Anlage R Zeile 8: Ende der vorhergehenden Rente
Trage hier das Datum ein, an dem die vorhergehende Rente geendet hat. Dein Versorgungsträger übermittelt die Angabe in der Regel elektronisch.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Ende der 1. vorhergehenden RenteLeibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen › Rente | 106 | Datum (TT.MM.JJJJ) kann per Belegabruf vorausgefüllt sein |
| Ende der 2. vorhergehenden RenteLeibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen › Rente | 108 | Datum (TT.MM.JJJJ) |
| Ende der 3. vorhergehenden RenteLeibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen › Rente | 110 | Datum (TT.MM.JJJJ) |
Was gehört in Zeile 8?
So füllst du die Zeile aus
Ende der 1. vorhergehenden Rente: Kennzahl 106 Ende der 2. vorhergehenden Rente: Kennzahl 108 Ende der 3. vorhergehenden Rente: Kennzahl 110
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 810601Das Rentenende der ersten vorhergehenden Rente liegt nach dem Veranlagungszeitraum (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen; Anlage R).
- FehlerPrüfregel 810801Das Rentenende der zweiten vorhergehenden Rente liegt nach dem Veranlagungszeitraum (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen; Anlage R).
- FehlerPrüfregel 811001Das Rentenende der dritten vorhergehenden Rente liegt nach dem Veranlagungszeitraum (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen; Anlage R).
- FehlerPrüfregel 905001Bei der ersten vorhergehenden Rente liegt das angegebene Rentenende vor dem Rentenbeginn (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen; Anlage R).
- FehlerPrüfregel 905201Bei der zweiten vorhergehenden Rente liegt das angegebene Rentenende vor dem Rentenbeginn (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen; Anlage R).
- FehlerPrüfregel 905401Bei der dritten vorhergehenden Rente liegt das angegebene Rentenende vor dem Rentenbeginn (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen; Anlage R).
- FehlerPrüfregel 904401Bei der ersten vorhergehenden Rente müssen der Beginn und das Ende der vorhergehenden Rente gemeinsam angegeben werden (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen; Anlage R).
- FehlerPrüfregel 904601Bei der zweiten vorhergehenden Rente müssen der Beginn und das Ende der vorhergehenden Rente gemeinsam angegeben werden (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen; Anlage R).
- FehlerPrüfregel 904801Bei der dritten vorhergehenden Rente müssen der Beginn und das Ende der vorhergehenden Rente gemeinsam angegeben werden (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen; Anlage R).
- FehlerPrüfregel 905601Das Rentenende der ersten vorhergehenden Rente liegt vor dem 1.1.2005, als vorhergehende Renten können aber nur Renten mit Rentenende ab 1.1.2005 berücksichtigt werden (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen; Anlage R).
Dazu kommen 2 weitere Prüfungen dieser Zeile.
Zeile 8 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2020–2025 | 8 |
| 2016–2019 | 9 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage R Zeile 8 ein?
Woher weiß ich, wann die vorhergehende Rente geendet hat?
Was passiert, wenn ich Zeile 8 nicht ausfülle?
Alle Zeilen der Anlage R 2025 im Überblick
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