Anlage KAP-BET Zeile 20: Erträge ohne inländischen Steuerabzug
Zeile 20 der Anlage KAP-BET 2025 heißt im amtlichen Vordruck „In Zeile 16 enthaltene Verluste aus der Veräußerung von Aktien“ (Kennzahl 256). Hier steht, was in die Felder gehört, welche Prüfungen ELSTER macht und in welcher Zeile die Angabe in früheren Jahren stand.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| In Zeile 16 enthaltene Verluste aus der Veräußerung von AktienErträge › Erträge ohne inländischen Steuerabzug | 256 | Betrag in Euro ohne Cent |
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 192012Bei den Erträgen aus Beteiligungen ohne inländischen Steuerabzug wurden Verluste aus der Veräußerung von Kapitalanlagen / Aktien eingegeben, die zugehörigen Kapitalerträge wurden jedoch nicht erklärt.
Zeile 20 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 20 |
| 2023–2024 | 21 |
| 2020–2022 | 19 |
| 2019 | 15 |
| 2018 | 16 |
| 2016–2017 | 41 |
Alle Zeilen der Anlage KAP-BET 2025 im Überblick
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