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Anlage R-AUS 2025 · Zeile 12

Anlage R-AUS Zeile 12: Ende oder Umwandlung einer ausländischen Rente

Hier trägst du das Datum ein, an dem die Rente spätestens erlischt oder in eine andere Rente umgewandelt wird. Das Datum steht in der Bescheinigung deines ausländischen Versorgungsträgers.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
die Rente erlischt / wird umgewandelt spätestens amAusländische Leibrenten und Leistungen, die mit Leistungen eines inländischen Versorgungsträgers (gesetzliche Rentenversicherungen, landwirtschaftliche Alterskasse und berufsständische Versorgungseinrichtungen) vergleichbar sind › Öffnungsklausel:363 Datum (TT.MM.JJJJ)

Was gehört in Zeile 12?

Zeile 12 betrifft ausländische Leibrenten und Leistungen, die mit Leistungen eines inländischen Versorgungsträgers vergleichbar sind. Dazu gehören die gesetzliche Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse und berufsständische Versorgungseinrichtungen.

Die Zeile gehört zum Block Öffnungsklausel. Wird ein Teil der Rente nach der Öffnungsklausel nur mit dem Ertragsanteil besteuert (Prozentsatz in Zeile 11) und ist die Rente befristet, trägst du hier das Datum ein, an dem sie spätestens erlischt oder umgewandelt wird. Das ist zum Beispiel bei einer befristeten Erwerbsminderungsrente der Fall.

Das Datum findest du in den Unterlagen deines ausländischen Versorgungsträgers.

So füllst du die Zeile aus

Trage das Datum im Format TT.MM.JJJJ ein. Die Kennzahl lautet 363.

Das Datum muss zum Beginn der Rente passen. ELSTER prüft zwei Dinge: Das Datum darf nicht nach dem Jahr 2099 liegen, und es darf nicht vor dem Datum liegen, an dem die Rente beginnt.

  • Das Datum steht in der Bescheinigung deines ausländischen Versorgungsträgers.
  • Es gilt für Renten, die erlöschen oder umgewandelt werden.
  • Das Datum darf nicht vor dem Rentenbeginn liegen.
  • Das Datum darf nicht nach dem Jahr 2099 liegen.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist ein Datum, das vor dem Rentenbeginn liegt. Prüfe deshalb zuerst den Rentenbeginn und trage erst danach das Enddatum ein.

Ein weiterer Fehler ist ein Zahlendreher im Jahr, der zu einem Datum nach 2099 führt. Vergleiche das Datum mit der Bescheinigung.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101220025Das Datum an dem die Rente endet liegt nach dem Jahr 2099 und ist daher nicht plausibel (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).
  • FehlerPrüfregel 101220024Das Datum an dem die Rente endet liegt vor dem angegebenen Datum an dem die Rente beginnt (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage R-AUS Zeile 12 ein?

Das Datum, an dem die Rente spätestens erlischt oder umgewandelt wird. Es steht in der Bescheinigung deines ausländischen Versorgungsträgers.

Muss das Datum nach dem Rentenbeginn liegen?

Es darf nicht vor dem Datum liegen, an dem die Rente beginnt. Ein Datum, das genau dem Rentenbeginn entspricht, wird von der Prüfregel nicht als Fehler erfasst.

Wann muss ich Zeile 12 überhaupt ausfüllen?

Wenn du für einen Teil der Rente die Öffnungsklausel nutzt (Zeile 11) und die Rente befristet ist, zum Beispiel bei einer befristeten Erwerbsminderungsrente. Bei einer lebenslangen Rente oder ohne Öffnungsklausel bleibt die Zeile leer.

Alle Zeilen der Anlage R-AUS 2025 im Überblick

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