Anlage KAP-BET Zeile 32: Angerechnete ausländische Steuern bei Beteiligungen
Hier trägst du ausländische Steuern ein, die bereits beim Steuerabzug auf deine Beteiligungserträge angerechnet wurden. Den Betrag findest du im Feststellungsbescheid.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Angerechnete ausländische SteuernSteuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 8 bis 24 | 293 | Betrag in Euro mit Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 32?
So füllst du die Zeile aus
Betrag aus dem Feststellungsbescheid übernehmen Nur bereits angerechnete Steuern eintragen Noch nicht angerechnete Steuern gehören in Zeile 33 Fiktive Quellensteuern gehören in Zeile 34
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 192034Es wurden angerechnete / anrechenbare beziehungsweise fiktive ausländische Steuern erklärt, es wurden jedoch keine Angaben zu Kapitalerträgen getätigt.
Zeile 32 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 32 |
| 2024 | 38 |
| 2023 | 39 |
| 2022 | 37 |
| 2021 | 35 |
| 2020 | 33 |
| 2018–2019 | 34 |
| 2017 | 51 |
| 2016 | 50 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage KAP-BET Zeile 32 ein?
Woher weiß ich, welche ausländischen Steuern bereits angerechnet wurden?
Was ist der Unterschied zwischen Zeile 32 und Zeile 33?
Alle Zeilen der Anlage KAP-BET 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.