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Anlage Unterhalt 2025 · Zeile 39

Anlage Unterhalt Zeile 39: Sozialleistungen und Ausbildungshilfen der unterstützten Person

Hier trägst du Sozialleistungen und übrige Bezüge sowie öffentliche Ausbildungshilfen der unterstützten Person ein, jeweils mit Zeitraum und Betrag. Sie mindern den abziehbaren Unterhaltshöchstbetrag.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
ZeitraumAngaben zum Haushalt der unterstützten Person(en) und zu Unterhaltsleistungen › Sozialleistungen / übrige Bezüge (z. B. aus Minijobs)– Zeitraum (TT.MM.–TT.MM.)
Sozialleistungen / übrige BezügeAngaben zum Haushalt der unterstützten Person(en) und zu Unterhaltsleistungen › Sozialleistungen / übrige Bezüge (z. B. aus Minijobs)– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
ZeitraumAngaben zum Haushalt der unterstützten Person(en) und zu Unterhaltsleistungen › Öffentliche Ausbildungshilfen (z. B. BAföG-Zuschüsse)– Zeitraum (TT.MM.–TT.MM.)
Öffentliche AusbildungshilfenAngaben zum Haushalt der unterstützten Person(en) und zu Unterhaltsleistungen › Öffentliche Ausbildungshilfen (z. B. BAföG-Zuschüsse)– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 39?

In Zeile 39 erfasst du Sozialleistungen und übrige Bezüge der unterstützten Person, zum Beispiel pauschal besteuerten Arbeitslohn aus einem Minijob, Arbeitslosengeld, Elterngeld, Wohngeld oder Sozialgeld. Zusätzlich trägst du öffentliche Ausbildungshilfen ein, etwa BAföG-Zuschüsse.

Zu jedem Betrag gehört der Zeitraum, in dem die Leistung gezahlt wurde. Die Angaben stehen im Abschnitt „Angaben zum Haushalt der unterstützten Person(en) und zu Unterhaltsleistungen“.

Eigene Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person mindern den Höchstbetrag, soweit sie zusammen 624 € im Jahr übersteigen. Von den Bezügen zieht das Finanzamt die damit zusammenhängenden Aufwendungen ab, mindestens 180 €. Öffentliche Ausbildungshilfen mindern den Höchstbetrag dagegen in voller Höhe, außer sie werden als Darlehen gewährt.

So füllst du die Zeile aus

Trage für Sozialleistungen und übrige Bezüge den Zeitraum und den Betrag ein. Dasselbe gilt für öffentliche Ausbildungshilfen. Die Beträge werden in Euro ohne Cent angegeben.

ELSTER prüft, ob Zeitraum und Betrag jeweils gemeinsam angegeben werden. Fehlt eine der beiden Angaben, erscheint eine Fehlermeldung.

  • Sozialleistungen / übrige Bezüge: Zeitraum und Betrag eintragen.
  • Öffentliche Ausbildungshilfen: Zeitraum und Betrag eintragen.
  • Beträge in Euro ohne Cent.

Häufige Fehler

Oft wird nur der Betrag eingetragen und der Zeitraum vergessen. ELSTER verlangt beide Angaben zusammen.

Manchmal werden Sozialleistungen und Ausbildungshilfen verwechselt. Achte darauf, die richtige Art der Leistung in das passende Feld einzutragen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 304101Einkünfte der unterstützten Person: Bei den übrigen Bezügen müssen Zeitraum und Betrag gemeinsam angegeben werden (möglichkeit).
  • FehlerPrüfregel 303901Einkünfte der unterstützten Person: Bei den öffentlichen Ausbildungshilfen müssen Zeitraum und Betrag gemeinsam angegeben werden (möglichkeit).

Zeile 39 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202539
2023–202441
2016–202251

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Unterhalt Zeile 39 ein?

Sozialleistungen und übrige Bezüge der unterstützten Person, zum Beispiel aus Minijobs, sowie öffentliche Ausbildungshilfen wie BAföG-Zuschüsse. Gib jeweils den Zeitraum und den Betrag an.

Muss ich den Zeitraum angeben?

Ja, zu jedem Betrag gehört der Zeitraum. ELSTER verlangt, dass Zeitraum und Betrag gemeinsam angegeben werden.

Werden diese Bezüge auf den Unterhaltsabzug angerechnet?

Ja. Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person mindern den Höchstbetrag, soweit sie 624 € im Jahr übersteigen. Öffentliche Ausbildungshilfen als Zuschuss werden voll angerechnet.

Alle Zeilen der Anlage Unterhalt 2025 im Überblick

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