Anlage KAP-BET Zeile 37: Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer aus Beteiligungen
Hier trägst du die Kirchensteuer ein, die auf Kapitalerträge aus Beteiligungen einbehalten wurde. Den Betrag findest du im Feststellungsbescheid der Gemeinschaft oder Gesellschaft.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Kirchensteuer zur KapitalertragsteuerAnzurechnende Steuern zu Erträgen in den Zeilen 25 bis 28 sowie aus anderen Einkunftsarten | 298 | Betrag in Euro mit Cent |
Was gehört in Zeile 37?
Woher kommt der Betrag?
Worauf musst du achten?
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 192040Bei den anzurechnenden Steuern zu Erträgen, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen, wurde einbehaltene Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer aus Beteiligungen eingegeben, aber keine zugehörige Kapitalertragsteuer.
Zeile 37 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 37 |
| 2024 | 43 |
| 2023 | 44 |
| 2022 | 42 |
| 2021 | 40 |
| 2020 | 38 |
| 2018–2019 | 39 |
| 2017 | 56 |
| 2016 | 55 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage KAP-BET Zeile 37 ein?
Muss ich die Kirchensteuer in Zeile 37 auch ohne Kapitalertragsteuer eintragen?
Wo finde ich die Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer aus Beteiligungen?
Alle Zeilen der Anlage KAP-BET 2025 im Überblick
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