Anlage AV Zeile 13: Ausländische Beschäftigungseinnahmen und ausländische Erwerbsminderungsrente
In Zeile 13 trägst du Einnahmen aus einer Beschäftigung ein, die einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterlag, und/oder den Jahresbruttobetrag einer ausländischen Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente aus 2024.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Einnahmen aus einer Beschäftigung, die einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterlag und / oder Jahres(brutto)betrag der Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit aus einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2024Berechnungsgrundlagen › Unmittelbare Begünstigung | 114 | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 13?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Du trägst inländische Einnahmen ein, die in eine andere Zeile gehören. Du kreuzt die unmittelbare Begünstigung an, obwohl du mittelbar begünstigt bist. Du trägst Einnahmen ein, ohne in Zeile 4 die unmittelbare Begünstigung anzugeben. Du füllst die Zeile aus, obwohl du keine ausländischen Einnahmen hattest.
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 950970Bei den Altersvorsorgebeiträgen wurden Angaben im Falle der unmittelbaren Begünstigung getätigt. Bitte geben Sie daher auch an, dass diese Person "unmittelbar begünstigt" war.
- FehlerPrüfregel 950960Bei den Altersvorsorgebeiträgen wurde angegeben, dass unmittelbar begünstigt ist, es wurden jedoch keine Einnahmen für diese Person erklärt. Bei Berufsanfängern sind die Einnahmen gegebenenfalls mit "0" zu erklären.
- FehlerPrüfregel 950980Bei den Altersvorsorgebeiträgen wurde das Feld "mittelbar begünstigt" gesetzt, daher dürfen keine die unmittelbare Begünstigung betreffenden Einnahmen erfasst werden und es darf nicht angegeben werden, dass die Person "unmittelbar begünstigt" war.
- FehlerPrüfregel 100410059Es liegen ausschließlich Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder ein Jahresbruttobetrag der Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte vor, die Mitgliedsnummer der landwirtschaftlichen Alterskasse wurde jedoch nicht angegeben.
Zeile 13 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2024–2025 | 13 |
| 2019–2023 | 14 |
| 2016–2018 | 18 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage AV Zeile 13 ein?
Muss ich Zeile 13 ausfüllen, wenn ich keine ausländischen Einnahmen hatte?
In welcher Zeile standen die Angaben in früheren Jahren?
Alle Zeilen der Anlage AV 2025 im Überblick
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