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Anlage N-Doppelte Haushaltsführung 2025 · Zeile 17

Anlage N-Doppelte Haushaltsführung Zeile 17: Wöchentliche Familienheimfahrten

Trage hier die einfache Entfernung in Kilometern und die Anzahl der Familienheimfahrten ein. Die Werte stammen aus deinen Aufzeichnungen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
einfache Entfernung in km (ohne Flugstrecken)Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung › Wöchentliche Familienheimfahrten514 Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0
Anzahl der FamilienheimfahrtenMehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung › Wöchentliche Familienheimfahrten515 Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0, höchstens 53

Was gehört in Zeile 17?

In Zeile 17 machst du Angaben zu den wöchentlichen Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Du trägst die einfache Entfernung zwischen deinem Beschäftigungsort und deinem eigenen Hausstand in Kilometern ein. Zusätzlich gibst du die Anzahl der Familienheimfahrten an, die du in diesem Jahr durchgeführt hast.

Die einfache Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen den beiden Orten. Flugstrecken werden hier nicht berücksichtigt. Die Anzahl der Fahrten ist auf höchstens 53 begrenzt, was einer Fahrt pro Woche entspricht.

So füllst du die Zeile aus

Trage die Kilometerzahl ohne Nachkommastellen ein. Der Wert darf nicht 0 sein. Bei der Anzahl der Fahrten gibst du eine ganze Zahl ein, die ebenfalls nicht 0 sein darf und höchstens 53 beträgt.

Die Angaben in Zeile 17 brauchst du auch, wenn du zusätzlich Kosten für öffentliche Verkehrsmittel in Zeile 18 angibst. Das Finanzamt setzt dann die öffentlichen Verkehrsmittel an, soweit sie die Entfernungspauschale übersteigen. Flugstrecken zählen bei der Entfernung nicht mit; Flug- und Fährkosten trägst du in Zeile 22 ein.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob du die einfache Entfernung und die Anzahl der Fahrten gemeinsam eingibst. Fehlt eine der beiden Angaben, erscheint eine Fehlermeldung.

Wenn du Fahrtkosten für Familienheimfahrten erklärst, musst du auch angeben, ob die Fahrten mit einem Firmenwagen oder im Rahmen einer unentgeltlichen Sammelbeförderung des Arbeitgebers durchgeführt wurden. In diesem Fall sind keine Fahrtkosten abziehbar.

Der Abzug von Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung setzt voraus, dass ein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt vorliegt. Andernfalls können keine Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung abgezogen werden.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100200044Bei den Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung wurden bei den Fahrtkosten für wöchentliche Familienheimfahrten die einfache Entfernung und die Anzahl der Fahrten nicht gemeinsam eingegeben (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200041Es wurden Fahrtkosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung erklärt. Bitte geben Sie auch an, ob die Fahrten mit einem Firmenwagen oder im Rahmen einer unentgeltlichen Sammelbeförderung des Arbeitgebers durchgeführt wurden (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200037Es wurde der Abzug von Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung beantragt, es liegt jedoch kein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt vor. In diesem Fall können keine Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung abgezogen werden (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200053Es wurde angegeben, dass die Fahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung insgesamt mit einem Firmenwagen oder im Rahmen einer Sammelbeförderung des Arbeitgebers durchgeführt wurden. Daher dürfen keine Fahrtkosten steuerlich geltend gemacht werden (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200040Es wurde angegeben, dass anstelle der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung Fahrtkosten für mehr als eine wöchentliche Heimfahrt geltend gemacht werden. Der gleichzeitige Abzug weiterer Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung ist nicht möglich (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200060Das Datum des Beginns des doppelten Haushalts liegt in der Zukunft und es wurden Aufwendungen für Fahrtkosten, Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort und / oder Mehraufwendungen für Verpflegung angegeben. Liegen vorweggenommene Werbungskosten vor, sind diese ausschließlich zu den sonstigen Aufwendungen einzutragen (doppelte Haushaltsführung).

Zeile 17 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202517
2020–2022104
2016–201974

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 17 der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung ein?

Du trägst die einfache Entfernung in Kilometern ohne Nachkommastellen und die Anzahl der wöchentlichen Familienheimfahrten ein. Beide Angaben sind erforderlich, wenn du die Entfernungspauschale für Familienheimfahrten ansetzt.

Wie viele Familienheimfahrten kann ich angeben?

Du kannst höchstens eine Familienheimfahrt pro Woche ansetzen. Die Anzahl der Fahrten ist daher auf höchstens 53 begrenzt.

Muss ich die einfache Entfernung und die Anzahl der Fahrten zusammen eingeben?

Ja, ELSTER verlangt, dass du beide Angaben gemeinsam machst. Fehlt eine der beiden, wird die Eingabe nicht akzeptiert.

Alle Zeilen der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung 2025 im Überblick

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