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Anlage N-Doppelte Haushaltsführung 2025 · Zeile 25

Anlage N-Doppelte Haushaltsführung Zeile 25: An- und Abreisetage bei doppelter Haushaltsführung

Trage hier die Anzahl der Tage ein, an denen du bei einer inländischen doppelten Haushaltsführung an- und abgereist bist. Die Zahl ergibt sich aus deinen Reisen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Anzahl der An- und AbreisetageMehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung › Bei einer doppelten Haushaltsführung im Inland541 Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0

Was gehört in Zeile 25?

Zeile 25 betrifft die doppelte Haushaltsführung im Inland. Hier trägst du die Anzahl der An- und Abreisetage ein. Das sind die Tage, an denen du vom eigenen Hausstand zum Beschäftigungsort oder zurück gefahren bist.

Die Angabe brauchst du, damit das Finanzamt die Verpflegungspauschalen berechnen kann. Für An- und Abreisetage gilt eine Pauschale von 14 €. Verpflegungspauschalen gibt es nur für die ersten drei Monate nach Bezug der Unterkunft am Ort der ersten Tätigkeitsstätte. Ging dem eine Auswärtstätigkeit am selben Ort voraus, wird deren Dauer darauf angerechnet (siehe Zeile 11).

So füllst du die Zeile aus

Gib eine ganze Zahl ein, die nicht 0 sein darf. Die Zahl muss zu den übrigen Angaben zur doppelten Haushaltsführung passen, insbesondere zur Dauer des doppelten Haushalts.

Zähle nur die An- und Abreisetage innerhalb der ersten drei Monate. Die Tage müssen außerdem zur Dauer der doppelten Haushaltsführung laut den Zeilen 4 und 6 passen.

Wenn du im Ausland eine doppelte Haushaltsführung hast, machst du die Angaben in einem anderen Abschnitt. Zeile 25 ist nur für den Inlandsfall.

  • Zähle jeden Tag in den ersten drei Monaten, an dem du an- oder abgereist bist.
  • Trage die Zahl ohne Nachkommastellen ein.
  • Die Zahl darf nicht 0 sein.
  • Achte darauf, dass die Tage zur Dauer der doppelten Haushaltsführung passen.

Häufige Fehler

Ein Fehler ist, wenn du mehr An- und Abreisetage angibst, als es nach der Dauer der doppelten Haushaltsführung möglich ist. Ein anderer Fehler ist, wenn du gleichzeitig Angaben für eine doppelte Haushaltsführung im Inland und im Ausland machst.

Wenn du einen Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung angibst, musst du auch An- und Abreisetage oder Abwesenheitstage angeben. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100200049Bei den Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung wurden Verpflegungsmehraufwendungen für insgesamt mehr als 366 Tage angegeben.
  • FehlerPrüfregel 100200094Es liegen Eintragungen zu den Pauschbeträgen für Mehraufwand für Verpflegung im Inland vor, jedoch wurde gleichzeitig angegeben, dass der doppelte Haushalt im Ausland liegt (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200057Bei den Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung wurden für Mehraufwendungen für Verpflegung mehr Tage erklärt als sich aus den Angaben zur Dauer der doppelten Haushaltsführung ergeben (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200037Es wurde der Abzug von Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung beantragt, es liegt jedoch kein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt vor. In diesem Fall können keine Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung abgezogen werden (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200086Bei den Angaben zu Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung im Inland wurde ein Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung angegeben, jedoch wurden keine Angaben zur Anzahl der Abwesenheitstage oder An- und Abreisetage getätigt (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200040Es wurde angegeben, dass anstelle der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung Fahrtkosten für mehr als eine wöchentliche Heimfahrt geltend gemacht werden. Der gleichzeitige Abzug weiterer Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung ist nicht möglich (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200058Bei den Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung liegen gleichzeitig Angaben zu den Mehraufwendungen für Verpflegung im Inland und im Ausland vor. Falls mehrere doppelte Haushaltsführungen im Veranlagungszeitraum vorlagen, erklären Sie bitte jeden doppelten Haushalt gesondert (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200087Bei den Angaben zu Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung im Inland übersteigt der Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung die abziehbaren Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung, die sich aufgrund der Angaben zu den Abwesenheitstagen und An- und Abreisetagen ergeben (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200060Das Datum des Beginns des doppelten Haushalts liegt in der Zukunft und es wurden Aufwendungen für Fahrtkosten, Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort und / oder Mehraufwendungen für Verpflegung angegeben. Liegen vorweggenommene Werbungskosten vor, sind diese ausschließlich zu den sonstigen Aufwendungen einzutragen (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200095Neben dem Kürzungsbetrag für Mahlzeitengestellung liegen Eintragungen zu den Pauschbeträgen für Mehraufwendungen für Verpflegung zu einer doppelten Haushaltsführung im Ausland vor. Der Kürzungsbetrag für die Mahlzeitengestellung bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland ist direkt bei der gesonderten Ermittlung der Aufwendungen für die Verpflegungsmehraufwendungen bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland zu berücksichtigen. Die Erklärungsmöglichkeit für die Kürzungsbeträge wegen Mahlzeitengestellung bezieht sich ausschließlich auf inländische Verpflegungsmehraufwendungen (doppelte Haushaltsführung).

Zeile 25 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202525
2020–2022111
2016–201981

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 25 der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung ein?

Die Anzahl der An- und Abreisetage bei einer doppelten Haushaltsführung im Inland. Das sind die Tage, an denen du zwischen eigenem Hausstand und Beschäftigungsort gereist bist.

Muss ich die An- und Abreisetage für eine doppelte Haushaltsführung im Ausland auch in Zeile 25 eintragen?

Nein. Zeile 25 ist nur für den Inlandsfall. Für eine doppelte Haushaltsführung im Ausland gibt es einen gesonderten Abschnitt im Formular.

Was passiert, wenn ich zu viele An- und Abreisetage angebe?

ELSTER prüft, ob die Tage zur Dauer der doppelten Haushaltsführung passen. Bei zu vielen Tagen erscheint eine Fehlermeldung und du musst die Angabe korrigieren.

Alle Zeilen der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung 2025 im Überblick

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