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Anlage Unterhalt 2025 · Zeile 29

Anlage Unterhalt Zeile 29: Vermögen der unterstützten Person im Unterhaltszeitraum

Hier gibst du an, ob die unterstützte Person im Unterhaltszeitraum Vermögen hatte. Bei Ja trägst du den Gesamtwert und den Zeitraum ein, in dem das Vermögen über der Grenze lag.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Hatte die unterstützte Person im Unterhaltszeitraum Vermögen?Angaben zum Haushalt der unterstützten Person(en) und zu Unterhaltsleistungen › Vermögen der unterstützten Person– Ja oder Nein (1 = Ja, 2 = Nein)
Falls „Ja“: Gesamtwert des Vermögens der unterstützten Person (z. B. PKW, Bargeld, Grundstücke mit Ausnahme eines angemessenen, selbst bewohnten Hausgrundstücks)Angaben zum Haushalt der unterstützten Person(en) und zu Unterhaltsleistungen › Gesamtwert des Vermögens– Betrag in Euro ohne Cent
Zeitraum, in dem das Vermögen der unterstützten Person größer war als maximal (je nach Wohnsitzstaat) 15.500 EUR, bei Ehegatten / Lebenspartnern im gemeinsamen Haushalt insgesamt über maximal (je nach Wohnsitzstaat) 31.000 EURAngaben zum Haushalt der unterstützten Person(en) und zu Unterhaltsleistungen › Gesamtwert des Vermögens– Zeitraum (TT.MM.–TT.MM.)

Was gehört in Zeile 29?

In Zeile 29 machst du Angaben zum Vermögen der unterstützten Person. Die Zeile gehört zum Abschnitt „Angaben zum Haushalt der unterstützten Person(en) und zu Unterhaltsleistungen“, Block „Vermögen der unterstützten Person“.

Zuerst wählst du aus, ob die unterstützte Person im Unterhaltszeitraum Vermögen hatte. Für Ja gibst du 1 ein, für Nein 2.

Wenn du Ja wählst, musst du zusätzlich den Gesamtwert des Vermögens und den Zeitraum angeben, in dem das Vermögen über der Grenze lag.

So füllst du die Zeile aus

Hatte die unterstützte Person kein oder nur geringes Vermögen, wählst du Nein (2). Als gering gilt Vermögen bis höchstens 15.500 Euro, bei Ehegatten oder Lebenspartnern im gemeinsamen Haushalt bis zusammen höchstens 31.000 Euro; je nach Wohnsitzstaat liegt die Grenze niedriger. Dann sind keine weiteren Angaben zum Vermögen nötig.

Lag ihr Vermögen darüber, wählst du Ja (1). Trage den Gesamtwert des Vermögens als Betrag in Euro ohne Cent ein. Zum Vermögen gehören zum Beispiel Pkw, Bargeld und Grundstücke. Ein angemessenes, selbst bewohntes Hausgrundstück bleibt außer Ansatz.

Zusätzlich gibst du den Zeitraum an, in dem das Vermögen der unterstützten Person größer war als der maßgebende Grenzwert. Bei Ehegatten oder Lebenspartnern im gemeinsamen Haushalt gilt ein anderer Grenzwert. Der Zeitraum wird als TT.MM.–TT.MM. eingetragen.

  • 1 = Ja, das Vermögen lag über der Grenze.
  • 2 = Nein, die Person hatte kein oder nur geringes Vermögen.
  • Bei Ja: Gesamtwert des Vermögens in Euro ohne Cent eintragen.
  • Bei Ja: Zeitraum angeben, in dem das Vermögen über der Grenze lag.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du keine Angaben zum Vermögen der unterstützten Person machst. Du musst die Frage also immer beantworten.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn du einen Zeitraum angibst, in dem das Vermögen über der Grenze lag, aber den Gesamtwert des Vermögens nicht erklärst. Beides gehört zusammen.

Umgekehrt darfst du nicht angeben, dass die Person während des gesamten Veranlagungszeitraums kein oder nur geringes Vermögen hatte, wenn du gleichzeitig einen Zeitraum über der Grenze oder einen Gesamtwert einträgst.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 300510Es wurden keine Angaben zum Vermögen der unterstützten Person getätigt (unterstützte Person).
  • FehlerPrüfregel 300610Es wurde der Zeitraum angegeben, in dem das Vermögen der unterstützten Person größer als 15.500 EUR (bei Ehegatten / Lebenspartnern im gemeinsamen Haushalt insgesamt mehr als 31.000 EUR) war, der Gesamtwert des Vermögens im Zeitraum wurde jedoch nicht erklärt (unterstützte Person).
  • FehlerPrüfregel 301210Es wurde erklärt, dass die unterstützte Person während des gesamten Veranlagungszeitraums kein beziehungsweise nur geringes Vermögen (maximal 15.500 EUR, bei Ehegatten / Lebenspartnern im gemeinsamen Haushalt insgesamt maximal 31.000 EUR) hatte, es wurde aber ein Zeitraum, in dem das Vermögen der unterhaltenen Person größer als 15.500 EUR, bei Ehegatten im gemeinsamen Haushalt insgesamt über 31.000 EUR, war angegeben oder es wurde der Gesamtwert des Vermögens erklärt (unterstützte Person).

Zeile 29 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202529
2023–202431
2016–202242

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Unterhalt Zeile 29 ein?

Du gibst an, ob die unterstützte Person im Unterhaltszeitraum Vermögen hatte. Wähle 1 für Ja oder 2 für Nein. Bei Ja musst du zusätzlich den Gesamtwert des Vermögens und den Zeitraum über der Grenze angeben.

Wann muss ich den Zeitraum in Zeile 29 ausfüllen?

Nur wenn die unterstützte Person Vermögen hatte und dieses im Unterhaltszeitraum über der maßgebenden Grenze lag. Dann trägst du den Zeitraum als TT.MM.–TT.MM. ein.

Was passiert, wenn ich Zeile 29 leer lasse?

ELSTER meldet einen Fehler, weil die Angaben zum Vermögen der unterstützten Person fehlen. Du musst die Frage in jedem Fall beantworten.

Alle Zeilen der Anlage Unterhalt 2025 im Überblick

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