Zum Inhalt springen
Anlage Vorsorgeaufwand 2025 · Zeile 49

Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 49: Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung

Hier gibst du an, ob du für deine Krankenversicherung oder Krankheitskosten steuerfreie Zuschüsse, Arbeitgeberbeiträge oder Beihilfen bekommst. Die Angabe entscheidet über den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen?Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen307 Auswahl
  • 2 = Nein

Was gehört in Zeile 49?

In Zeile 49 beantwortest du die Frage, ob du zu deiner Krankenversicherung oder deinen Krankheitskosten Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen hast.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen“. Sie hat die Kennzahl 307 und ist ein Auswahlfeld. Der Auswahlwert lautet: 2 = Nein.

Mit dieser Angabe wird festgelegt, welcher Höchstbetrag für den Abzug deiner sonstigen Vorsorgeaufwendungen gilt: 1.900 € oder 2.800 €. Der Höchstbetrag von 2.800 € gilt, wenn du die Aufwendungen für deine Krankenversicherung und Krankheitskosten vollständig aus eigenen Mitteln trägst. Der Höchstbetrag von 1.900 € gilt, wenn du ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten hast oder für deine Krankenversicherung steuerfreie Leistungen erbracht werden.

Wann wählst du „2 = Nein“?

Du wählst „2 = Nein“, wenn du deine Krankenversicherung ausschließlich selbst bezahlst und keinen Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen hast. Dann kommt der Höchstbetrag von 2.800 € zur Anwendung.

Ein solcher Anspruch besteht zum Beispiel, wenn du Beamter bist und Beihilfe bekommst, wenn dein Arbeitgeber steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung zahlt oder wenn du gesetzlich pflichtversicherter Arbeitnehmer bist, denn der Arbeitgeberanteil ist ein steuerfreier Arbeitgeberbeitrag. In diesen Fällen lässt du Zeile 49 leer.

Die Prüfregeln von ELSTER melden einen Fehler, wenn du „2 = Nein“ angibst, aber gleichzeitig steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung laut Nummer 24a oder 24b der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen hast. Ein weiterer Fehler entsteht, wenn du ein aktives Dienstverhältnis als Beamter angibst und gleichzeitig „2 = Nein“ wählst.

Häufige Fehler

Achte darauf, dass deine Angabe zu den steuerfreien Zuschüssen zu deiner Lohnsteuerbescheinigung passt. Stehen dort steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur Krankenversicherung oder zahlt dein Arbeitgeber als Pflichtversicherter einen Anteil, darfst du nicht „2 = Nein“ wählen.

Auch Beamte im aktiven Dienst haben regelmäßig Anspruch auf Beihilfe. Dann ist „2 = Nein“ falsch.

  • Prüfe Nummer 24a und 24b deiner Lohnsteuerbescheinigung.
  • Prüfe, ob du Beihilfe, steuerfreie Zuschüsse oder als Pflichtversicherter einen Arbeitgeberanteil erhältst.
  • Wähle „2 = Nein“ nur, wenn kein solcher Anspruch besteht.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100240085Es wurde angegeben, dass kein Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung beziehungsweise zu den Krankheitskosten besteht, gleichzeitig wurden aber steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung laut Nummer 24a oder 24b der Lohnsteuerbescheinigung angegeben.
  • FehlerPrüfregel 100240030Es wurde angegeben, dass ein aktives Dienstverhältnis als Beamter / Beamtin besteht. Gleichzeitig wurde angegeben, dass kein Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen zur Krankenversicherung beziehungsweise zu den Krankheitskosten besteht. Diese Angaben widersprechen sich.

Zeile 49 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202549
2019–202251
2016–201811

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 49 der Anlage Vorsorgeaufwand ein?

Du wählst „2 = Nein“, wenn du keinen Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen zur Krankenversicherung oder zu Krankheitskosten hast. Andernfalls machst du keine Angabe in dieser Zeile.

Wann gilt der Höchstbetrag von 2.800 € für sonstige Vorsorgeaufwendungen?

Der Höchstbetrag von 2.800 € gilt, wenn du die Aufwendungen für deine Krankenversicherung und Krankheitskosten vollständig aus eigenen Mitteln trägst. Dann gibst du in Zeile 49 „2 = Nein“ an.

Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 49?

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du „2 = Nein“ angibst, obwohl in deiner Lohnsteuerbescheinigung steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur Krankenversicherung (Nummer 24a oder 24b) stehen. Ein Fehler entsteht auch, wenn du ein aktives Beamtenverhältnis angibst und gleichzeitig „2 = Nein“ wählst.

Alle Zeilen der Anlage Vorsorgeaufwand 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.