Anlage R-AUS Zeile 6: Rentenanpassungsbetrag bei ausländischen Leibrenten
Hier trägst du den Rentenanpassungsbetrag ein, der in Zeile 5 bereits enthalten ist. Steht er nicht in den Unterlagen deines ausländischen Versorgungsträgers, ermittelst du ihn selbst.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Rentenanpassungsbetrag (in Zeile 5 enthalten)Ausländische Leibrenten und Leistungen, die mit Leistungen eines inländischen Versorgungsträgers (gesetzliche Rentenversicherungen, landwirtschaftliche Alterskasse und berufsständische Versorgungseinrichtungen) vergleichbar sind › Rente | 352 | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 6?
So füllst du die Zeile aus
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 101220003Der Rentenanpassungsbetrag zu einer Leibrente ist im Jahr des Rentenbeginns und im Folgejahr unzulässig (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage R-AUS Zeile 6 ein?
Wo finde ich den Rentenanpassungsbetrag?
Warum ist der Rentenanpassungsbetrag in Zeile 6 nicht zulässig, wenn die Rente gerade begonnen hat?
Alle Zeilen der Anlage R-AUS 2025 im Überblick
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