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Anlage N-Doppelte Haushaltsführung 2025 · Zeile 13

Anlage N-Doppelte Haushaltsführung Zeile 13: Fahrten mit Firmenwagen oder Sammelbeförderung

Hier gibst du an, ob deine Fahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung mit einem Firmenwagen oder einer unentgeltlichen Sammelbeförderung des Arbeitgebers durchgeführt wurden.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Die Fahrten wurden mit einem Firmenwagen oder im Rahmen einer unentgeltlichen Sammelbeförderung des Arbeitgebers durchgeführtMehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung › Fahrtkosten510 Auswahl
  • 1 = Ja, insgesamt
  • 2 = Nein
  • 3 = Ja, teilweise

Was gehört in Zeile 13?

In Zeile 13 machst du eine Angabe zu den Fahrten, die im Zusammenhang mit deiner doppelten Haushaltsführung stehen. Konkret geht es um die Frage, ob diese Fahrten mit einem Firmenwagen oder im Rahmen einer unentgeltlichen Sammelbeförderung deines Arbeitgebers durchgeführt wurden.

Die Angabe ist erforderlich, wenn du Fahrtkosten für die doppelte Haushaltsführung geltend machst. Ohne diese Angabe meldet ELSTER einen Fehler.

So füllst du die Zeile aus

Du wählst einen der drei vorgegebenen Auswahlwerte aus. Die Auswahl lautet:

1 = Ja, insgesamt

2 = Nein

3 = Ja, teilweise

Die Auswahl richtet sich danach, ob alle, keine oder nur ein Teil der Fahrten mit einem Firmenwagen oder einer Sammelbeförderung erfolgt sind.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, dass Fahrtkosten erklärt werden, aber die Angabe in Zeile 13 fehlt. ELSTER weist dann darauf hin, dass du angeben musst, ob die Fahrten mit einem Firmenwagen oder im Rahmen einer unentgeltlichen Sammelbeförderung durchgeführt wurden.

Wenn du angibst, dass die Fahrten insgesamt mit einem Firmenwagen oder Sammelbeförderung durchgeführt wurden, dürfen keine Fahrtkosten steuerlich geltend gemacht werden. Du trägst dann in den Zeilen 14, 15, 17 und 19 nichts ein. Bei „Ja, teilweise“ trägst du dort nur die Fahrten mit deinem eigenen oder zur Nutzung überlassenen privaten Fahrzeug ein.

Achte darauf, dass du nicht gleichzeitig mehr als eine wöchentliche Heimfahrt mit Fahrtkosten ansetzt und weitere Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung abziehst. Das ist nicht möglich.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100200041Es wurden Fahrtkosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung erklärt. Bitte geben Sie auch an, ob die Fahrten mit einem Firmenwagen oder im Rahmen einer unentgeltlichen Sammelbeförderung des Arbeitgebers durchgeführt wurden (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200037Es wurde der Abzug von Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung beantragt, es liegt jedoch kein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt vor. In diesem Fall können keine Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung abgezogen werden (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200053Es wurde angegeben, dass die Fahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung insgesamt mit einem Firmenwagen oder im Rahmen einer Sammelbeförderung des Arbeitgebers durchgeführt wurden. Daher dürfen keine Fahrtkosten steuerlich geltend gemacht werden (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200040Es wurde angegeben, dass anstelle der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung Fahrtkosten für mehr als eine wöchentliche Heimfahrt geltend gemacht werden. Der gleichzeitige Abzug weiterer Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung ist nicht möglich (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200060Das Datum des Beginns des doppelten Haushalts liegt in der Zukunft und es wurden Aufwendungen für Fahrtkosten, Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort und / oder Mehraufwendungen für Verpflegung angegeben. Liegen vorweggenommene Werbungskosten vor, sind diese ausschließlich zu den sonstigen Aufwendungen einzutragen (doppelte Haushaltsführung).

Zeile 13 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202513
2020–2022100
2016–201970

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 13 der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung ein?

Du gibst an, ob die Fahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung mit einem Firmenwagen oder einer unentgeltlichen Sammelbeförderung des Arbeitgebers durchgeführt wurden. Wähle den passenden Auswahlwert: 1 = Ja, insgesamt, 2 = Nein, 3 = Ja, teilweise.

Muss ich Zeile 13 ausfüllen, wenn ich keine Fahrtkosten geltend mache?

Nein, die Angabe ist nur erforderlich, wenn du Fahrtkosten für die doppelte Haushaltsführung erklärst. Ohne Fahrtkosten ist die Zeile nicht auszufüllen.

Was passiert, wenn ich die Angabe in Zeile 13 vergesse?

ELSTER meldet einen Fehler und weist darauf hin, dass du angeben musst, ob die Fahrten mit einem Firmenwagen oder im Rahmen einer unentgeltlichen Sammelbeförderung durchgeführt wurden. Die Steuererklärung kann dann nicht fehlerfrei übermittelt werden.

Alle Zeilen der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung 2025 im Überblick

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