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Anlage Unterhalt 2025 · Zeile 34

Anlage Unterhalt Zeile 34: Im Arbeitslohn enthaltene Versorgungsbezüge der unterstützten Person

Hier trägst du die Versorgungsbezüge ein, die im Bruttoarbeitslohn der unterstützten Person stecken. Die Werte stehen in der Lohnsteuerbescheinigung der unterstützten Person.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
ZeitraumAngaben zum Haushalt der unterstützten Person(en) und zu Unterhaltsleistungen › Versorgungsbezüge - im Arbeitslohn enthalten– Zeitraum (TT.MM.–TT.MM.)
Versorgungsbezüge – im Arbeitslohn enthalten –Angaben zum Haushalt der unterstützten Person(en) und zu Unterhaltsleistungen › Versorgungsbezüge - im Arbeitslohn enthalten– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
Werbungskosten zu VersorgungsbezügenAngaben zum Haushalt der unterstützten Person(en) und zu Unterhaltsleistungen › Versorgungsbezüge - im Arbeitslohn enthalten– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
Bemessungsgrundlage für den VersorgungsfreibetragAngaben zum Haushalt der unterstützten Person(en) und zu Unterhaltsleistungen › Versorgungsbezüge - im Arbeitslohn enthalten– Betrag in Euro ohne Cent
Maßgebendes Kalenderjahr des VersorgungsbeginnsAngaben zum Haushalt der unterstützten Person(en) und zu Unterhaltsleistungen › Versorgungsbezüge - im Arbeitslohn enthalten– Jahr (JJJJ)

Was gehört in Zeile 34?

Die Zeile erfasst Versorgungsbezüge, die im Bruttoarbeitslohn der unterstützten Person enthalten sind. Das sind zum Beispiel Beamtenpensionen oder Werkspensionen, die als Arbeitslohn mit einer Lohnsteuerbescheinigung abgerechnet werden. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gehören nicht hierher, sondern in Zeile 35.

Du übernimmst die Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung der unterstützten Person. Die Versorgungsbezüge stehen dort in Nummer 8, die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag in Nummer 29 und das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns in Nummer 30.

So füllst du die Zeile aus

Trage zuerst den Zeitraum ein, in dem die Versorgungsbezüge gezahlt wurden. Zeitraum und Betrag müssen immer zusammen angegeben werden.

Ergänze die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag und das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns. Werbungskosten zu den Versorgungsbezügen trägst du ein, wenn sie höher sind als der Pauschbetrag von 102 €, den das Finanzamt sonst berücksichtigt.

Das maßgebende Kalenderjahr kann höchstens der Veranlagungszeitraum sein. Die Bemessungsgrundlage und das Kalenderjahr müssen zusammen angegeben werden.

  • Zeitraum und Betrag der Versorgungsbezüge gehören zusammen.
  • Bemessungsgrundlage und maßgebendes Kalenderjahr gehören zusammen.
  • Ohne erklärten Bruttoarbeitslohn darfst du keine im Arbeitslohn enthaltenen Versorgungsbezüge angeben.
  • Ohne Versorgungsbezüge darfst du keine Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag angeben.

Häufige Fehler

Oft wird der Zeitraum vergessen. ELSTER meldet dann, dass Zeitraum und Betrag gemeinsam angegeben werden müssen.

Ein weiterer Fehler: Du trägst Versorgungsbezüge ein, ohne den Bruttoarbeitslohn der unterstützten Person in Zeile 32 zu erklären. Das führt zu einer Fehlermeldung.

Auch die Bemessungsgrundlage ohne zugehörige Versorgungsbezüge oder ohne Kalenderjahr des Versorgungsbeginns wird von ELSTER beanstandet.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 303101Einkünfte der unterstützten Person: Bei den im Bruttoarbeitslohn enthaltenen Versorgungsbezügen müssen Zeitraum und Betrag gemeinsam angegeben werden (möglichkeit).
  • FehlerPrüfregel 303181Einkünfte der unterstützten Person: Das maßgebende Kalenderjahr laut Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung kann spätestens der Veranlagungszeitraum sein (möglichkeit).
  • FehlerPrüfregel 304311Einkünfte der unterstützten Person: Es wurden die im Arbeitslohn enthaltenen Versorgungsbezüge angegeben, der Bruttoarbeitslohn wurde jedoch nicht erklärt (möglichkeit).
  • FehlerPrüfregel 303121Einkünfte der unterstützten Person: Es wurde die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag laut Nummer 29 der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, es wurden aber keine Versorgungsbezüge erklärt (möglichkeit).
  • FehlerPrüfregel 303141Einkünfte der unterstützten Person: Der Betrag der Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag laut Nummer 29 der Lohnsteuerbescheinigung und das maßgebende Kalenderjahr laut Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung müssen zusammen angegeben werden (möglichkeit).
  • FehlerPrüfregel 304351Einkünfte der unterstützten Person: Es wurden im Arbeitslohn enthaltene Versorgungsbezüge angegeben, die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag laut Nummer 29 der Lohnsteuerbescheinigung und / oder das maßgebliche Jahr des Versorgungsbeginns laut Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung wurden jedoch nicht erklärt (möglichkeit).

Zeile 34 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202534
2023–202436
2016–202245

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Unterhalt Zeile 34 ein?

Die im Arbeitslohn enthaltenen Versorgungsbezüge der unterstützten Person, den Zeitraum, die Werbungskosten, die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag und das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns.

Wo finde ich die Versorgungsbezüge der unterstützten Person?

In der Lohnsteuerbescheinigung der unterstützten Person. Die Versorgungsbezüge stehen in Nummer 8, die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag in Nummer 29 und das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns in Nummer 30.

Muss ich den Zeitraum immer angeben?

Ja. Zeitraum und Betrag der Versorgungsbezüge müssen gemeinsam angegeben werden. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Alle Zeilen der Anlage Unterhalt 2025 im Überblick

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