Anlage N-Doppelte Haushaltsführung Zeile 8: Doppelter Haushalt im Ausland
Hier kreuzt du an, ob der doppelte Haushalt im Ausland liegt. Bei „Ja“ musst du zusätzlich den ausländischen Staat angeben.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Der doppelte Haushalt liegt im AuslandMehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung › Allgemeine Angaben | 507 | Ankreuzfeld (1 = Ja) |
| Ausländischer Staat, in dem der doppelte Haushalt liegtMehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung › Allgemeine Angaben | – | Auswahl |
Was gehört in Zeile 8?
Wann musst du das ankreuzen?
Häufige Fehler
Kreuz bei „Ja“, aber kein ausländischer Staat ausgewählt. Verpflegungsmehraufwendungen für das Ausland beantragt, aber kein Staat angegeben. Pauschbeträge für Verpflegung im Inland eingetragen, obwohl der doppelte Haushalt im Ausland liegt. Größe der Zweitwohnung im Ausland oder Verpflegungspauschalen für das Ausland eingetragen, aber das Kreuz bei „Ja“ fehlt.
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100200083Es wurde angegeben, dass der doppelte Haushalt im Ausland liegt. Bitte geben Sie auch den ausländischen Staat, in dem sich der doppelte Haushalt befindet, an (doppelte Haushaltsführung).
- FehlerPrüfregel 100200035Es wurde der Abzug von Mehraufwendungen für Verpflegung im Ausland beantragt. Bitte geben Sie auch den ausländischen Staat, in dem sich der doppelte Haushalt befindet, an (doppelte Haushaltsführung).
- FehlerPrüfregel 100200094Es liegen Eintragungen zu den Pauschbeträgen für Mehraufwand für Verpflegung im Inland vor, jedoch wurde gleichzeitig angegeben, dass der doppelte Haushalt im Ausland liegt (doppelte Haushaltsführung).
- FehlerPrüfregel 100200084Es liegen Eintragungen zur Größe der Zweitwohnung des doppelten Haushalts im Ausland oder zu den Pauschbeträgen für Mehraufwendungen für Verpflegung bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland vor. Bei den allgemeinen Angaben zum doppelten Haushalt fehlt jedoch die Eintragung, dass der doppelte Haushalt im Ausland liegt (doppelte Haushaltsführung).
Zeile 8 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 8 |
| 2020–2022 | 95 |
| 2016–2019 | 65 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 8 der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung ein?
Muss ich den ausländischen Staat angeben?
Gilt die 1.000-Euro-Grenze für die Unterkunft auch im Ausland?
Alle Zeilen der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung 2025 im Überblick
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