Anlage KAP-BET Zeile 34: Fiktive ausländische Quellensteuern auf Beteiligungserträge
Hier trägst du fiktive ausländische Quellensteuern ein, die nicht schon in Zeile 32 oder 33 stehen. Die Werte stammen aus dem Feststellungsbescheid der Gesellschaft.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Fiktive ausländische Quellensteuern (nicht in den Zeilen 32 und / oder 33 enthalten)Steuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 8 bis 24 | 295 | Betrag in Euro mit Cent |
Was gehört in Zeile 34?
Woher kommen die Beträge?
Worauf musst du achten?
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 192034Es wurden angerechnete / anrechenbare beziehungsweise fiktive ausländische Steuern erklärt, es wurden jedoch keine Angaben zu Kapitalerträgen getätigt.
Zeile 34 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 34 |
| 2024 | 40 |
| 2023 | 41 |
| 2022 | 39 |
| 2021 | 37 |
| 2020 | 35 |
| 2018–2019 | 36 |
| 2017 | 53 |
| 2016 | 52 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage KAP-BET Zeile 34 ein?
Was bedeutet fiktive ausländische Quellensteuer?
Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 34?
Alle Zeilen der Anlage KAP-BET 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.