Anlage R-AUS Zeile 20: Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre
Trage hier Nachzahlungen ein, die mehrere frühere Jahre betreffen und im Rentenbetrag der Zeile 15 enthalten sind. Nachzahlungen für das laufende Jahr oder für nur ein Jahr musst du nicht eintragen.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre (in Zeile 15 enthalten)Leibrenten aus privaten Rentenversicherungen (auf Lebenszeit / mit zeitlich befristeter Laufzeit), sonstigen Verpflichtungsgründen (z. B. Renten aus Veräußerungsgeschäften) › Rente | 384 | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 20?
So füllst du die Zeile aus
Betrag in Euro ohne Cent eintragen Negative Beträge sind möglich Nachzahlungen dürfen den Rentenbetrag einschließlich Einmalzahlung nicht übersteigen
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 101220033Die Nachzahlungen (für mehrere vorangegangene Jahre) dürfen den Rentenbetrag einschließlich Einmalzahlung nicht übersteigen (Rente, Angabe bei Leibrenten aus privaten Rentenversicherungen, sonstigen Verpflichtungsgründen; Anlage R-AUS).
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage R-AUS Zeile 20 ein?
Dürfen die Nachzahlungen höher sein als der Rentenbetrag?
Kann ich in Zeile 20 einen negativen Betrag eintragen?
Alle Zeilen der Anlage R-AUS 2025 im Überblick
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