Anlage KAP-BET Zeile 33: Anrechenbare, noch nicht angerechnete ausländische Steuern
Hier trägst du ausländische Steuern ein, die auf die Kapitalerträge aus deiner Beteiligung entfallen und noch nicht angerechnet wurden. Den Betrag findest du im Feststellungsbescheid.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische SteuernSteuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 8 bis 24 | 294 | Betrag in Euro mit Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 33?
Woher kommen die Beträge?
Worauf musst du achten?
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 192034Es wurden angerechnete / anrechenbare beziehungsweise fiktive ausländische Steuern erklärt, es wurden jedoch keine Angaben zu Kapitalerträgen getätigt.
Zeile 33 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 33 |
| 2024 | 39 |
| 2023 | 40 |
| 2022 | 38 |
| 2021 | 36 |
| 2020 | 34 |
| 2018–2019 | 35 |
| 2017 | 52 |
| 2016 | 51 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage KAP-BET Zeile 33 ein?
Kann ich in Zeile 33 auch einen negativen Betrag eintragen?
Warum zeigt ELSTER einen Fehler, wenn ich Zeile 33 ausfülle?
Alle Zeilen der Anlage KAP-BET 2025 im Überblick
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