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Anlage N-Doppelte Haushaltsführung 2025 · Zeile 9

Anlage N-Doppelte Haushaltsführung Zeile 9: Eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt

Hier gibst du an, ob du an deinem Lebensmittelpunkt einen eigenen Hausstand hast. Das ist Voraussetzung für den Abzug der doppelten Haushaltsführung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Es liegt ein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt vorMehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung › Allgemeine Angaben503 Ja oder Nein (1 = Ja, 2 = Nein)

Was gehört in Zeile 9?

In Zeile 9 trägst du ein, ob du an deinem Lebensmittelpunkt einen eigenen Hausstand hast. Du wählst Ja oder Nein. In der Eingabe steht 1 für Ja und 2 für Nein.

Die Angabe gehört zum Abschnitt „Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung“. Sie ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass du Kosten für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten abziehen kannst.

Wann liegt ein eigener Hausstand vor?

Einen eigenen Hausstand hast du, wenn du am Lebensmittelpunkt eine Wohnung innehast, die ein selbstständiges Wohnen ermöglicht, und dich finanziell an den Kosten der Lebensführung dort beteiligst. Die Finanzverwaltung verlangt dafür mehr als 10 Prozent der monatlich regelmäßig anfallenden laufenden Kosten der Haushaltsführung.

Auch ein Ein-Personen-Haushalt kann ein eigener Hausstand sein, auch in einer abgeschlossenen Wohnung im Haus der Eltern. Auch dann musst du dich finanziell an den Kosten beteiligen.

Kein eigener Hausstand liegt vor, wenn du nur in einen fremden Haushalt eingegliedert bist, zum Beispiel als Gast bei Dritten oder wenn du dich in den Haushalt der Eltern eingliederst und die Haushaltsführung nicht selbst bestimmst.

  • Eigener Hausstand: eigene Wohnung, die selbstständiges Wohnen ermöglicht, und finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung.
  • Kein eigener Hausstand: Eingliederung in einen fremden Haushalt, zum Beispiel bei den Eltern als Gast.
  • Bei einem Ein-Personen-Haushalt im Elternhaus kann ein eigener Hausstand vorliegen, wenn du die Wohnung selbstständig nutzt und dich an den Kosten beteiligst.

Häufige Fehler

Wenn du Nein angibst, darfst du keine Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung abziehen. Das prüft ELSTER und meldet einen Fehler, wenn trotzdem solche Aufwendungen beantragt werden.

Wenn du Ja angibst, musst du auch die Postleitzahl und den Ort deines eigenen Hausstandes sowie den Zeitpunkt angeben, seit dem er besteht. Fehlen diese Angaben, meldet ELSTER einen Fehler.

Wenn du Nein angibst, dürfen keine Angaben zu Ort oder Zeitpunkt der Begründung des eigenen Hausstandes gemacht werden. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Wenn du Angaben zur doppelten Haushaltsführung machst, musst du auch den Beschäftigungsort, den Grund für den doppelten Haushalt und das Datum der Begründung angeben und eine Aussage dazu treffen, ob ein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt vorliegt.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100200039Es wurde angegeben, dass kein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt vorliegt. Gleichzeitig wurden aber Ort und oder Zeitpunkt der Begründung des eigenen Hausstandes angegeben (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200038Es wurde angegeben, dass ein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt vorliegt. Bitte geben Sie auch Postleitzahl und Ort des eigenen Hausstandes sowie den Zeitpunkt, seit dem dieser besteht, an (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200037Es wurde der Abzug von Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung beantragt, es liegt jedoch kein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt vor. In diesem Fall können keine Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung abgezogen werden (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200032Es wurden Angaben zur doppelten Haushaltsführung gemacht. Bitte geben Sie auch den Beschäftigungsort, den Grund für den doppelten Haushalt und das Datum der Begründung des doppelten Haushalts an und treffen Sie eine Aussage, ob ein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt vorliegt (doppelte Haushaltsführung).

Zeile 9 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–20259
2020–202296
2016–201966

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 9 der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung ein?

Du trägst ein, ob du an deinem Lebensmittelpunkt einen eigenen Hausstand hast. Wähle Ja (1) oder Nein (2).

Was passiert, wenn ich Nein ankreuze?

Dann kannst du keine Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung abziehen. ELSTER meldet einen Fehler, wenn du trotzdem solche Aufwendungen beantragst.

Muss ich bei Ja weitere Angaben machen?

Ja. Bei Ja musst du die Postleitzahl und den Ort deines eigenen Hausstandes sowie den Zeitpunkt angeben, seit dem dieser besteht.

Alle Zeilen der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung 2025 im Überblick

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