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Anlage KAP-BET 2025 · Zeile 32

Anlage KAP-BET Zeile 32: Angerechnete ausländische Steuern bei Beteiligungen

Hier trägst du ausländische Steuern ein, die bereits beim Steuerabzug auf deine Beteiligungserträge angerechnet wurden. Den Betrag findest du im Feststellungsbescheid.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Angerechnete ausländische SteuernSteuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 8 bis 24293 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 32?

In Zeile 32 trägst du ausländische Steuern ein, die bereits beim Steuerabzug auf deine Kapitalerträge aus Beteiligungen angerechnet wurden. Es handelt sich also nicht um Steuern, die noch angerechnet werden sollen, sondern um solche, die schon berücksichtigt sind.

Die Erträge, auf die sich diese Steuern beziehen, stehen in den Zeilen 8 bis 24. Die Angaben stammen aus dem Feststellungsbescheid der Gesellschaft oder Gemeinschaft.

So füllst du die Zeile aus

Übernimm den Betrag aus dem Feststellungsbescheid. Der Wert kann auch negativ sein. Trage ihn mit Euro und Cent ein.

Achte darauf, dass du nur Steuern einträgst, die tatsächlich bereits angerechnet wurden. Noch nicht angerechnete ausländische Steuern gehören in Zeile 33, fiktive ausländische Quellensteuern in Zeile 34.

  • Betrag aus dem Feststellungsbescheid übernehmen
  • Nur bereits angerechnete Steuern eintragen
  • Noch nicht angerechnete Steuern gehören in Zeile 33
  • Fiktive Quellensteuern gehören in Zeile 34

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, dass du ausländische Steuern einträgst, obwohl du keine Kapitalerträge angegeben hast. ELSTER weist dann darauf hin, dass keine Angaben zu Kapitalerträgen vorhanden sind.

Verwechsle Zeile 32 nicht mit Zeile 33. In Zeile 32 stehen bereits angerechnete Steuern, in Zeile 33 solche, die noch angerechnet werden können.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 192034Es wurden angerechnete / anrechenbare beziehungsweise fiktive ausländische Steuern erklärt, es wurden jedoch keine Angaben zu Kapitalerträgen getätigt.

Zeile 32 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202532
202438
202339
202237
202135
202033
2018–201934
201751
201650

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP-BET Zeile 32 ein?

Trage die ausländischen Steuern ein, die bereits beim Steuerabzug auf deine Beteiligungserträge angerechnet wurden. Den Betrag findest du im Feststellungsbescheid.

Woher weiß ich, welche ausländischen Steuern bereits angerechnet wurden?

Die Angaben ergeben sich aus dem Feststellungsbescheid der Gesellschaft oder Gemeinschaft. Dort ist ausgewiesen, welche ausländischen Steuern bereits berücksichtigt wurden.

Was ist der Unterschied zwischen Zeile 32 und Zeile 33?

In Zeile 32 stehen ausländische Steuern, die bereits angerechnet wurden. In Zeile 33 stehen ausländische Steuern, die noch angerechnet werden können.

Alle Zeilen der Anlage KAP-BET 2025 im Überblick

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