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Anlage Unterhalt 2025 · Zeile 11

Anlage Unterhalt Zeile 11: Wohnsitzstaat der unterstützten Person bei Auslandshaushalt

Hier wählst du den Staat aus, in dem der Haushalt der unterstützten Person liegt, wenn dieser im Ausland ist. Bei einem Haushalt in Deutschland bleibt das Feld leer.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Wohnsitzstaat, wenn AuslandAngaben zum Haushalt der unterstützten Person(en) und zu Unterhaltsleistungen › Haushalt, in dem die unterstützte(n) Person(en) lebte(n)– Auswahl

Was gehört in Zeile 11?

Die Zeile gehört zum Block „Haushalt, in dem die unterstützte(n) Person(en) lebte(n)“. In Zeile 10 steht die Anschrift dieses Haushalts. Zeile 11 ergänzt den Wohnsitzstaat, wenn der Haushalt im Ausland liegt.

Die Angabe ist ein Auswahlfeld. Du wählst den Staat aus der vorgegebenen Liste. Trägst du hier einen Staat ein, gilt der Haushalt als im Ausland geführt. Das ist wichtig, weil für Unterhaltsleistungen ins Ausland besondere Nachweisregeln gelten.

Wann du das Feld ausfüllst

Fülle Zeile 11 nur aus, wenn die unterstützte Person in einem Haushalt außerhalb Deutschlands lebt. Lebt sie in Deutschland, bleibt das Feld leer.

Die Zeile steht in engem Zusammenhang mit den weiteren Angaben zum Haushalt: Zeile 10 enthält die Anschrift, Zeile 12 die Anzahl der Personen in diesem Haushalt. Pro Haushalt füllst du eine Anlage Unterhalt für alle dort lebenden Personen aus. Bei mehr als zwei Unterhaltsempfängern im selben Haushalt gibst du eine weitere Anlage Unterhalt ab.

  • Zeile 10: Anschrift des Haushalts
  • Zeile 11: Wohnsitzstaat, wenn Ausland
  • Zeile 12: Anzahl der Personen, die in dem Haushalt laut Zeile 10 lebten

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du Unterhalt für einen Auslandsgatten oder Lebenspartner im Ausland beantragst, der Haushalt aber nicht im Ausland liegt. Prüfe deshalb, ob Zeile 11 und die übrigen Angaben zum Haushalt zusammenpassen.

Bei einem Haushalt im Ausland gelten strengere Nachweisregelungen für die Zahlungen. Achte darauf, dass deine Angaben zum Unterstützungszeitraum und zu den Zahlungen dazu passen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 100120064Es wurde angegeben, dass Ihnen für die unterstützte Person '' eine von der Heimatbehörde und der unterstützten Person bestätigte Unterhaltserklärung über die Bedürftigkeit vorliegt. Bitte beachten Sie, dass diese Erklärung gegebenenfalls vom Finanzamt zu Nachweiszwecken angefordert wird.
  • HinweisPrüfregel 100120065Es wurde angegeben, dass Ihnen für die unterstützte Person '' keine von der Heimatbehörde und der unterstützten Person bestätigte Unterhaltserklärung über die Bedürftigkeit vorliegt. Ein steuermindernder Abzug von Unterhaltsleistungen ist jedoch nur bei Vorliegen einer entsprechenden Erklärung möglich. Bitte beachten Sie, dass diese Erklärung gegebenenfalls vom Finanzamt zu Nachweiszwecken angefordert wird.
  • HinweisPrüfregel 100120099Bitte prüfen Sie, ob die Identifikationsnummer der unterstützten Person zu ergänzen ist. Die Angabe der erteilten steuerlichen Identifikationsnummer (§ 139b der Abgabenordnung) ist Voraussetzung für den Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen, wenn die unterstützte Person der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt. Für die Mitteilung der Identifikationsnummer ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig (unterstützte Person).
  • FehlerPrüfregel 301691Unterhalt für Auslandsgatten / Lebenspartner im Ausland beantragt, aber der Haushalt liegt nicht im Ausland (unterstützte Person).
  • FehlerPrüfregel 309001Es wurde keine Aussage getroffen, ob Ihnen die von der Heimatbehörde und der unterhaltenen Person bestätigte Unterhaltserklärung über die Bedürftigkeit vorliegt (unterstützte Person).
  • FehlerPrüfregel 100120098Bitte ergänzen Sie die Identifikationsnummer der unterstützten Person. Die Angabe der erteilten steuerlichen Identifikationsnummer (§ 139b der Abgabenordnung) ist Voraussetzung für den Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen, wenn die unterstützte Person der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt. Für die Mitteilung der Identifikationsnummer ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig (unterstützte Person).

Zeile 11 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202511
2016–20245

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage Unterhalt Zeile 11 ein?

Den Wohnsitzstaat der unterstützten Person, wenn ihr Haushalt im Ausland liegt. Du wählst den Staat aus der Liste im Formular aus.

Muss ich Zeile 11 ausfüllen, wenn die unterstützte Person in Deutschland lebt?

Nein. Das Feld ist nur für Haushalte im Ausland vorgesehen. Bei einem Haushalt in Deutschland bleibt es leer.

Warum meldet ELSTER einen Fehler zu Zeile 11?

Zum Beispiel, wenn du Unterhalt für einen Auslandsgatten oder Lebenspartner im Ausland beantragst, der Haushalt laut deinen Angaben aber nicht im Ausland liegt. Dann passen die Angaben nicht zusammen.

Alle Zeilen der Anlage Unterhalt 2025 im Überblick

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