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Anlage Unterhalt 2025 · Zeile 32

Anlage Unterhalt Zeile 32: Bruttoarbeitslohn der unterstützten Person

Trage hier Zeitraum, Bruttoarbeitslohn und Werbungskosten der unterstützten Person ein. Den Bruttoarbeitslohn findest du in ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
ZeitraumAngaben zum Haushalt der unterstützten Person(en) und zu Unterhaltsleistungen › Bruttoarbeitslohn und Werbungskosten– Zeitraum (TT.MM.–TT.MM.)
Bruttoarbeitslohn (ohne Einnahmen aus Minijobs)Angaben zum Haushalt der unterstützten Person(en) und zu Unterhaltsleistungen › Bruttoarbeitslohn und Werbungskosten– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
Werbungskosten zum Bruttoarbeitslohn (ohne Werbungskosten zu Versorgungsbezügen)Angaben zum Haushalt der unterstützten Person(en) und zu Unterhaltsleistungen › Bruttoarbeitslohn und Werbungskosten– Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 32?

In Zeile 32 trägst du den Bruttoarbeitslohn der unterstützten Person ein, also den Arbeitslohn vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Den Wert findest du in der Lohnsteuerbescheinigung der unterstützten Person.

Einnahmen aus Minijobs gehören nicht hierher, sondern zu den übrigen Bezügen in Zeile 39.

Eigene Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person mindern den abziehbaren Unterhalt, soweit sie 624 € im Jahr übersteigen.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Zeitraum ein, in dem die unterstützte Person den Arbeitslohn bezogen hat (TT.MM.–TT.MM.). Für einen zweiten Zeitraum nutzt du Zeile 33.

Trage den Bruttoarbeitslohn in Euro ohne Cent ein. Zeitraum und Betrag gehören immer zusammen.

Werbungskosten zum Arbeitslohn trägst du ein, wenn höhere Kosten angefallen sind. Sonst berücksichtigt das Finanzamt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €. Werbungskosten zu Versorgungsbezügen gehören in Zeile 34.

  • Zeitraum und Betrag gemeinsam angeben.
  • Minijob-Einnahmen in Zeile 39 eintragen.
  • Versorgungsbezüge in Zeile 34 nur zusammen mit dem Bruttoarbeitslohn angeben.

Häufige Fehler

Oft wird der Zeitraum vergessen. ELSTER verlangt Zeitraum und Betrag zusammen.

Manchmal werden Einnahmen aus Minijobs mit eingetragen. Diese gehören in Zeile 39.

Werbungskosten zu Versorgungsbezügen werden fälschlich hier erfasst. Sie gehören in Zeile 34.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 303001Einkünfte der unterstützten Person: Beim Bruttoarbeitslohn müssen Zeitraum und Betrag (gegebenenfalls mit "0") gemeinsam angegeben werden (möglichkeit).
  • FehlerPrüfregel 304311Einkünfte der unterstützten Person: Es wurden die im Arbeitslohn enthaltenen Versorgungsbezüge angegeben, der Bruttoarbeitslohn wurde jedoch nicht erklärt (möglichkeit).

Zeile 32 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202532
2023–202434
2016–202245

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Unterhalt Zeile 32 ein?

Den Bruttoarbeitslohn der unterstützten Person im angegebenen Zeitraum, ohne Einnahmen aus Minijobs. Außerdem den Zeitraum und die Werbungskosten zum Bruttoarbeitslohn.

Muss ich den Zeitraum in Zeile 32 angeben?

Ja, Zeitraum und Betrag müssen gemeinsam angegeben werden. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Gehören Minijobs in Zeile 32?

Nein, Einnahmen aus Minijobs trägst du als übrige Bezüge in Zeile 39 ein.

Alle Zeilen der Anlage Unterhalt 2025 im Überblick

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