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Anlage R-AUS 2025 · Zeile 6

Anlage R-AUS Zeile 6: Rentenanpassungsbetrag bei ausländischen Leibrenten

Hier trägst du den Rentenanpassungsbetrag ein, der in Zeile 5 bereits enthalten ist. Steht er nicht in den Unterlagen deines ausländischen Versorgungsträgers, ermittelst du ihn selbst.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Rentenanpassungsbetrag (in Zeile 5 enthalten)Ausländische Leibrenten und Leistungen, die mit Leistungen eines inländischen Versorgungsträgers (gesetzliche Rentenversicherungen, landwirtschaftliche Alterskasse und berufsständische Versorgungseinrichtungen) vergleichbar sind › Rente352 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 6?

Zeile 6 betrifft ausländische Leibrenten und Leistungen, die mit Leistungen eines inländischen Versorgungsträgers vergleichbar sind. Dazu gehören die gesetzliche Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse und berufsständische Versorgungseinrichtungen.

Der Rentenanpassungsbetrag ist die Summe aller Rentenerhöhungen ab dem dritten Rentenjahr, frühestens ab 2006. Er ist in voller Höhe steuerpflichtig.

Der Betrag ist bereits in Zeile 5 enthalten. Du trägst ihn hier zusätzlich ein, damit das Finanzamt den steuerpflichtigen Teil der Rente berechnen kann.

So füllst du die Zeile aus

Weist dein ausländischer Versorgungsträger den Rentenanpassungsbetrag nicht aus, ermittelst du ihn selbst. Er ist der Unterschied zwischen dem Jahresbetrag der Rente im Jahr 2025 und dem Jahresbetrag im Jahr nach dem Rentenbeginn, bei Rentenbeginn vor 2005 dem Jahresbetrag 2005. Übernimm den Betrag in Euro ohne Cent.

Das Eingabefeld lässt auch einen negativen Betrag zu. Trage nur Anpassungen aufgrund regelmäßiger Rentenerhöhungen ein. Unregelmäßige Anpassungen, zum Beispiel wegen Währungsschwankungen, musst du nicht eintragen.

Trage den Betrag nur ein, wenn du in Zeile 5 eine ausländische Leibrente oder eine vergleichbare Leistung angegeben hast.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101220003Der Rentenanpassungsbetrag zu einer Leibrente ist im Jahr des Rentenbeginns und im Folgejahr unzulässig (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage R-AUS Zeile 6 ein?

Den Rentenanpassungsbetrag, der in Zeile 5 bereits enthalten ist. Er wird hier zusätzlich angegeben.

Wo finde ich den Rentenanpassungsbetrag?

Weist dein ausländischer Versorgungsträger ihn nicht aus, rechnest du selbst: Jahresbetrag der Rente 2025 abzüglich des Jahresbetrags im Jahr nach dem Rentenbeginn. Bei Rentenbeginn vor 2005 gilt der Jahresbetrag 2005.

Warum ist der Rentenanpassungsbetrag in Zeile 6 nicht zulässig, wenn die Rente gerade begonnen hat?

Im Jahr des Rentenbeginns und im Folgejahr gibt es noch keine Rentenerhöhungen, die als Rentenanpassungsbetrag erfasst werden können. Deshalb lehnt ELSTER die Angabe in diesen beiden Jahren ab.

Alle Zeilen der Anlage R-AUS 2025 im Überblick

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