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Anlage N-Doppelte Haushaltsführung 2025 · Zeile 23

Anlage N-Doppelte Haushaltsführung Zeile 23: Unterkunftskosten am Beschäftigungsort

Hier trägst du die laufenden Kosten für deine Zweitwohnung am Beschäftigungsort ein. Dazu gehören Miete, Nebenkosten und Stellplatz- oder Garagenkosten.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Aufwendungen (z. B. Miete einschließlich Stellplatz- / Garagenkosten, Nebenkosten)Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung › Kosten der Unterkunft am Ort der ersten Tätigkeitsstätte530 Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0

Was gehört in Zeile 23?

In Zeile 23 stehen die laufenden tatsächlichen Kosten für deine zweite Unterkunft am Ort der ersten Tätigkeitsstätte. Die amtliche Bezeichnung nennt als Beispiele Miete einschließlich Stellplatz- oder Garagenkosten und Nebenkosten.

Die Kosten sind nur abziehbar, wenn die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung vorliegen. Dazu gehört ein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt. Fehlt dieser, lehnt ELSTER den Abzug mit einer Fehlermeldung ab.

Für eine Unterkunft im Inland gilt ein monatlicher Höchstbetrag von 1.000 €. Das ist kein Pauschbetrag: Du kannst nur deine tatsächlichen Kosten bis zu dieser Grenze ansetzen.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein, aber nicht 0. Die Kennzahl lautet 530.

Die Zeile gehört zum Block „Kosten der Unterkunft am Ort der ersten Tätigkeitsstätte“ im Abschnitt „Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung“.

Kosten für die notwendige Einrichtung und den Hausrat der Zweitwohnung fallen nicht unter den Höchstbetrag. Sie gehören in Zeile 32 zu den sonstigen Aufwendungen.

Liegt die Zweitwohnung im Ausland, gibst du in Zeile 24 zusätzlich die Größe der Wohnung in m² an.

  • Nur laufende Unterkunftskosten eintragen, keine Einrichtungskosten
  • Betrag ohne Cent, niemals 0
  • Bei Auslandswohnung zusätzlich Zeile 24 ausfüllen

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung beantragst, aber kein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt vorliegt.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn du angegeben hast, dass anstelle der Mehraufwendungen Fahrtkosten für mehr als eine wöchentliche Heimfahrt geltend gemacht werden. Dann ist der gleichzeitige Abzug weiterer Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung nicht möglich.

Beginnt der doppelte Haushalt erst in der Zukunft und gibst du trotzdem Unterkunftskosten an, meldet ELSTER ebenfalls einen Fehler. Vorweggenommene Werbungskosten trägst du ausschließlich bei den sonstigen Aufwendungen ein.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100200037Es wurde der Abzug von Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung beantragt, es liegt jedoch kein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt vor. In diesem Fall können keine Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung abgezogen werden (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200040Es wurde angegeben, dass anstelle der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung Fahrtkosten für mehr als eine wöchentliche Heimfahrt geltend gemacht werden. Der gleichzeitige Abzug weiterer Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung ist nicht möglich (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200060Das Datum des Beginns des doppelten Haushalts liegt in der Zukunft und es wurden Aufwendungen für Fahrtkosten, Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort und / oder Mehraufwendungen für Verpflegung angegeben. Liegen vorweggenommene Werbungskosten vor, sind diese ausschließlich zu den sonstigen Aufwendungen einzutragen (doppelte Haushaltsführung).

Zeile 23 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202523
2020–2022109
2016–201979

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 23 der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung ein?

Die laufenden tatsächlichen Kosten für deine Zweitwohnung am Beschäftigungsort, zum Beispiel Miete, Nebenkosten und Stellplatz- oder Garagenkosten. Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen.

Gibt es einen Höchstbetrag für die Unterkunftskosten?

Ja, bei einer Unterkunft im Inland liegt der Höchstbetrag bei 1.000 € im Monat. Es handelt sich nicht um einen Pauschbetrag, sondern um eine Obergrenze für die tatsächlichen Kosten.

Wo trage ich Einrichtungskosten für die Zweitwohnung ein?

Kosten für die notwendige Einrichtung und den Hausrat gehören nicht in Zeile 23. Sie werden in Zeile 32 bei den sonstigen Aufwendungen angegeben.

Alle Zeilen der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung 2025 im Überblick

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