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Anlage AV 2025 · Zeile 11

Anlage AV Zeile 11: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 2023

Hier trägst du deine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft des Jahres 2023 ein. Der Wert dient der Berechnung deines Mindesteigenbeitrags für die Riester-Zulage.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 2023Berechnungsgrundlagen › Unmittelbare Begünstigung103 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 11?

In Zeile 11 trägst du deine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft aus dem Jahr 2023 ein. Das Feld gehört zum Block „Unmittelbare Begünstigung“.

Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen. Ein negativer Wert ist möglich, wenn du im Jahr 2023 einen Verlust erzielt hast.

Die Angabe brauchst du nur, wenn du im Jahr 2025 Pflichtmitglied nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte warst. Den Betrag entnimmst du deinem Einkommensteuerbescheid für 2023.

Warum wird der Wert abgefragt?

Die Angaben in den Zeilen 5 bis 13 braucht das Finanzamt, um deinen Mindesteigenbeitrag zu berechnen. Davon hängt ab, ob du die volle Zulage bekommst.

Für die meisten Angaben zählt das Vorjahr, also 2024. Bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gilt eine Ausnahme: Hier zählt das zweite Jahr vor dem Beitragsjahr. Für das Beitragsjahr 2025 sind das die Einkünfte aus 2023.

Hattest du keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, bleibt die Zeile leer.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob deine Angaben zur Begünstigung zusammenpassen. Achte darauf, dass du in Zeile 4 angegeben hast, dass du unmittelbar begünstigt bist, wenn du hier Einkünfte einträgst.

Wenn du angegeben hast, mittelbar begünstigt zu sein, darfst du hier keine Einkünfte erfassen und auch nicht angeben, dass du unmittelbar begünstigt warst.

Die Regel für Berufsanfänger, die Einnahmen gegebenenfalls mit 0 zu erklären, betrifft die Einnahmen in Zeile 5. In Zeile 11 trägst du nur dann etwas ein, wenn bei dir eine Pflichtmitgliedschaft nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte bestand.

Liegen ausschließlich Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft vor, musst du zusätzlich in Zeile 15 die Mitgliedsnummer der landwirtschaftlichen Alterskasse angeben.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 950970Bei den Altersvorsorgebeiträgen wurden Angaben im Falle der unmittelbaren Begünstigung getätigt. Bitte geben Sie daher auch an, dass diese Person "unmittelbar begünstigt" war.
  • FehlerPrüfregel 950960Bei den Altersvorsorgebeiträgen wurde angegeben, dass unmittelbar begünstigt ist, es wurden jedoch keine Einnahmen für diese Person erklärt. Bei Berufsanfängern sind die Einnahmen gegebenenfalls mit "0" zu erklären.
  • FehlerPrüfregel 950980Bei den Altersvorsorgebeiträgen wurde das Feld "mittelbar begünstigt" gesetzt, daher dürfen keine die unmittelbare Begünstigung betreffenden Einnahmen erfasst werden und es darf nicht angegeben werden, dass die Person "unmittelbar begünstigt" war.
  • FehlerPrüfregel 100410059Es liegen ausschließlich Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder ein Jahresbruttobetrag der Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte vor, die Mitgliedsnummer der landwirtschaftlichen Alterskasse wurde jedoch nicht angegeben.

Zeile 11 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202511
2019–202312
2016–201816

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage AV Zeile 11 ein?

Deine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft aus dem Jahr 2023, in Euro ohne Cent. Der Wert kann auch negativ sein.

Muss ich Zeile 11 ausfüllen?

Nur, wenn du für 2025 unmittelbar begünstigt bist und Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft hattest. Sonst bleibt die Zeile leer.

Warum fragt das Finanzamt nach Einkünften aus 2023 und nicht aus 2024?

Für Land- und Forstwirte zählen beim Mindesteigenbeitrag die Einkünfte aus dem zweiten Jahr vor dem Beitragsjahr. Für 2025 ist das 2023. Die übrigen Angaben in der Anlage AV beziehen sich auf 2024.

Alle Zeilen der Anlage AV 2025 im Überblick

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