Zum Inhalt springen
Anlage KAP-BET 2025 · Zeile 12

Anlage KAP-BET Zeile 12: Nicht ausgeglichene Verluste ohne Aktienveräußerung

Hier trägst du Verluste aus Kapitalerträgen ein, die im laufenden Jahr nicht mit Gewinnen verrechnet werden konnten – ohne Verluste aus Aktienverkäufen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Nicht ausgeglichene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von AktienErträge › Erträge mit inländischem Steuerabzug245 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 12?

In Zeile 12 der Anlage KAP-BET trägst du deinen Anteil an nicht ausgeglichenen Verlusten aus einer Beteiligung ein, die nicht aus der Veräußerung von Aktien stammen. Es geht um Verluste im Bereich der Erträge mit inländischem Steuerabzug, die nicht mit positiven Kapitalerträgen verrechnet werden konnten.

Die Zeile steht im Abschnitt „Erträge“ und gehört zum Block „Erträge mit inländischem Steuerabzug“. Die Kennzahl lautet 245.

Verluste aus der Veräußerung von Aktien gehören nicht hierher, sondern in Zeile 13. Verluste aus Termingeschäften und aus der Uneinbringlichkeit von Kapitalforderungen haben eigene Zeilen (14 und 15).

Woher kommt der Betrag?

Den Betrag entnimmst du der Mitteilung über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Gemeinschaft oder Gesellschaft. Dort ist dein Anteil an den Verlusten ausgewiesen. Eine Steuerbescheinigung deiner Bank ist für die Anlage KAP-BET nicht die Grundlage.

Verluste aus Kapitalvermögen werden nur mit anderen Kapitalerträgen verrechnet, nicht mit Arbeitslohn oder Gewinneinkünften. Nicht ausgeglichene Verluste werden in spätere Jahre vorgetragen. Ein Verlustrücktrag ins Vorjahr ist bei Kapitalerträgen nicht möglich.

Häufige Fehler

Achte darauf, Verluste aus Aktienveräußerungen nicht in Zeile 12 einzutragen. Sie gehören in Zeile 13, weil für sie ein eigener Verlustverrechnungskreis gilt.

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du ausländische Steuern angibst, aber keine Kapitalerträge erklärst. Prüfe in dem Fall, ob du die Kapitalerträge eingetragen hast.

  • Verluste aus Aktienverkäufen nicht in Zeile 12, sondern in Zeile 13 eintragen.
  • Nur deinen Anteil laut Feststellung eintragen.
  • Keine Verrechnung mit Arbeitslohn oder anderen Einkunftsarten vornehmen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 192034Es wurden angerechnete / anrechenbare beziehungsweise fiktive ausländische Steuern erklärt, es wurden jedoch keine Angaben zu Kapitalerträgen getätigt.

Zeile 12 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202512
2020–202210
20199
201810
2016–201736

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP-BET Zeile 12 ein?

Deinen Anteil an nicht ausgeglichenen Verlusten aus einer Beteiligung, die nicht aus der Veräußerung von Aktien stammen. Der Betrag steht in der Mitteilung über die gesonderte und einheitliche Feststellung.

Was ist der Unterschied zwischen Zeile 12 und Zeile 13?

In Zeile 12 stehen Verluste ohne Aktienveräußerungen, in Zeile 13 Verluste aus der Veräußerung von Aktien. Für Aktienverluste gilt ein eigener Verlustverrechnungskreis.

Kann ich Verluste aus Zeile 12 mit meinem Arbeitslohn verrechnen?

Nein. Verluste aus Kapitalvermögen werden nur mit anderen Kapitalerträgen verrechnet. Nicht ausgeglichene Verluste werden in spätere Jahre vorgetragen.

Alle Zeilen der Anlage KAP-BET 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.