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Anlage R-AUS 2025 · Zeile 8

Anlage R-AUS Zeile 8: Beginn der vorhergehenden ausländischen Rente

Hier trägst du den Beginn einer Rente ein, die deiner jetzigen Rente vorangegangen ist. Dadurch kann sich für deine Rente eine günstigere Besteuerung ergeben.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Beginn der 1. vorhergehenden RenteAusländische Leibrenten und Leistungen, die mit Leistungen eines inländischen Versorgungsträgers (gesetzliche Rentenversicherungen, landwirtschaftliche Alterskasse und berufsständische Versorgungseinrichtungen) vergleichbar sind › Rente355 Datum (TT.MM.JJJJ)
Beginn der 2. vorhergehenden RenteAusländische Leibrenten und Leistungen, die mit Leistungen eines inländischen Versorgungsträgers (gesetzliche Rentenversicherungen, landwirtschaftliche Alterskasse und berufsständische Versorgungseinrichtungen) vergleichbar sind › Rente357 Datum (TT.MM.JJJJ)
Beginn der 3. vorhergehenden RenteAusländische Leibrenten und Leistungen, die mit Leistungen eines inländischen Versorgungsträgers (gesetzliche Rentenversicherungen, landwirtschaftliche Alterskasse und berufsständische Versorgungseinrichtungen) vergleichbar sind › Rente359 Datum (TT.MM.JJJJ)

Was gehört in Zeile 8?

Die Zeile gehört zum Abschnitt für ausländische Leibrenten und vergleichbare Leistungen. Sie betrifft nur den Fall, dass deiner Rente laut Zeile 5 eine andere Rente vorangegangen ist, zum Beispiel eine Erwerbsminderungsrente oder die Altersrente der verstorbenen verheirateten oder verpartnerten Person.

Für jede vorhergehende Rente gibst du den Beginn an. Die drei Felder sind fortlaufend nummeriert: erst die 1., dann die 2., dann die 3. vorhergehende Rente.

Als Beginn gilt der Zeitpunkt, ab dem dir die frühere Rente (gegebenenfalls nach rückwirkender Zubilligung) bewilligt worden ist.

So füllst du die Zeile aus

Trage das Datum im Format TT.MM.JJJJ ein. Der Beginn und das Ende einer vorhergehenden Rente gehören immer zusammen: Beide Angaben müssen ausgefüllt werden.

Der Beginn darf nicht nach dem Veranlagungszeitraum liegen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Das Ende der jeweiligen Rente trägst du in Zeile 9 ein. Dort stehen die Felder für alle drei vorhergehenden Renten.

Wenn es keine vorhergehende Rente gibt, bleibt die Zeile leer.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101220010Der Rentenbeginn der ersten vorhergehenden Rente liegt nach dem Veranlagungszeitraum (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).
  • FehlerPrüfregel 101220011Der Rentenbeginn der zweiten vorhergehenden Rente liegt nach dem Veranlagungszeitraum (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).
  • FehlerPrüfregel 101220012Der Rentenbeginn der dritten vorhergehenden Rente liegt nach dem Veranlagungszeitraum (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).
  • FehlerPrüfregel 101220013Bei der ersten vorhergehenden Rente liegt das angegebene Rentenende vor dem Rentenbeginn (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).
  • FehlerPrüfregel 101220014Bei der zweiten vorhergehenden Rente liegt das angegebene Rentenende vor dem Rentenbeginn (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).
  • FehlerPrüfregel 101220015Bei der dritten vorhergehenden Rente liegt das angegebene Rentenende vor dem Rentenbeginn (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).
  • FehlerPrüfregel 101220007Bei der ersten vorhergehenden Rente müssen der Beginn und das Ende der vorhergehenden Rente gemeinsam angegeben werden (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).
  • FehlerPrüfregel 101220008Bei der zweiten vorhergehenden Rente müssen der Beginn und das Ende der vorhergehenden Rente gemeinsam angegeben werden (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).
  • FehlerPrüfregel 101220009Bei der dritten vorhergehenden Rente müssen der Beginn und das Ende der vorhergehenden Rente gemeinsam angegeben werden (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage R-AUS Zeile 8 ein?

Den Beginn der 1., 2. oder 3. vorhergehenden Rente, die deiner jetzigen Rente vorangegangen ist.

Muss ich zu jeder vorhergehenden Rente auch ein Ende angeben?

Ja. Beginn und Ende einer vorhergehenden Rente müssen gemeinsam angegeben werden. Das Ende trägst du in Zeile 9 ein.

Was passiert, wenn der Rentenbeginn nach dem Veranlagungszeitraum liegt?

Dann meldet ELSTER einen Fehler. Der Beginn einer vorhergehenden Rente darf nicht nach dem Veranlagungszeitraum liegen.

Alle Zeilen der Anlage R-AUS 2025 im Überblick

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