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Anlage N-Doppelte Haushaltsführung 2025 · Zeile 12

Anlage N-Doppelte Haushaltsführung Zeile 12: Wahlrecht statt Mehraufwendungen bei mehr als einer Heimfahrt

Kreuze hier an, wenn du bei mehr als einer Heimfahrt wöchentlich die Fahrtkosten für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ansetzen willst. Dann sind keine Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung abziehbar.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Anstelle der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung werden bei den Wegen zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in den Zeilen 27 bis 34 der Anlage N Fahrtkosten für mehr als eine Heimfahrt wöchentlich geltend gemachtMehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung › Allgemeine Angaben506 Ankreuzfeld (1 = Ja)

Was bedeutet Zeile 12?

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung“ und trägt die Kennzahl 506. Sie ist ein Ankreuzfeld: 1 = Ja.

Mit dem Ankreuzen erklärst du, dass du anstelle der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung die Fahrtkosten für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte geltend machst, weil du mehr als eine Heimfahrt wöchentlich durchführst.

Die Fahrtkosten selbst trägst du in den Zeilen 27 bis 50 der Anlage N ein. Diese Zeile enthält nur die Entscheidung, nicht die Beträge.

Wann kommt das Ankreuzen in Frage?

Du fährst mehr als einmal pro Woche von deinem Beschäftigungsort zu deinem eigenen Hausstand am Lebensmittelpunkt und wieder zurück.

Dann hast du ein Wahlrecht: Entweder du setzt die notwendigen Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung an oder du machst die Fahrtkosten für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte geltend.

Für das zweite Wahlrecht kreuzt du hier „Ja“ an. Die Fahrtkosten trägst du dann in den Zeilen 27 bis 50 der Anlage N ein.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob ein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt vorliegt. Ist das nicht der Fall, kannst du keine Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung abziehen.

Wenn du hier „Ja“ ankreuzt, darfst du nicht gleichzeitig weitere Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung abziehen. Beides zusammen ist nicht möglich. Steuerfreien Ersatz vom Arbeitgeber oder von der Agentur für Arbeit trägst du aber weiterhin in Zeile 34 ein.

  • Zeile 9 muss bestätigen, dass ein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt vorliegt.
  • Nach dem Ankreuzen keine weiteren Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung in dieser Anlage eintragen (außer dem steuerfreien Ersatz in Zeile 34).
  • Die Fahrtkosten gehören in die Zeilen 27 bis 50 der Anlage N.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100200037Es wurde der Abzug von Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung beantragt, es liegt jedoch kein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt vor. In diesem Fall können keine Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung abgezogen werden (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200040Es wurde angegeben, dass anstelle der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung Fahrtkosten für mehr als eine wöchentliche Heimfahrt geltend gemacht werden. Der gleichzeitige Abzug weiterer Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung ist nicht möglich (doppelte Haushaltsführung).

Zeile 12 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202512
2020–202299
2016–201969

Häufige Fragen

Was bedeutet das Ankreuzfeld in Zeile 12 der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung?

Mit dem Ankreuzen (1 = Ja) erklärst du, dass du anstelle der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung die Fahrtkosten für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte geltend machst, weil du mehr als eine Heimfahrt wöchentlich durchführst.

Wo trage ich die Fahrtkosten ein, wenn ich in Zeile 12 „Ja“ ankreuze?

Die Fahrtkosten trägst du in den Zeilen 27 bis 50 der Anlage N ein. In der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung kreuzt du nur an.

Kann ich zusätzlich Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung abziehen, wenn ich Zeile 12 ankreuze?

Nein. Wenn du angibst, dass du anstelle der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung Fahrtkosten für mehr als eine wöchentliche Heimfahrt geltend machst, ist der gleichzeitige Abzug weiterer Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung nicht möglich.

Alle Zeilen der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung 2025 im Überblick

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