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Anlage KAP-BET 2025 · Zeile 27

Anlage KAP-BET Zeile 27: Kapitalerträge aus Lebensversicherungen mit hälftiger Besteuerung

Trage hier deinen Anteil an Kapitalerträgen aus Lebensversicherungen ein, für die die hälftige Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG gilt. Der Betrag steht im Feststellungsbescheid.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Kapitalerträge aus Lebensversicherungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStGErträge › Erträge, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen269 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 27?

In Zeile 27 trägst du Kapitalerträge aus Lebensversicherungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG ein, die dir aus einer Beteiligung zugerechnet werden. Das sind Erträge, die nur zur Hälfte besteuert werden.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Erträge, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen“. Dort werden Kapitalerträge erfasst, die nicht mit dem Abgeltungsteuersatz, sondern mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert werden.

Der Betrag kann positiv oder negativ sein. Du trägst ihn in Euro ohne Cent ein.

Woher kommt der Betrag?

Die Angaben stammen aus der Mitteilung über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Gesellschaft oder Gemeinschaft, an der du beteiligt bist. Dort ist dein Anteil an den Kapitalerträgen festgestellt.

Du trägst den vollen Ertrag ein. Die Kürzung um die Hälfte nimmt das Finanzamt vor. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen gilt der Betrag nach der teilweisen Steuerfreistellung.

Die hälftige Besteuerung setzt voraus, dass die Leistung nach Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsabschluss ausgezahlt wurde. Bei Verträgen, die nach dem 31. Dezember 2004 und vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossen wurden, muss die Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen. Bei Verträgen ab dem 1. Januar 2012 gilt das 62. Lebensjahr.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn solche Erträge erklärt werden, die Person aber das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Verwechsle Zeile 27 nicht mit Zeile 25 oder 26. Dort stehen laufende Einkünfte aus sonstigen Kapitalforderungen oder Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen.

  • Nur deinen Anteil laut Feststellung eintragen.
  • Den vollen Ertrag eintragen, die Halbierung macht das Finanzamt.
  • Altersgrenze und zwölf Jahre Laufzeit beachten.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101920005Es wurden Erträge aus Lebensversicherungen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 6 Satz 2 aus Beteiligungen erklärt. Solche Erträge können nur vorliegen, wenn das 60. Lebensjahr vollendet hat.
  • FehlerPrüfregel 101920006Es wurden Erträge aus Lebensversicherungen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 6 Satz 2 aus Beteiligungen erklärt. Solche Erträge können nur vorliegen, wenn das 60. Lebensjahr vollendet hat.

Zeile 27 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202527
202433
202334
202232
202130
202028
201921
201822
201747

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP-BET Zeile 27 ein?

Deinen Anteil an Kapitalerträgen aus Lebensversicherungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG, die nur zur Hälfte besteuert werden. Den Betrag entnimmst du der gesonderten und einheitlichen Feststellung.

Gilt die Altersgrenze 60 oder 62 Jahre?

Das hängt vom Vertragsabschluss ab. Für Verträge aus der Zeit vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2011 gilt das 60. Lebensjahr, für spätere Verträge das 62. Lebensjahr.

Muss ich den vollen oder nur den halben Ertrag eintragen?

Du trägst den Ertrag in voller Höhe ein. Die hälftige Steuerfreistellung berücksichtigt das Finanzamt.

Alle Zeilen der Anlage KAP-BET 2025 im Überblick

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