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Anlage N-Doppelte Haushaltsführung 2025 · Zeile 21

Anlage N-Doppelte Haushaltsführung Zeile 21: Kosten für öffentliche Verkehrsmittel bei Familienheimfahrten

Hier trägst du die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel bei wöchentlichen Familienheimfahrten ein. Die Zeile ist nur bei einem Behinderungsgrad von mindestens 70 oder mindestens 50 mit Merkzeichen G vorgesehen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Kosten für öffentliche Verkehrsmittel (ohne Fähr- und Flugkosten)Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung › Nur bei Behinderungsgrad von mindestens 70 oder mindestens 50 und Merkzeichen „G“520 Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0

Was gehört in Zeile 21?

In Zeile 21 trägst du die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel ein, die bei deinen wöchentlichen Familienheimfahrten anfallen. Fähr- und Flugkosten gehören nicht hierher, sie haben eine eigene Zeile.

Die Zeile ist nur für Steuerpflichtige mit einem Behinderungsgrad von mindestens 70 oder mindestens 50 und dem Merkzeichen G vorgesehen. Sie steht im Block „Nur bei Behinderungsgrad von mindestens 70 oder mindestens 50 und Merkzeichen G“.

Die Kosten gehören zu den Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung. Sie sind nur abziehbar, wenn die übrigen Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung vorliegen.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Eine Null ist nicht zulässig.

Die Kosten müssen im Zusammenhang mit einer Familienheimfahrt stehen, die du tatsächlich durchgeführt hast. Abziehbar ist höchstens eine Heimfahrt pro Woche.

Die Zeile gehört zu den Zeilen 17 bis 21, in denen die wöchentlichen Heimfahrten erfasst werden. Zeile 22 ist für Fähr- und Flugkosten sowie für Kosten einer entgeltlichen Sammelbeförderung vorgesehen.

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, dass keine Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung abziehbar sind, wenn kein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt vorliegt.

Ein gleichzeitiger Abzug weiterer Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung ist nicht möglich, wenn du angegeben hast, dass anstelle der Mehraufwendungen Fahrtkosten für mehr als eine wöchentliche Heimfahrt geltend gemacht werden.

Liegt der Beginn des doppelten Haushalts in der Zukunft und gibst du Fahrtkosten, Unterkunftskosten oder Verpflegungsmehraufwendungen an, sind vorweggenommene Werbungskosten ausschließlich bei den sonstigen Aufwendungen einzutragen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100200037Es wurde der Abzug von Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung beantragt, es liegt jedoch kein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt vor. In diesem Fall können keine Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung abgezogen werden (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200040Es wurde angegeben, dass anstelle der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung Fahrtkosten für mehr als eine wöchentliche Heimfahrt geltend gemacht werden. Der gleichzeitige Abzug weiterer Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung ist nicht möglich (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200060Das Datum des Beginns des doppelten Haushalts liegt in der Zukunft und es wurden Aufwendungen für Fahrtkosten, Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort und / oder Mehraufwendungen für Verpflegung angegeben. Liegen vorweggenommene Werbungskosten vor, sind diese ausschließlich zu den sonstigen Aufwendungen einzutragen (doppelte Haushaltsführung).

Zeile 21 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202521
2020–2022107
2016–201977

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 21 der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung ein?

Die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel bei wöchentlichen Familienheimfahrten. Fähr- und Flugkosten gehören nicht in diese Zeile.

Wer darf Zeile 21 ausfüllen?

Nur Steuerpflichtige mit einem Behinderungsgrad von mindestens 70 oder mindestens 50 und dem Merkzeichen G. Für alle anderen gibt es die Zeile 18.

Kann ich die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel auch ohne Behinderung ansetzen?

Ja, dann gehören sie in Zeile 18. Zeile 21 ist ausschließlich für den genannten Personenkreis vorgesehen.

Alle Zeilen der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung 2025 im Überblick

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