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Anlage KAP-BET 2025 · Zeile 18

Anlage KAP-BET Zeile 18: Gewinne aus bestandsgeschützten Alt-Anteilen in Zeile 16

Trage hier die Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile ein, die bereits in Zeile 16 enthalten sind. Der Betrag stammt aus dem Feststellungsbescheid zu den Beteiligungseinkünften.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
In Zeile 16 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStGErträge › Erträge ohne inländischen Steuerabzug259 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 18?

In Zeile 18 der Anlage KAP-BET trägst du die Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG ein, die in Zeile 16 enthalten sind. Die Zeile dient also der Aufteilung der in Zeile 16 gemeldeten Kapitalerträge.

Der Betrag stammt nicht aus einer Steuerbescheinigung einer Bank, sondern aus dem Feststellungsbescheid beziehungsweise den Feststellungsunterlagen zu den Beteiligungseinkünften. Die Anlage KAP-BET betrifft Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Beteiligungen, wenn die Einkünfte und die anzurechnende Steuer einheitlich und gesondert festgestellt worden sind.

So füllst du die Zeile aus

Gib den Betrag in Euro ohne Cent ein. Die Kennzahl lautet 259.

Achte darauf, dass der Betrag in Zeile 16 bereits enthalten ist. Die Zeile 18 ist eine Untergliederung der Zeile 16.

Wenn du in Zeile 18 Gewinne aus bestandsgeschützten Alt-Anteilen angibst, musst du auch die zugehörigen Kapitalerträge erklären. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

  • Zeile 16: Kapitalerträge (Kennzahl 250)
  • Zeile 17: In Zeile 16 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen (Kennzahl 252)
  • Zeile 18: In Zeile 16 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile (Kennzahl 259)
  • Zeile 19: In Zeile 16 enthaltene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien (Kennzahl 255)
  • Zeile 20: In Zeile 16 enthaltene Verluste aus der Veräußerung von Aktien (Kennzahl 256)

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, den Betrag aus der Steuerbescheinigung einer Bank zu übernehmen. Bei der Anlage KAP-BET sind jedoch die Werte aus der gesonderten und einheitlichen Feststellung maßgeblich.

Ein weiterer Fehler ist, die Zeile 18 auszufüllen, ohne die zugehörigen Kapitalerträge in Zeile 16 zu erklären. ELSTER weist darauf hin, dass dann die Kapitalerträge nicht erklärt wurden.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101920003Bei den Erträgen aus Beteiligungen ohne inländischen Steuerabzug wurden Veräußerungsgewinne aus bestandsgeschützten Alt-Anteilen nach § 56 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 EStG angegeben, die zugehörigen Kapitalerträge wurden jedoch nicht erklärt.

Zeile 18 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202518
2023–202419
2020–202217
201913
201814

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 18 der Anlage KAP-BET ein?

Trage die Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG ein, die in Zeile 16 enthalten sind. Der Betrag steht im Feststellungsbescheid zu den Beteiligungseinkünften.

Woher kommt der Betrag für Zeile 18?

Der Betrag stammt aus der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Beteiligungseinkünfte, nicht aus einer bankseitigen Steuerbescheinigung.

Muss ich Zeile 18 ausfüllen, wenn ich keine bestandsgeschützten Alt-Anteile habe?

Nein. Die Zeile ist nur auszufüllen, wenn in Zeile 16 solche Gewinne enthalten sind.

Alle Zeilen der Anlage KAP-BET 2025 im Überblick

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