Anlage R-AUS Zeile 9: Ende der vorhergehenden Rente
Trage hier das Datum ein, an dem die vorhergehende Rente geendet hat. Das Datum entnimmst du den Unterlagen zu dieser Rente.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Ende der 1. vorhergehenden RenteAusländische Leibrenten und Leistungen, die mit Leistungen eines inländischen Versorgungsträgers (gesetzliche Rentenversicherungen, landwirtschaftliche Alterskasse und berufsständische Versorgungseinrichtungen) vergleichbar sind › Rente | 356 | Datum (TT.MM.JJJJ) |
| Ende der 2. vorhergehenden RenteAusländische Leibrenten und Leistungen, die mit Leistungen eines inländischen Versorgungsträgers (gesetzliche Rentenversicherungen, landwirtschaftliche Alterskasse und berufsständische Versorgungseinrichtungen) vergleichbar sind › Rente | 358 | Datum (TT.MM.JJJJ) |
| Ende der 3. vorhergehenden RenteAusländische Leibrenten und Leistungen, die mit Leistungen eines inländischen Versorgungsträgers (gesetzliche Rentenversicherungen, landwirtschaftliche Alterskasse und berufsständische Versorgungseinrichtungen) vergleichbar sind › Rente | 360 | Datum (TT.MM.JJJJ) |
Was gehört in Zeile 9?
So füllst du die Zeile aus
Kennzahl 356: Ende der 1. vorhergehenden Rente Kennzahl 358: Ende der 2. vorhergehenden Rente Kennzahl 360: Ende der 3. vorhergehenden Rente
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 101220016Das Rentenende der ersten vorhergehenden Rente liegt nach dem Veranlagungszeitraum (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).
- FehlerPrüfregel 101220017Das Rentenende der zweiten vorhergehenden Rente liegt nach dem Veranlagungszeitraum (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).
- FehlerPrüfregel 101220018Das Rentenende der dritten vorhergehenden Rente liegt nach dem Veranlagungszeitraum (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).
- FehlerPrüfregel 101220013Bei der ersten vorhergehenden Rente liegt das angegebene Rentenende vor dem Rentenbeginn (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).
- FehlerPrüfregel 101220014Bei der zweiten vorhergehenden Rente liegt das angegebene Rentenende vor dem Rentenbeginn (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).
- FehlerPrüfregel 101220015Bei der dritten vorhergehenden Rente liegt das angegebene Rentenende vor dem Rentenbeginn (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).
- FehlerPrüfregel 101220007Bei der ersten vorhergehenden Rente müssen der Beginn und das Ende der vorhergehenden Rente gemeinsam angegeben werden (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).
- FehlerPrüfregel 101220008Bei der zweiten vorhergehenden Rente müssen der Beginn und das Ende der vorhergehenden Rente gemeinsam angegeben werden (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).
- FehlerPrüfregel 101220009Bei der dritten vorhergehenden Rente müssen der Beginn und das Ende der vorhergehenden Rente gemeinsam angegeben werden (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).
- FehlerPrüfregel 101220019Das Rentenende der ersten vorhergehenden Rente liegt vor dem 1.1.2005, als vorhergehende Renten können aber nur Renten mit Rentenende ab 1.1.2005 berücksichtigt werden (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).
Dazu kommen 2 weitere Prüfungen dieser Zeile.
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage R-AUS Zeile 9 ein?
Warum muss ich Beginn und Ende der vorhergehenden Rente zusammen angeben?
Wie viele vorhergehende Renten kann ich angeben?
Alle Zeilen der Anlage R-AUS 2025 im Überblick
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