Anlage R-AUS Zeile 11: Prozentsatz der Öffnungsklausel bei ausländischen Renten
Hier trägst du den Prozentsatz ein, für den bei deiner ausländischen Rente die Öffnungsklausel gilt. Den Wert bescheinigt dein ausländischer Versorgungsträger oder du ermittelst ihn gesondert.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Prozentsatz (laut Bescheinigung Ihres ausländischen Versorgungsträgers / laut gesonderter Ermittlung)Ausländische Leibrenten und Leistungen, die mit Leistungen eines inländischen Versorgungsträgers (gesetzliche Rentenversicherungen, landwirtschaftliche Alterskasse und berufsständische Versorgungseinrichtungen) vergleichbar sind › Öffnungsklausel: | 362 | Zahl mit 2 Nachkommastellen, nicht 0, höchstens 100 |
Was gehört in Zeile 11?
So füllst du die Zeile aus
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 101220023Es wurden Angaben zur Öffnungsklausel gemacht, aber kein Öffnungsklauselprozentsatz erklärt (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen; Anlage R-AUS).
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage R-AUS Zeile 11 ein?
Woher weiß ich, welcher Prozentsatz in Zeile 11 gehört?
Was passiert, wenn ich Zeile 11 leer lasse?
Alle Zeilen der Anlage R-AUS 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.