Zum Inhalt springen
Anlage N-Doppelte Haushaltsführung 2025 · Zeile 29

Anlage N-Doppelte Haushaltsführung Zeile 29: Tage mit 24-stündiger Abwesenheit bei Auslands-Doppelhaushalt

Trage hier die Zahl der vollen Abwesenheitstage und den passenden Pauschbetrag für den ausländischen Staat ein. Beides gehört zusammen in Zeile 29.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Anzahl der Tage mit einer Abwesenheit von 24 StundenMehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung › Bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland– Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0
Pauschbetrag bei Abwesenheit von 24 StundenMehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung › Bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland– Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0

Was gehört in Zeile 29?

Zeile 29 betrifft nur die doppelte Haushaltsführung im Ausland. Du trägst hier zwei Angaben ein: die Anzahl der Tage mit einer Abwesenheit von 24 Stunden und den Pauschbetrag, der für den ausländischen Staat gilt, in dem sich dein doppelter Haushalt befindet.

Die Zeile steht im Abschnitt „Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung“ und gehört zum Block „Bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland“. Die An- und Abreisetage trägst du in Zeile 28 ein, den Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung in Zeile 30 und die Summe in Zeile 31.

So füllst du die Zeile aus

Trage die Anzahl der vollen Abwesenheitstage als ganze Zahl ein. Der Wert darf nicht 0 sein. Trage den Pauschbetrag als Euro-Betrag ohne Cent ein, ebenfalls nicht 0.

Den Pauschbetrag entnimmst du der Veröffentlichung des Bundesministeriums der Finanzen für den betreffenden Staat. Gib außerdem den ausländischen Staat an, in dem sich der doppelte Haushalt befindet. Ohne diese Angabe meldet ELSTER einen Fehler.

Anzahl der Tage und Pauschbetrag gibst du immer gemeinsam an. Fehlt einer der beiden Werte, meldet ELSTER einen Fehler. Der aus der Anzahl der Tage und dem Pauschbetrag errechnete Betrag muss mit dem erklärten Betrag übereinstimmen.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob die Zahl der Verpflegungstage mit der angegebenen Dauer der doppelten Haushaltsführung zusammenpasst. Mehr Tage als die Dauer ergeben, führen zu einem Fehler.

Insgesamt dürfen für Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung nicht mehr als 366 Tage angegeben werden. Außerdem kannst du sie nur für die ersten drei Monate nach Bezug der Unterkunft am Beschäftigungsort ansetzen.

Wenn gleichzeitig Verpflegungsmehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung im Inland und im Ausland erklärt werden, meldet ELSTER einen Fehler. Bei mehreren doppelten Haushaltsführungen im Jahr erklärst du jeden doppelten Haushalt gesondert.

Ein Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung darf die abziehbaren Pauschbeträge nicht übersteigen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100200049Bei den Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung wurden Verpflegungsmehraufwendungen für insgesamt mehr als 366 Tage angegeben.
  • FehlerPrüfregel 100200051Der angegebene Betrag für Verpflegungsmehraufwendungen bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland stimmt nicht mit dem sich rechnerisch ergebenden Betrag überein (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200035Es wurde der Abzug von Mehraufwendungen für Verpflegung im Ausland beantragt. Bitte geben Sie auch den ausländischen Staat, in dem sich der doppelte Haushalt befindet, an (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200057Bei den Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung wurden für Mehraufwendungen für Verpflegung mehr Tage erklärt als sich aus den Angaben zur Dauer der doppelten Haushaltsführung ergeben (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200047Es wurde die Summe der Verpflegungsmehraufwendungen bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland angegeben. Bitte geben Sie auch die Anzahl der Tage und die Pauschbeträge an, die dieser Berechnung zugrunde liegen (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200048Bitte geben Sie bei den Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung im Ausland die Anzahl der Abwesenheitstage im Ausland und den für den ausländischen Staat zutreffenden Pauschbetrag (laut BMF-Veröffentlichung) jeweils gemeinsam an (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200050Zu den Verpflegungsmehraufwendungen im Ausland wurden Abwesenheitstage und Pauschbeträge beziehungsweise ein Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung angegeben, der sich ergebende Betrag für die Verpflegungsmehraufwendungen im Ausland wurde jedoch nicht erklärt (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200088Bei den Angaben zu Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung im Ausland wurde ein Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung angegeben, jedoch wurden keine Angaben zur Anzahl der Abwesenheitstage oder An- und Abreisetage und den zugehörigen Pauschbeträgen getätigt (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200058Bei den Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung liegen gleichzeitig Angaben zu den Mehraufwendungen für Verpflegung im Inland und im Ausland vor. Falls mehrere doppelte Haushaltsführungen im Veranlagungszeitraum vorlagen, erklären Sie bitte jeden doppelten Haushalt gesondert (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200089Bei den Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung im Ausland übersteigt der Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung die abziehbaren Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung, die sich aufgrund der Angaben zu den Abwesenheitstagen und An- und Abreisetagen ergeben (doppelte Haushaltsführung).

Zeile 29 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202529
2020–2022114
2016–201984

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 29 der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung ein?

Die Anzahl der Tage mit einer Abwesenheit von 24 Stunden und den Pauschbetrag, der für den ausländischen Staat gilt, in dem sich dein doppelter Haushalt befindet. Beide Angaben gehören zusammen.

Woher kommt der Pauschbetrag für das Ausland?

Den Betrag entnimmst du der Veröffentlichung des Bundesministeriums der Finanzen für den jeweiligen Staat. Zusätzlich musst du den ausländischen Staat angeben.

Warum meldet ELSTER einen Fehler, obwohl ich einen Betrag eingetragen habe?

Meist fehlt die Anzahl der Tage, der Pauschbetrag oder die Angabe des ausländischen Staates. ELSTER prüft, ob die Tage zur Dauer der doppelten Haushaltsführung passen und ob der errechnete Betrag mit dem erklärten Betrag übereinstimmt.

Alle Zeilen der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.