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Anlage Unterhalt 2025 · Zeile 24

Anlage Unterhalt Zeile 24: Kindergeldanspruch für die unterstützte Person

Hier gibst du an, ob jemand für die unterstützte Person Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder hatte. Bei „Ja“ kannst du zusätzlich den Zeitraum eintragen, wenn der Anspruch nicht das ganze Jahr bestand.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Hatte jemand für die unterstützte Person Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder?Angaben zum Haushalt der unterstützten Person(en) und zu Unterhaltsleistungen › Lebensort / Unterhaltsberechtigung– Ja oder Nein (1 = Ja, 2 = Nein)
Falls „Ja“ (wenn nicht ganzjährig)Angaben zum Haushalt der unterstützten Person(en) und zu Unterhaltsleistungen › Lebensort / Unterhaltsberechtigung– Zeitraum (TT.MM.–TT.MM.)

Was gehört in Zeile 24?

Die Zeile fragt, ob jemand für die unterstützte Person im Veranlagungszeitraum Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder hatte. Es kommt auf den Anspruch an, nicht darauf, ob tatsächlich Kindergeld gezahlt wurde.

Du wählst „Ja“ (1) oder „Nein“ (2). Die Angabe ist Pflicht: Fehlt sie, meldet ELSTER einen Fehler.

Wann du einen Zeitraum einträgst

Bestand der Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder nur für einen Teil des Jahres, wählst du „Ja“ und trägst zusätzlich den Zeitraum ein, in dem der Anspruch bestand.

Der Zeitraum wird als Datum von–bis (TT.MM.–TT.MM.) eingetragen. Wenn du „Nein“ wählst, darfst du keinen Zeitraum angeben – die Aussage bezieht sich dann auf das ganze Jahr.

Warum die Angabe wichtig ist

Der Abzug von Unterhaltsleistungen über die Anlage Unterhalt ist nur für Zeiträume möglich, in denen für die unterstützte Person niemand Kindergeld oder Freibeträge für Kinder beanspruchen kann.

Besteht der Anspruch nur zeitweise, wirkt sich das auf den Zeitraum aus, für den du Unterhalt abziehen kannst. Die Angabe in Zeile 24 steuert diese Prüfung.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 301310Es wurde keine Aussage getroffen, ob für die unterhaltene Person jemand in diesem Veranlagungszeitraum Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag hatte (unterstützte Person).
  • FehlerPrüfregel 100120087Es wurde ein Zeitraum angegeben, in dem jemand Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder für die unterstützte Person hatte, jedoch wurde die zugrunde liegende Frage, ob jemand Anspruch auf Kindergeld/Freibeträge für Kinder hatte nicht mit Ja oder Nein beantwortet (unterstützte Person).
  • FehlerPrüfregel 301510Es wurde angegeben, dass im Veranlagungszeitraum niemand Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag für die unterhaltene Person hatte. Da sich diese Aussage auf den gesamten Veranlagungszeitraum bezieht, kann nicht gleichzeitig eine Angabe von einzelnen Zeiträumen, in denen jemand Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag hatte, erfolgen (unterstützte Person).

Zeile 24 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202524
2023–202426

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Unterhalt Zeile 24 ein?

Du wählst „Ja“ (1), wenn jemand für die unterstützte Person Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder hatte, sonst „Nein“ (2). Bei „Ja“ kannst du zusätzlich den Zeitraum angeben, falls der Anspruch nicht ganzjährig bestand.

Muss ich den Zeitraum ausfüllen, wenn der Kindergeldanspruch nur einige Monate bestand?

Ja. Wähle „Ja“ und trage den Zeitraum ein, in dem der Anspruch bestand. Die Angabe ist als Datum von–bis einzutragen.

Darf ich bei „Nein“ trotzdem einen Zeitraum angeben?

Nein. „Nein“ bezieht sich auf den gesamten Veranlagungszeitraum. Ein zusätzlicher Zeitraum wäre widersprüchlich und führt zu einer Fehlermeldung.

Alle Zeilen der Anlage Unterhalt 2025 im Überblick

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