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Anlage Unterhalt 2025 · Zeile 9

Anlage Unterhalt Zeile 9: Weitere steuerfreie Einnahmen für die Opfergrenze

Trage hier steuerfreie Einnahmen ein, die bei der Opfergrenzenberechnung zu berücksichtigen sind. Dazu gibst du die Bezeichnung und den Betrag an.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
BezeichnungEigene Einnahmen und Zahlungen der unterhaltsleistenden Person(en) › Weitere steuerfreie Einnahmen (z. B. Arbeitnehmer-Sparzulage, Baukindergeld)– Text
BetragEigene Einnahmen und Zahlungen der unterhaltsleistenden Person(en) › Weitere steuerfreie Einnahmen (z. B. Arbeitnehmer-Sparzulage, Baukindergeld)– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ, nicht 0

Was gehört in Zeile 9?

In Zeile 9 der Anlage Unterhalt trägst du weitere steuerfreie Einnahmen ein, die bei der Berechnung der Opfergrenze berücksichtigt werden. Die Opfergrenze begrenzt, wie viel du insgesamt für Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen abziehen kannst.

Typische Einnahmen sind zum Beispiel die Arbeitnehmer-Sparzulage oder das Baukindergeld. Es handelt sich um steuerfreie Einnahmen, die deine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöhen und deshalb in die Opfergrenzenberechnung einfließen.

So füllst du die Zeile aus

Trage für jede Einnahme die Bezeichnung und den Betrag ein. Beide Angaben müssen gemeinsam gemacht werden. Der Betrag wird in Euro ohne Cent angegeben und darf nicht 0 sein; negative Beträge sind möglich.

Die Zeile ist nur auszufüllen, wenn du im Formular Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen angegeben hast. Ohne solche Angaben ist die Zeile leer zu lassen.

  • Bezeichnung: Text, z. B. Arbeitnehmer-Sparzulage oder Baukindergeld
  • Betrag: Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ, nicht 0
  • Beide Angaben müssen gemeinsam gemacht werden

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, nur den Betrag ohne Bezeichnung einzutragen. ELSTER weist darauf hin, dass Bezeichnung und Betrag gemeinsam anzugeben sind.

Ein weiterer Fehler ist, die Zeile auszufüllen, obwohl du keine Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen erklärst. Das führt zu einer Fehlermeldung, weil die Angaben nur für die Opfergrenzenberechnung erforderlich sind.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100120044Angaben zu Einnahmen und Zahlungen für die Opfergrenzenberechnung sind nur erforderlich, wenn Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen geleistet wurden.
  • FehlerPrüfregel 61Die Bezeichnung der steuerfreien Einnahmen, die bei der Berechnung der Opfergrenze zu berücksichtigen sind und der Betrag der Einnahmen müssen gemeinsam angegeben werden.

Zeile 9 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
20259
2023–202436
2020–202244
201939
2017–201896
201691

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 9 der Anlage Unterhalt ein?

Trage dort weitere steuerfreie Einnahmen ein, die bei der Opfergrenzenberechnung berücksichtigt werden, zum Beispiel Arbeitnehmer-Sparzulage oder Baukindergeld. Gib jeweils die Bezeichnung und den Betrag an.

Muss ich Zeile 9 ausfüllen, wenn ich keine Unterhaltsleistungen gezahlt habe?

Nein. Die Angaben sind nur erforderlich, wenn du Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen geleistet hast. Ohne solche Leistungen bleibt die Zeile leer.

Wie wird der Betrag in Zeile 9 eingetragen?

Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen. Er darf nicht 0 sein, negative Beträge sind möglich. Zusammen mit der Bezeichnung muss der Betrag angegeben werden.

Alle Zeilen der Anlage Unterhalt 2025 im Überblick

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