Anlage Unterhalt Zeile 11: Wohnsitzstaat der unterstützten Person bei Auslandshaushalt
Hier wählst du den Staat aus, in dem der Haushalt der unterstützten Person liegt, wenn dieser im Ausland ist. Bei einem Haushalt in Deutschland bleibt das Feld leer.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Wohnsitzstaat, wenn AuslandAngaben zum Haushalt der unterstützten Person(en) und zu Unterhaltsleistungen › Haushalt, in dem die unterstützte(n) Person(en) lebte(n) | – | Auswahl |
Was gehört in Zeile 11?
Wann du das Feld ausfüllst
Zeile 10: Anschrift des Haushalts Zeile 11: Wohnsitzstaat, wenn Ausland Zeile 12: Anzahl der Personen, die in dem Haushalt laut Zeile 10 lebten
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 100120064Es wurde angegeben, dass Ihnen für die unterstützte Person '' eine von der Heimatbehörde und der unterstützten Person bestätigte Unterhaltserklärung über die Bedürftigkeit vorliegt. Bitte beachten Sie, dass diese Erklärung gegebenenfalls vom Finanzamt zu Nachweiszwecken angefordert wird.
- HinweisPrüfregel 100120065Es wurde angegeben, dass Ihnen für die unterstützte Person '' keine von der Heimatbehörde und der unterstützten Person bestätigte Unterhaltserklärung über die Bedürftigkeit vorliegt. Ein steuermindernder Abzug von Unterhaltsleistungen ist jedoch nur bei Vorliegen einer entsprechenden Erklärung möglich. Bitte beachten Sie, dass diese Erklärung gegebenenfalls vom Finanzamt zu Nachweiszwecken angefordert wird.
- HinweisPrüfregel 100120099Bitte prüfen Sie, ob die Identifikationsnummer der unterstützten Person zu ergänzen ist. Die Angabe der erteilten steuerlichen Identifikationsnummer (§ 139b der Abgabenordnung) ist Voraussetzung für den Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen, wenn die unterstützte Person der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt. Für die Mitteilung der Identifikationsnummer ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig (unterstützte Person).
- FehlerPrüfregel 301691Unterhalt für Auslandsgatten / Lebenspartner im Ausland beantragt, aber der Haushalt liegt nicht im Ausland (unterstützte Person).
- FehlerPrüfregel 309001Es wurde keine Aussage getroffen, ob Ihnen die von der Heimatbehörde und der unterhaltenen Person bestätigte Unterhaltserklärung über die Bedürftigkeit vorliegt (unterstützte Person).
- FehlerPrüfregel 100120098Bitte ergänzen Sie die Identifikationsnummer der unterstützten Person. Die Angabe der erteilten steuerlichen Identifikationsnummer (§ 139b der Abgabenordnung) ist Voraussetzung für den Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen, wenn die unterstützte Person der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt. Für die Mitteilung der Identifikationsnummer ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig (unterstützte Person).
Zeile 11 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 11 |
| 2016–2024 | 5 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage Unterhalt Zeile 11 ein?
Muss ich Zeile 11 ausfüllen, wenn die unterstützte Person in Deutschland lebt?
Warum meldet ELSTER einen Fehler zu Zeile 11?
Alle Zeilen der Anlage Unterhalt 2025 im Überblick
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