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Anlage R-AUS 2025 · Zeile 7

Anlage R-AUS Zeile 7: Beginn der ausländischen Rente

Trage hier den Beginn deiner ausländischen Rente ein, also den Zeitpunkt, ab dem sie dir bewilligt wurde. Das Datum entnimmst du deinem Rentenbescheid.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Beginn der RenteAusländische Leibrenten und Leistungen, die mit Leistungen eines inländischen Versorgungsträgers (gesetzliche Rentenversicherungen, landwirtschaftliche Alterskasse und berufsständische Versorgungseinrichtungen) vergleichbar sind › Rente353 Datum (TT.MM.JJJJ)

Was gehört in Zeile 7?

In Zeile 7 trägst du den Beginn der Rente ein. Das ist der Zeitpunkt, ab dem dir die Rente (gegebenenfalls nach rückwirkender Zubilligung) tatsächlich bewilligt worden ist. Hast du 2025 eine Einmalzahlung erhalten, trägst du das Datum ein, zu dem du sie erhalten hast. Es handelt sich um eine ausländische Leibrente oder eine vergleichbare Leistung eines ausländischen Versorgungsträgers.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Ausländische Leibrenten und Leistungen, die mit Leistungen eines inländischen Versorgungsträgers vergleichbar sind“. Dort werden Renten erfasst, die einer gesetzlichen Rente, einer Rente der landwirtschaftlichen Alterskasse oder eines berufsständischen Versorgungswerks entsprechen. Private Leibrenten gehören in die Zeilen 14 bis 20.

So füllst du die Zeile aus

Das Datum gibst du im Format TT.MM.JJJJ ein. Die Kennzahl für diese Zeile lautet 353.

Das Datum entnimmst du deinem Rentenbescheid.

Wenn es vorhergehende Renten gab, trägst du deren Beginn in Zeile 8 und deren Ende in Zeile 9 ein. In beiden Zeilen ist Platz für bis zu drei vorhergehende Renten.

  • Zeile 5: Rentenbetrag (einschließlich Einmalzahlung und Leistungen)
  • Zeile 6: Rentenanpassungsbetrag (in Zeile 5 enthalten)
  • Zeile 8: Beginn der 1. vorhergehenden Rente
  • Zeile 9: Ende der 1. vorhergehenden Rente

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob der Rentenbeginn nach dem 01.01. des nächsten Veranlagungszeitraums liegt. Ein späteres Datum führt zu einer Fehlermeldung.

Der Rentenbeginn darf nicht vor dem Geburtsdatum der Person liegen, die die Rente bezieht. Das Geburtsdatum steht im Hauptvordruck ESt 1 A.

Wenn du den Beginn der Rente angibst, musst du auch den Staat des Leistungsbezugs und den Rentenbetrag eintragen. Fehlen diese Angaben, meldet ELSTER einen Fehler.

Der Rentenanpassungsbetrag ist im Jahr des Rentenbeginns und im Folgejahr nicht zulässig. Trage ihn in Zeile 6 erst später ein.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101220006Der Beginn der Rente liegt nach dem 01.01. des nächsten Veranlagungszeitraums (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).
  • FehlerPrüfregel 101220024Das Datum an dem die Rente endet liegt vor dem angegebenen Datum an dem die Rente beginnt (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).
  • FehlerPrüfregel 101220003Der Rentenanpassungsbetrag zu einer Leibrente ist im Jahr des Rentenbeginns und im Folgejahr unzulässig (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).
  • FehlerPrüfregel 101220004Der Beginn der Rente für liegt vor dem Geburtsdatum dieser Person laut den Angaben auf dem Hauptvordruck ESt 1 A (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).
  • FehlerPrüfregel 101220005Der Beginn der Rente für liegt vor dem Geburtsdatum dieser Person laut den Angaben auf dem Hauptvordruck ESt 1 A (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).
  • FehlerPrüfregel 101220002Es wurden Angaben zu einer Leibrente / Leistung aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen gemacht. Es fehlen jedoch Angaben zum Staat des Leistungsbezugs, zum Rentenbetrag und / oder zum Beginn der Rente (Rente; Anlage R-AUS).

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 7 der Anlage R-AUS ein?

Trage das Datum ein, ab dem dir die ausländische Rente bewilligt worden ist. Du entnimmst es deinem Rentenbescheid.

Welches Format muss das Datum in Zeile 7 haben?

Gib das Datum im Format TT.MM.JJJJ ein, also Tag, Monat und Jahr mit Punkten getrennt.

Was passiert, wenn ich den Rentenbeginn vergesse?

ELSTER meldet einen Fehler, wenn Angaben zu einer Leibrente gemacht wurden, aber der Beginn der Rente fehlt. Trage das Datum dann nach.

Alle Zeilen der Anlage R-AUS 2025 im Überblick

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