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Anlage KAP-BET 2025 · Zeile 33

Anlage KAP-BET Zeile 33: Anrechenbare, noch nicht angerechnete ausländische Steuern

Hier trägst du ausländische Steuern ein, die auf die Kapitalerträge aus deiner Beteiligung entfallen und noch nicht angerechnet wurden. Den Betrag findest du im Feststellungsbescheid.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische SteuernSteuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 8 bis 24294 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 33?

In Zeile 33 der Anlage KAP-BET trägst du ausländische Steuern ein, die noch nicht angerechnet wurden. Das sind Steuern, die im Ausland auf deine Kapitalerträge einbehalten wurden und für die du die Anrechnung in Deutschland beantragst.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Steuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 8 bis 24“. Dort werden die ausländischen Steuern erfasst, die auf die Kapitalerträge aus Beteiligungen entfallen.

Woher kommen die Beträge?

Die Beträge stammen aus dem Feststellungsbescheid für die Gesellschaft oder Gemeinschaft. Dort ist dein Anteil an den anrechenbaren ausländischen Steuern ausgewiesen.

Der Betrag wird in Euro mit Cent eingetragen. Ein negativer Wert ist möglich, wenn er so im Feststellungsbescheid steht.

Worauf musst du achten?

ELSTER prüft, ob du ausländische Steuern angibst, aber keine Kapitalerträge erklärt hast. In diesem Fall erscheint eine Fehlermeldung. Trage also nur dann etwas in Zeile 33 ein, wenn du auch Kapitalerträge in den Zeilen 8 bis 24 angegeben hast.

Die Zeile hat die Kennzahl 294. In früheren Jahren hatte sie andere Nummern, zum Beispiel 2024 die Zeile 39.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 192034Es wurden angerechnete / anrechenbare beziehungsweise fiktive ausländische Steuern erklärt, es wurden jedoch keine Angaben zu Kapitalerträgen getätigt.

Zeile 33 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202533
202439
202340
202238
202136
202034
2018–201935
201752
201651

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP-BET Zeile 33 ein?

Trage dort ausländische Steuern ein, die noch nicht auf deine deutsche Steuer angerechnet wurden. Sie müssen im Zusammenhang mit den Kapitalerträgen stehen, die du in den Zeilen 8 bis 24 erklärst.

Kann ich in Zeile 33 auch einen negativen Betrag eintragen?

Ja, das Eingabeformat erlaubt negative Beträge. Übernimm den Wert so, wie er im Feststellungsbescheid ausgewiesen ist.

Warum zeigt ELSTER einen Fehler, wenn ich Zeile 33 ausfülle?

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du ausländische Steuern angibst, aber keine Kapitalerträge erklärt hast. Prüfe dann, ob du die Kapitalerträge in den Zeilen 8 bis 24 vollständig eingetragen hast.

Alle Zeilen der Anlage KAP-BET 2025 im Überblick

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