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Anlage R-AUS 2025 · Zeile 11

Anlage R-AUS Zeile 11: Prozentsatz der Öffnungsklausel bei ausländischen Renten

Hier trägst du den Prozentsatz ein, für den bei deiner ausländischen Rente die Öffnungsklausel gilt. Den Wert bescheinigt dein ausländischer Versorgungsträger oder du ermittelst ihn gesondert.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Prozentsatz (laut Bescheinigung Ihres ausländischen Versorgungsträgers / laut gesonderter Ermittlung)Ausländische Leibrenten und Leistungen, die mit Leistungen eines inländischen Versorgungsträgers (gesetzliche Rentenversicherungen, landwirtschaftliche Alterskasse und berufsständische Versorgungseinrichtungen) vergleichbar sind › Öffnungsklausel:362 Zahl mit 2 Nachkommastellen, nicht 0, höchstens 100

Was gehört in Zeile 11?

Ausländische Renten, die mit einer deutschen gesetzlichen Rente vergleichbar sind, werden grundsätzlich mit dem Besteuerungsanteil besteuert. Mit der Öffnungsklausel kannst du beantragen, dass ein Teil der Rente nur mit dem niedrigeren Ertragsanteil besteuert wird.

Voraussetzung ist, dass du bis zum 31. Dezember 2004 mindestens 10 Jahre lang Beiträge oberhalb des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hast. Der Prozentsatz gibt an, welcher Teil der Rente auf diesen Beiträgen beruht.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Prozentsatz laut Bescheinigung deines ausländischen Versorgungsträgers oder laut gesonderter Ermittlung mit zwei Nachkommastellen ein. Der Wert darf nicht 0 sein und höchstens 100 betragen.

Wenn du die Öffnungsklausel erstmals beantragst, musst du die Voraussetzungen nachweisen. Bei ausländischen Versorgungsträgern weist du die tatsächlich gezahlten Beiträge nach.

Zeile 12 füllst du aus, wenn die Rente zu einem bestimmten Zeitpunkt erlischt oder umgewandelt wird. Zeile 13 betrifft Einmalzahlungen. Machst du dort Angaben, gehört immer auch der Prozentsatz in Zeile 11 dazu.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101220023Es wurden Angaben zur Öffnungsklausel gemacht, aber kein Öffnungsklauselprozentsatz erklärt (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen; Anlage R-AUS).

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage R-AUS Zeile 11 ein?

Den Prozentsatz der Öffnungsklausel für deine ausländische Rente. Du findest ihn in der Bescheinigung deines ausländischen Versorgungsträgers oder in einer gesonderten Ermittlung.

Woher weiß ich, welcher Prozentsatz in Zeile 11 gehört?

Der Prozentsatz wird von deinem ausländischen Versorgungsträger bescheinigt oder gesondert ermittelt. Du übernimmst ihn mit zwei Nachkommastellen.

Was passiert, wenn ich Zeile 11 leer lasse?

Wenn du Angaben zur Öffnungsklausel machst, aber keinen Prozentsatz erklärst, meldet ELSTER einen Fehler. Dann fehlt die Grundlage für die Berechnung.

Alle Zeilen der Anlage R-AUS 2025 im Überblick

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