Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 18: Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung (Rentner, Selbstzahler)
Trage hier Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung ein, die nicht über deine Lohnsteuerbescheinigung laufen, zum Beispiel als Rentner oder freiwillig gesetzlich versicherter Selbstzahler. Die Daten werden in der Regel elektronisch an das Finanzamt übermittelt.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Beiträge zu sozialen Pflegeversicherungen – ohne Beiträge, die in Zeile 13 geltend gemacht werden – (z. B. bei Rentnern, bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern)Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung › Beiträge anderer Personen (z. B. bei Rentnern und freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern) | 329 | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ kann per Belegabruf vorausgefüllt sein |
Was gehört in Zeile 18?
Woher kommt der Betrag?
Häufige Fehler
Du gibst steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur Pflegeversicherung an, ohne Beiträge zur Pflegeversicherung zu erklären. Du gibst einen Zuschuss zu Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträgen an, ohne die entsprechenden Beiträge zu erklären. Du gibst erstattete Beiträge an, ohne die gezahlten Beiträge zur Basiskranken- oder Pflegeversicherung einzutragen. Du bist gesetzlich versichert und trägst eine private Zusatzversicherung bei den Beiträgen zur privaten Basis-Krankenversicherung ein. Solche Beiträge gehören zu den über die Basisabsicherung hinausgehenden Beiträgen in Zeile 27.
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100240077Es wurden steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Pflegeversicherung laut Nummer 24 c der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, ohne dass Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung erklärt wurden.
- FehlerPrüfregel 100240058Bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wurde ein Zuschuss zu den Beiträgen zur Kranken- / Pflegeversicherung angegeben, ohne dass entsprechende Beiträge zur Kranken- / Pflegeversicherung erklärt wurden.
- FehlerPrüfregel 100240066Bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wurden von der Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherung erstattete Beiträge angegeben, entsprechende Beiträge zur Basiskranken- beziehungsweise Pflegeversicherung fehlen jedoch. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben und ergänzen Sie die gezahlten Beiträge beziehungsweise nehmen Sie die Eintragungen gegebenenfalls mit 0 € vor.
- FehlerPrüfregel 100240073Neben Eingaben zur gesetzlichen Basiskranken- und sozialen Pflegeversicherung wurden alleinige Eingaben zur privaten Krankenversicherung vorgenommen. Sollte es sich hierbei um Beiträge für Wahlleistungen oder Zusatzversicherungen handeln, sind diese nicht bei den Angaben zur privaten Krankenversicherung, sondern bei den über die Basisabsicherung hinausgehenden Beiträgen zu Krankenversicherungen (zum Beispiel für Wahlleistungen, Zusatzversicherung) einzutragen.
Zeile 18 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2019–2025 | 18 |
| 2016–2018 | 19 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 18 der Anlage Vorsorgeaufwand ein?
Wo finde ich den Betrag für Zeile 18?
Muss ich Zeile 18 ausfüllen, wenn die Daten elektronisch übermittelt wurden?
Alle Zeilen der Anlage Vorsorgeaufwand 2025 im Überblick
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