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Anlage N-Doppelte Haushaltsführung 2025 · Zeile 8

Anlage N-Doppelte Haushaltsführung Zeile 8: Doppelter Haushalt im Ausland

Hier kreuzt du an, ob der doppelte Haushalt im Ausland liegt. Bei „Ja“ musst du zusätzlich den ausländischen Staat angeben.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Der doppelte Haushalt liegt im AuslandMehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung › Allgemeine Angaben507 Ankreuzfeld (1 = Ja)
Ausländischer Staat, in dem der doppelte Haushalt liegtMehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung › Allgemeine Angaben– Auswahl

Was gehört in Zeile 8?

Zeile 8 gehört zum Abschnitt „Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung“, Block „Allgemeine Angaben“. Mit dem Ankreuzfeld (Kennzahl 507) gibst du an, ob sich der doppelte Haushalt im Ausland befindet. Trifft es zu, setzt du das Kreuz bei „1 = Ja“.

Zusätzlich musst du den ausländischen Staat auswählen, in dem der doppelte Haushalt liegt. Dieses Feld hat keine eigene Kennzahl.

Wann musst du das ankreuzen?

Kreuze „Ja“ an, wenn die Zweitwohnung am Beschäftigungsort außerhalb Deutschlands liegt. Es geht um die Zweitwohnung, nicht um den eigenen Hausstand am Lebensmittelpunkt.

Die Angabe ist auch dann nötig, wenn du Verpflegungsmehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung im Ausland geltend machst oder Angaben zur Größe der Zweitwohnung im Ausland machst.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob deine Angaben zusammenpassen. Achte darauf, dass du bei „Ja“ auch den Staat angibst.

  • Kreuz bei „Ja“, aber kein ausländischer Staat ausgewählt.
  • Verpflegungsmehraufwendungen für das Ausland beantragt, aber kein Staat angegeben.
  • Pauschbeträge für Verpflegung im Inland eingetragen, obwohl der doppelte Haushalt im Ausland liegt.
  • Größe der Zweitwohnung im Ausland oder Verpflegungspauschalen für das Ausland eingetragen, aber das Kreuz bei „Ja“ fehlt.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100200083Es wurde angegeben, dass der doppelte Haushalt im Ausland liegt. Bitte geben Sie auch den ausländischen Staat, in dem sich der doppelte Haushalt befindet, an (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200035Es wurde der Abzug von Mehraufwendungen für Verpflegung im Ausland beantragt. Bitte geben Sie auch den ausländischen Staat, in dem sich der doppelte Haushalt befindet, an (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200094Es liegen Eintragungen zu den Pauschbeträgen für Mehraufwand für Verpflegung im Inland vor, jedoch wurde gleichzeitig angegeben, dass der doppelte Haushalt im Ausland liegt (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200084Es liegen Eintragungen zur Größe der Zweitwohnung des doppelten Haushalts im Ausland oder zu den Pauschbeträgen für Mehraufwendungen für Verpflegung bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland vor. Bei den allgemeinen Angaben zum doppelten Haushalt fehlt jedoch die Eintragung, dass der doppelte Haushalt im Ausland liegt (doppelte Haushaltsführung).

Zeile 8 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–20258
2020–202295
2016–201965

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 8 der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung ein?

Du kreuzt an, ob der doppelte Haushalt im Ausland liegt (1 = Ja). Wenn ja, wählst du zusätzlich den ausländischen Staat aus.

Muss ich den ausländischen Staat angeben?

Ja, wenn du das Kreuz bei „Ja“ setzt, musst du den Staat auswählen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Gilt die 1.000-Euro-Grenze für die Unterkunft auch im Ausland?

Nein. Die Beschränkung auf 1.000 € monatlich gilt nur für Zweitwohnungen im Inland. Bei einem doppelten Haushalt im Ausland sind die tatsächlichen Unterkunftskosten abziehbar, soweit sie notwendig und angemessen sind. Deshalb fragt Zeile 24 nach der Wohnungsgröße.

Alle Zeilen der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung 2025 im Überblick

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