Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 26: Zuschuss Dritter zu privaten Kranken- und Pflegebeiträgen
Hier trägst du steuerfreie Zuschüsse anderer Stellen zu deinen privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen aus Zeile 23 und 24 ein, zum Beispiel von der Deutschen Rentenversicherung. Arbeitgeberzuschüsse gehören in die Zeilen 34 bis 36.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Zuschuss von dritter Seite zu den Beiträgen laut den Zeilen 23 und / oder 24 (z. B. von der Deutschen Rentenversicherung)Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung | 353 | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ kann per Belegabruf vorausgefüllt sein |
Was gehört in Zeile 26?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100240060Bei der privaten Kranken- und Pflegeversicherung wurde ein Zuschuss von dritter Seite zu den Beiträgen zur Kranken- / Pflegeversicherung angegeben, ohne dass entsprechende Beiträge zur Kranken- / Pflegeversicherung erklärt wurden.
Zeile 26 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2019–2025 | 26 |
| 2016–2018 | 27 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 26 ein?
Wo finde ich den Betrag für Zeile 26?
Gehören Arbeitgeberzuschüsse in Zeile 26?
Alle Zeilen der Anlage Vorsorgeaufwand 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
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