Zum Inhalt springen
Anlage R-AUS 2025 · Zeile 9

Anlage R-AUS Zeile 9: Ende der vorhergehenden Rente

Trage hier das Datum ein, an dem die vorhergehende Rente geendet hat. Das Datum entnimmst du den Unterlagen zu dieser Rente.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Ende der 1. vorhergehenden RenteAusländische Leibrenten und Leistungen, die mit Leistungen eines inländischen Versorgungsträgers (gesetzliche Rentenversicherungen, landwirtschaftliche Alterskasse und berufsständische Versorgungseinrichtungen) vergleichbar sind › Rente356 Datum (TT.MM.JJJJ)
Ende der 2. vorhergehenden RenteAusländische Leibrenten und Leistungen, die mit Leistungen eines inländischen Versorgungsträgers (gesetzliche Rentenversicherungen, landwirtschaftliche Alterskasse und berufsständische Versorgungseinrichtungen) vergleichbar sind › Rente358 Datum (TT.MM.JJJJ)
Ende der 3. vorhergehenden RenteAusländische Leibrenten und Leistungen, die mit Leistungen eines inländischen Versorgungsträgers (gesetzliche Rentenversicherungen, landwirtschaftliche Alterskasse und berufsständische Versorgungseinrichtungen) vergleichbar sind › Rente360 Datum (TT.MM.JJJJ)

Was gehört in Zeile 9?

Zeile 9 betrifft ausländische Leibrenten und Leistungen, die mit Leistungen eines inländischen Versorgungsträgers vergleichbar sind. Hier trägst du das Ende der vorhergehenden Rente ein.

Eine vorhergehende Rente liegt vor, wenn der Rente aus Zeile 5 eine andere Rente vorausgegangen ist, zum Beispiel eine Erwerbsminderungsrente vor einer Altersrente oder die Altersrente der verstorbenen verheirateten oder verpartnerten Person vor einer Witwen- oder Witwerrente. Beginn und Ende der vorhergehenden Rente gibst du immer gemeinsam an: den Beginn in Zeile 8, das Ende hier in Zeile 9.

Du kannst bis zu drei vorhergehende Renten angeben. Für die erste nutzt du die Kennzahl 356, für die zweite die Kennzahl 358 und für die dritte die Kennzahl 360.

So füllst du die Zeile aus

Das Datum trägst du im Format TT.MM.JJJJ ein. Das Datum entnimmst du den Unterlagen zu der vorhergehenden Rente.

Das Ende der vorhergehenden Rente darf nicht nach dem Veranlagungszeitraum liegen. Es muss außerdem am oder nach dem 1.1.2005 liegen, denn nur Renten mit Ende ab diesem Datum können als vorhergehende Renten berücksichtigt werden.

Das angegebene Ende darf nicht vor dem Beginn derselben vorhergehenden Rente liegen.

  • Kennzahl 356: Ende der 1. vorhergehenden Rente
  • Kennzahl 358: Ende der 2. vorhergehenden Rente
  • Kennzahl 360: Ende der 3. vorhergehenden Rente

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn das Rentenende nach dem Veranlagungszeitraum liegt. Ebenso, wenn das Ende vor dem Beginn der vorhergehenden Rente liegt oder wenn Beginn und Ende nicht gemeinsam angegeben werden.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn das Rentenende vor dem 1.1.2005 liegt. Dann kann die Rente nicht als vorhergehende Rente berücksichtigt werden.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101220016Das Rentenende der ersten vorhergehenden Rente liegt nach dem Veranlagungszeitraum (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).
  • FehlerPrüfregel 101220017Das Rentenende der zweiten vorhergehenden Rente liegt nach dem Veranlagungszeitraum (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).
  • FehlerPrüfregel 101220018Das Rentenende der dritten vorhergehenden Rente liegt nach dem Veranlagungszeitraum (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).
  • FehlerPrüfregel 101220013Bei der ersten vorhergehenden Rente liegt das angegebene Rentenende vor dem Rentenbeginn (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).
  • FehlerPrüfregel 101220014Bei der zweiten vorhergehenden Rente liegt das angegebene Rentenende vor dem Rentenbeginn (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).
  • FehlerPrüfregel 101220015Bei der dritten vorhergehenden Rente liegt das angegebene Rentenende vor dem Rentenbeginn (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).
  • FehlerPrüfregel 101220007Bei der ersten vorhergehenden Rente müssen der Beginn und das Ende der vorhergehenden Rente gemeinsam angegeben werden (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).
  • FehlerPrüfregel 101220008Bei der zweiten vorhergehenden Rente müssen der Beginn und das Ende der vorhergehenden Rente gemeinsam angegeben werden (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).
  • FehlerPrüfregel 101220009Bei der dritten vorhergehenden Rente müssen der Beginn und das Ende der vorhergehenden Rente gemeinsam angegeben werden (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).
  • FehlerPrüfregel 101220019Das Rentenende der ersten vorhergehenden Rente liegt vor dem 1.1.2005, als vorhergehende Renten können aber nur Renten mit Rentenende ab 1.1.2005 berücksichtigt werden (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen; Anlage R-AUS).

Dazu kommen 2 weitere Prüfungen dieser Zeile.

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage R-AUS Zeile 9 ein?

Das Datum, an dem die vorhergehende Rente geendet hat. Du entnimmst es den Unterlagen zu dieser Rente.

Warum muss ich Beginn und Ende der vorhergehenden Rente zusammen angeben?

ELSTER verlangt beide Angaben gemeinsam. Fehlt eine der beiden, meldet ELSTER einen Fehler. Mit Beginn und Ende der vorhergehenden Rente kann sich für deine Rente eine günstigere Besteuerung ergeben.

Wie viele vorhergehende Renten kann ich angeben?

Bis zu drei. Für die erste gilt Kennzahl 356, für die zweite Kennzahl 358 und für die dritte Kennzahl 360.

Alle Zeilen der Anlage R-AUS 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.