA Belgien) zu behandeln sind. Diese Beträge müssen bereits in Zeile 4 enthalten sein. Die Zeile gehört zum Abschnitt „Ansässigkeit in Belgien (gemäß Artikel 4 des Doppelbesteuerungsabkommens mit Belgien)“.

Die Zeile betrifft dich, wenn du nach Artikel 4 Absatz 1 oder 2 des Abkommens in Belgien ansässig bist und noch einen weiteren Wohnsitz im Inland hast. Du trägst hier die Renteneinnahmen ein, die aus einer deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, einer inländischen landwirtschaftlichen Alterskasse oder einer inländischen berufsständischen Versorgungseinrichtung stammen und für die Deutschland grundsätzlich das Besteuerungsrecht hat. Das Finanzamt prüft daraufhin eine Minderung der tariflichen Einkommensteuer aufgrund der belgischen Gemeindesteuer.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Der Wert darf nicht 0 sein. Die Kennzahl lautet 702.

Die Renteneinnahmen nach DBA Belgien dürfen nicht größer sein als die Summe der Rentenbeträge aus gesetzlichen Renten in der Anlage R. Wenn du Angaben zu diesen Renteneinnahmen machst, musst du auch die zugehörigen gesetzlichen Renten in der Anlage R angeben.

  • Betrag in Euro ohne Cent eintragen.
  • Der Betrag muss in Zeile 4 bereits enthalten sein.
  • Die Kennzahl 702 verwenden.
  • Die zugehörigen Werbungskosten gehören in Zeile 28.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, dass die Renteneinnahmen nach DBA Belgien größer sind als die Summe der Rentenbeträge aus gesetzlichen Renten in der Anlage R. Ein weiterer Fehler ist, dass Angaben zu diesen Renteneinnahmen gemacht werden, aber keine zu den zugehörigen gesetzlichen Renten in der Anlage R.

Die Werbungskosten zu Zeile 27 müssen in den Zeilen 25 und 26 enthalten sein und werden in Zeile 28 eingetragen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101200076Die Renteneinnahmen nach DBA Belgien sind größer als die Summe der Rentenbeträge aus gesetzlichen Renten (Anlage R).
  • FehlerPrüfregel 824110Es wurden Angaben zu Renteneinnahmen nach DBA Belgien gemacht, jedoch keine zu den zugehörigen gesetzlichen Renten (Anlage R).

Zeile 27 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202527
2020–202212
2016–201913

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage R Zeile 27 ein?

Trage die Renteneinnahmen nach DBA Belgien ein, die bereits in Zeile 4 enthalten sind. Der Betrag wird in Euro ohne Cent angegeben.

Für wen ist Zeile 27 relevant?

Wenn du nach Artikel 4 des Abkommens in Belgien ansässig bist und noch einen weiteren Wohnsitz im Inland hast. Das Finanzamt prüft dann eine Minderung der tariflichen Einkommensteuer aufgrund der belgischen Gemeindesteuer.

Was muss ich bei den Werbungskosten zu Zeile 27 beachten?

Die Werbungskosten zu Zeile 27 müssen in den Zeilen 25 und 26 enthalten sein. In Zeile 28 trägst du sie dann ein.

Alle Zeilen der Anlage R 2025 im Überblick

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