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Anlage R 2025 · Zeile 8

Anlage R Zeile 8: Ende der vorhergehenden Rente

Trage hier das Datum ein, an dem die vorhergehende Rente geendet hat. Dein Versorgungsträger übermittelt die Angabe in der Regel elektronisch.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Ende der 1. vorhergehenden RenteLeibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen › Rente106 Datum (TT.MM.JJJJ) kann per Belegabruf vorausgefüllt sein
Ende der 2. vorhergehenden RenteLeibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen › Rente108 Datum (TT.MM.JJJJ)
Ende der 3. vorhergehenden RenteLeibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen › Rente110 Datum (TT.MM.JJJJ)

Was gehört in Zeile 8?

In Zeile 8 der Anlage R trägst du das Ende der 1. vorhergehenden Rente ein. Eine vorhergehende Rente ist eine andere Rente, die deiner jetzigen Rente vorangegangen ist.

Das kann zum Beispiel eine Erwerbsminderungsrente sein oder die Altersrente der verstorbenen verheirateten oder verpartnerten Person. Dadurch kann sich für deine Rente eine günstigere Besteuerung ergeben.

Die Zeile hat drei Felder: Ende der 1. vorhergehenden Rente (Kennzahl 106), Ende der 2. vorhergehenden Rente (Kennzahl 108) und Ende der 3. vorhergehenden Rente (Kennzahl 110). Du füllst nur die Felder aus, für die es tatsächlich eine vorhergehende Rente gab.

So füllst du die Zeile aus

Gib das Datum im Format TT.MM.JJJJ ein. Die Angabe muss mit dem Beginn der vorhergehenden Rente in Zeile 7 zusammenpassen: ELSTER prüft, ob Beginn und Ende gemeinsam angegeben sind und ob das Ende nach dem Beginn liegt.

Das Ende darf nicht nach dem Veranlagungszeitraum liegen und nicht vor dem 1.1.2005. Vorhergehende Renten mit einem Ende vor 2005 werden nicht berücksichtigt.

Die Angaben übermittelt dein Versorgungsträger in der Regel elektronisch, sodass sie per Belegabruf vorausgefüllt sein können. Prüfe die übernommenen Daten. Weichst du davon ab, trägst du sie selbst ein.

  • Ende der 1. vorhergehenden Rente: Kennzahl 106
  • Ende der 2. vorhergehenden Rente: Kennzahl 108
  • Ende der 3. vorhergehenden Rente: Kennzahl 110

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, das Ende der vorhergehenden Rente mit dem Ende der aktuellen Rente zu verwechseln. Trage hier nur das Ende der Rente ein, die der jetzt bezogenen Rente vorausgegangen ist.

Ein weiterer Fehler ist ein fehlender Beginn in Zeile 7. Ohne den Beginn kann ELSTER das Ende nicht prüfen und meldet einen Fehler.

Wenn du unsicher bist, welcher Versicherungsverlauf zutrifft, hilft ein Blick in die Rentenbezugsmitteilung deines Versorgungsträgers.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 810601Das Rentenende der ersten vorhergehenden Rente liegt nach dem Veranlagungszeitraum (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen; Anlage R).
  • FehlerPrüfregel 810801Das Rentenende der zweiten vorhergehenden Rente liegt nach dem Veranlagungszeitraum (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen; Anlage R).
  • FehlerPrüfregel 811001Das Rentenende der dritten vorhergehenden Rente liegt nach dem Veranlagungszeitraum (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen; Anlage R).
  • FehlerPrüfregel 905001Bei der ersten vorhergehenden Rente liegt das angegebene Rentenende vor dem Rentenbeginn (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen; Anlage R).
  • FehlerPrüfregel 905201Bei der zweiten vorhergehenden Rente liegt das angegebene Rentenende vor dem Rentenbeginn (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen; Anlage R).
  • FehlerPrüfregel 905401Bei der dritten vorhergehenden Rente liegt das angegebene Rentenende vor dem Rentenbeginn (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen; Anlage R).
  • FehlerPrüfregel 904401Bei der ersten vorhergehenden Rente müssen der Beginn und das Ende der vorhergehenden Rente gemeinsam angegeben werden (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen; Anlage R).
  • FehlerPrüfregel 904601Bei der zweiten vorhergehenden Rente müssen der Beginn und das Ende der vorhergehenden Rente gemeinsam angegeben werden (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen; Anlage R).
  • FehlerPrüfregel 904801Bei der dritten vorhergehenden Rente müssen der Beginn und das Ende der vorhergehenden Rente gemeinsam angegeben werden (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen; Anlage R).
  • FehlerPrüfregel 905601Das Rentenende der ersten vorhergehenden Rente liegt vor dem 1.1.2005, als vorhergehende Renten können aber nur Renten mit Rentenende ab 1.1.2005 berücksichtigt werden (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen; Anlage R).

Dazu kommen 2 weitere Prüfungen dieser Zeile.

Zeile 8 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2020–20258
2016–20199

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage R Zeile 8 ein?

Das Datum, an dem die 1. vorhergehende Rente geendet hat. Wenn es eine 2. oder 3. vorhergehende Rente gab, trägst du auch deren Ende ein.

Woher weiß ich, wann die vorhergehende Rente geendet hat?

Das Datum steht in der Rentenbezugsmitteilung deines Versorgungsträgers. Oft ist die Zeile per Belegabruf vorausgefüllt.

Was passiert, wenn ich Zeile 8 nicht ausfülle?

Dann kann dir eine günstigere Besteuerung entgehen, wenn deiner Rente eine andere Rente vorangegangen ist. Hat dein Versorgungsträger die Daten schon elektronisch übermittelt, musst du nichts eintragen.

Alle Zeilen der Anlage R 2025 im Überblick

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