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Formular erklärt

Einkommensteuererklärung ESt 1 C: Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige

Die ESt 1 C ist der Mantelbogen für beschränkt steuerpflichtige Personen mit inländischen Einkünften: Aufbau, Anlagen und Abgabe im Überblick.

Stand: Formular 2025 · fachlich geprüft am von der Redaktion steuern.org

Wofür ist das Formular?

Mit der ESt 1 C erklärst du als Person ohne Wohnsitz in Deutschland deine inländischen Einkünfte. Der Vordruck ist der Mantelbogen, in den du die passenden Anlagen einlegst.

Wer muss es ausfüllen?

Ausfüllen müssen ihn beschränkt steuerpflichtige Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber Einkünfte nach § 49 EStG erzielen. Typisch sind Vermietung, eine deutsche Rente, ein inländischer Betrieb oder Arbeitslohn. Einkünfte mit Steuerabzug (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, § 50a EStG) gelten meist als abgegolten und gehören dann in der Regel nicht in die Erklärung.

Die Abschnitte im Überblick

AbschnittWas hineingehörtGut zu wissen
Persönliche AngabenIm Kopf des Vordrucks stehen Name, Geburtsdatum und deine Anschrift im Ausland. Dazu kommen Steuernummer oder Steuer-Identifikationsnummer und eine Bankverbindung für mögliche Erstattungen.Viele Angaben wie Lohn- oder Rentendaten liegen dem Finanzamt schon elektronisch vor. Prüfe trotzdem, ob sie stimmen, und korrigiere sie an den dafür markierten Stellen.
Art der SteuerpflichtDie ESt 1 C ist der Hauptvordruck, wenn du nur mit deinen inländischen Einkünften besteuert wirst. Grundlage ist die beschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 4 EStG. Als Arbeitnehmer mit EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit und Wohnsitz in diesen Staaten kannst du die Veranlagung auch beantragen, obwohl die Steuer schon abgegolten ist.Der Hauptvordruck ESt 1 A passt dagegen, wenn du in Deutschland wohnst oder beantragst, als unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt zu werden.
Einkünfte und AnlagenIm Mantelbogen selbst stehen nur wenige Beträge, etwa zu Kapitalerträgen, Sonderausgaben und Spenden. Deine Einkünfte trägst du überwiegend in den passenden Anlagen ein, etwa Anlage N für Arbeitslohn aus einer inländischen Tätigkeit, Anlage V für Vermietung oder Anlage G für einen Gewerbebetrieb.Reiche nur die Anlagen ein, die zu deinen Einkünften passen. Jede überflüssige Anlage kostet Zeit und führt leichter zu Rückfragen.
Antrag auf unbeschränkte SteuerpflichtAuf Antrag wirst du wie eine unbeschränkt steuerpflichtige Person behandelt (§ 1 Abs. 3 EStG). Das geht, wenn mindestens 90 % deiner Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig sind oder deine übrigen Einkünfte höchstens den Grundfreibetrag erreichen. Der Grundfreibetrag beträgt 12.096 € für 2025 und 12.348 € für 2026. Je nach Wohnsitzland wird er gekürzt.Den Antrag stellst du nicht in der ESt 1 C, sondern in der Einkommensteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige mit der Anlage WA-ESt. Er kann sich lohnen, weil erst dann Grundfreibetrag, Kinderfreibeträge, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen wirken. Die ausländischen Einkünfte weist du mit einer Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde nach.
AbzugsmöglichkeitenBei beschränkter Steuerpflicht zählen Werbungskosten nur, wenn sie mit deinen inländischen Einkünften zusammenhängen. Grundfreibetrag, Ehegattensplitting und Kinderfreibeträge bleiben außen vor, solange du keinen Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG stellst.Bei Renteneinkünften wird mindestens der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 € angesetzt, wenn du keine höheren Kosten nachweist.
Kapitalerträge und SteuerabzugKapitalerträge mit Kapitalertragsteuerabzug gelten meist als abgegolten. Gibst du Kapitalerträge an, trägst du sie direkt im Mantelbogen ein, nicht in einer Anlage KAP. Dort stehen auch die einbehaltene Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag. Ein eigenes Feld betrifft die Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG.Halte die Steuerbescheinigungen deiner Bank oder deines Vergütungsschuldners bereit. Ohne Beleg erkennt das Finanzamt den Abzug in der Regel nicht an.
Spenden, Verlustabzug und SparzulageDer Mantelbogen dient zugleich als Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage und der Mobilitätsprämie sowie als Erklärung zum verbleibenden Verlustvortrag. Spenden und Mitgliedsbeiträge trägst du in den vorgesehenen Zeilen ein.Zuwendungen an Parteien wirken hier anders: Sie werden zur Hälfte direkt von der Steuer abgezogen, höchstens 825 €.
Ehegatten und ZusammenveranlagungBist du Staatsangehöriger eines EU- oder EWR-Staates und lebt dein Ehepartner in der EU, im EWR oder in der Schweiz und ihr lebt nicht dauernd getrennt, kommt unter Umständen eine Zusammenveranlagung in Betracht. Dafür gibst du die Einkommensteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige mit der Anlage WA-ESt ab, nicht die ESt 1 C.Mindestens 90 % der gemeinsamen Einkünfte müssen in Deutschland steuerpflichtig sein. Alternativ dürfen die übrigen Einkünfte zusammen höchstens 24.192 € betragen (2025, je nach Wohnsitzland gekürzt).
Abgabe und FristDu reichst die ESt 1 C mit allen Anlagen beim zuständigen Finanzamt ein. Das ist meist das Finanzamt, in dessen Bezirk dein Vermögen liegt oder deine Tätigkeit ausgeübt wird. Als Arbeitnehmer wendest du dich an das Betriebsstättenfinanzamt deines letzten Arbeitgebers, mit reinen Renteneinkünften an das Finanzamt Neubrandenburg. Bei Einkünften mit Steuerabzug nach § 50a EStG kann das Bundeszentralamt für Steuern zuständig sein. Hast du Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft, musst du die Erklärung grundsätzlich elektronisch übermitteln, zum Beispiel per ELSTER. In den übrigen Fällen ist auch Papier möglich.Bist du zur Abgabe verpflichtet, endet die Frist am 31. Juli des Folgejahres (für 2025: 31. Juli 2026). Auf Antrag kann das Finanzamt sie verlängern. Beantragst du die Veranlagung, hast du bis zum 31. Dezember des vierten Jahres nach dem Veranlagungsjahr Zeit (für 2025: 31. Dezember 2029). Diese Frist kann nicht verlängert werden.

Zeilennummern ändern sich jedes Jahr. Maßgeblich ist der Vordruck des jeweiligen Steuerjahres.

Alle Zeilen der Einkommensteuererklärung ESt 1 C 2025

Die amtlichen Bezeichnungen und Kennzahlen aller 88 Zeilen. Zu 0 Zeilen gibt es eine eigene Erklärung mit den Prüfungen von ELSTER und den Zeilen der Vorjahre.Was sich gegenüber 2024 geändert hat.

ZeileEintrag (amtliche Bezeichnung)Kennzahl
Art der Erklärung
1 Einkommensteuererklärung · Festsetzung der Arbeitnehmer - Sparzulage
2 Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags · Festsetzung der Mobilitätsprämie
Angaben zu Belegen
5 Belege werden nachgereicht.
Steuerpflichtige Person
6 Geburtsdatum · im Sterbefall: Sterbedatum
7 Name
8 Vorname
9 Titel, akademischer Grad
10 Ausgeübter Beruf
11 Straße (derzeitige Adresse)
12 Hausnummer · Hausnummerzusatz · Adressergänzung
13 Postleitzahl · Postleitzahl Ausland
14 Wohnort
15 Aktueller Wohnsitzstaat
16 Geburtsort
17 Geburtsland
Staatsangehörigkeit(en)
18 Staatsangehörigkeit
Wohnsitzstaaten im Kalenderjahr 2025 (falls vom aktuellen Wohnsitzstaat abweichend)
19 Wohnsitzstaat im Kalenderjahr 2025
Bankverbindung
21 IBAN (inländisches Geldinstitut)
22 IBAN (ausländisches Geldinstitut)
23 BIC zur IBAN des ausländischen Geldinstituts
24 Name eines von der steuerpflichtigen Person abweichenden Kontoinhabers – Bei Abtretung bitte amtlichen Abtretungsvordruck einreichen – · Es ist keine Bankverbindung innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) vorhanden.
Bei der Anfertigung dieser Steuererklärung hat mitgewirkt:
24a Name · Vorname · Adresse · Wohnort · Staat · zusätzliche Angaben · Telefon · Bearbeiterkennzeichen · Mandantennummer · Die Steuererklärung wurde unter Mitwirkung einer selbständig und eigenverantwortlich tätigen und zur Hilfeleistung in Steuersachen nach den §§ 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes befugten Person oder Vereinigung angefertigt. · (Feld wird nicht gedruckt) Ihr Zeichen/gegebenenfalls Zuordnungskriterium für Bescheiddatenübermittlung
§ 50d Absatz 10 EStG
25 Einkünfte i. S. d. § 50d Abs. 10 EStG · Anrechenbare ausländische Steuer nach § 50d Abs. 10 Satz 5 EStG 824, 825
Einzelangaben
26 Beschäftigung in · Beschäftigung vom - bis · Arbeitslohn (Einzelbetrag) · Werbungskosten zum Arbeitslohn (Einzelbetrag) 109
Summen
27 Arbeitslohn, der im Inland nicht dem Steuerabzug unterlegen hat · Werbungskosten dazu 110, 111
§ 50d Absatz 7 EStG
28 Einkünfte i. S. d. § 50d Abs. 7 EStG · Anrechenbare ausländische Steuer nach § 50d Abs. 7 Satz 2 EStG 827, 828
Erträge aus Kapitalvermögen
29 Erträge aus Kapitalvermögen i. S. d. § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG (ohne Einnahmen in den Zeilen 31 und 32) 132
30 Ich beantrage die Günstigerprüfung für die in Zeile 29 erklärten Kapitalerträge.
31 Erträge aus Kapitalvermögen i. S. d. § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen (ohne Einnahmen in Zeile 32) 115
32 Erträge aus Kapitalvermögen i. S. d. § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG aus Versicherungsverträgen (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG) 134
Anzurechnende Steuern
33 Kapitalertragsteuer · Steuerabzugsbeträge nach § 50a EStG (ohne Betrag in Zeile 35) 147, 154
34 Solidaritätszuschlag zu Zeile 33 152
35 Steuerabzugsbeträge nach § 50a Abs. 7 EStG laut Rentenbezugsmitteilung · Solidaritätszuschlag zu § 50a Abs. 7 EStG 105, 106
Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG
36 Ich habe Kapitalerträge erzielt, bei denen die Voraussetzungen für eine volle Anrechnung der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG nicht erfüllt sind. 138
Veranlagung nach § 50 Abs. 2 EStG
37 Ich bin Arbeitnehmer und verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben (§ 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Buchst. a und / oder c EStG). 178
38 Ich bin Arbeitnehmer und Staatsangehöriger - eines EU- / EWR-Staates, habe im Hoheitsgebiet eines dieser Staaten oder in der Schweiz meinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder - der Schweiz, habe in der Schweiz oder in einem EU-Staat meinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt und beantrage die Veranlagung zur Einkommensteuer (§ 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Buchst. b EStG). 179
39 Ich bin Arbeitnehmer mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem Staat außerhalb der EU / des EWR oder der Schweiz, habe außerordentliche Einkünfte i. S. d. § 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 und 4 EStG (z. B. Abfindungen, Vergütungen für mehrere Jahre) bezogen und beantrage in diesem Zusammenhang die Veranlagung zur Einkommensteuer (§ 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Buchst. d EStG). 157
40 Ich habe Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse bezogen und beantrage zur Anrechnung der ausländischen Steuer die Veranlagung zur Einkommensteuer (§ 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Buchst. e EStG). – Zur Anrechnung der ausländischen Steuer bitte die Zeile 28 ausfüllen. –
Falls Zeile 37, 38, 39 oder 40 mit „Ja“ beantwortet wurde:
41 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die im Inland dem Steuerabzug unterliegen, laut Anlage N
Angaben zum Progressionsvorbehalt
42 Einkünfte, die dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterliegen 123
43 Summe der Einkünfte, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen (ohne Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen oder – im Fall von ausländischen Kapitalerträgen – unterliegen würden) 124
44 In Zeile 43 enthaltene außerordentliche Einkünfte i. S. d. §§ 34, 34b EStG 177
45 Einkommensersatzleistungen aus dem Inland, z. B. Elterngeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld – ohne Beträge laut Zeile 20 der Anlage N – 120
46 Leistungen aus einem EU- / EWR-Staat, die mit Einkommensersatzleistungen i. S. d. Zeile 45 vergleichbar sind – ohne Beträge laut Zeile 20 der Anlage N – 136
Staatsangehörige eines EU- / EWR-Staates
47 Ich bin Staatsangehöriger eines EU- / EWR-Staates, habe im Hoheitsgebiet eines dieser Staaten meinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt und habe Einkünfte i. S. d. § 50a Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 4 EStG erzielt und beantrage die Veranlagung zur Einkommensteuer (§ 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 EStG). 180
48 Falls Zeile 47 mit „Ja“ beantwortet wurde: Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb / selbständiger Arbeit / nichtselbständiger Arbeit / Vermietung und Verpachtung / sonstigen Einkünfte, die im Inland dem Steuerabzug unterliegen, sind erklärt in der Anlage / den Anlagen
Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage
49 Für alle vom Anbieter und / oder Arbeitgeber übermittelten elektronischen Vermögensbildungsbescheinigungen wird die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage beantragt. 17
Einzelangaben zum Arbeitgeber
50 Name, Adresse des Arbeitgebers
Angaben zur empfangsberechtigten Person
51 Rechtsgrund, Datum des Vertrags · abziehbar (in %) · tatsächlich gezahlt 102, 101
52 Name und Geburtsdatum der empfangsberechtigten Person
53 Identifikationsnummer der empfangsberechtigten Person · Die empfangsberechtigte Person hat ihren Wohnsitz / gewöhnlichen Aufenthalt im Inland 136, 153
Einzelangaben
54 Rechtsgrund, Datum des Vertrags · abziehbar in Prozent · tatsächlich gezahlt 150, 151
Angaben zur empfangsberechtigten Person
55 Rechtsgrund, Datum des Vertrags · tatsächlich gezahlte Geldleistungen 100
56 Name und Geburtsdatum der empfangsberechtigten Person · tatsächlich erbrachte Sachleistungen 161
57 Identifikationsnummer der empfangsberechtigten Person · Die empfangsberechtigte Person hat ihren Wohnsitz / gewöhnlichen Aufenthalt im Inland 144, 155
Einzelangaben
58 Rechtsgrund, Datum des Vertrags · Betrag · Summe 152
laut Bestätigungen
59 zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an Empfänger im Inland 123, 124
60 zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an Empfänger im EU- / EWR-Ausland 133, 134
61 an politische Parteien (§§ 34g, 10b EStG) 127, 128
62 an unabhängige Wählervereinigungen (§ 34g EStG) 129, 130
63 2025 geleistete Spenden an Empfänger im Inland 220, 221
64 2025 geleistete Spenden an Empfänger im EU- / EWR-Ausland 226, 227
2025 zu berücksichtigende Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung
65 Von den Spenden in den Zeilen 63 und 64 sollen 2025 berücksichtigt werden 212
66 2025 zu berücksichtigende Spenden aus Vorjahren in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung, die bisher noch nicht berücksichtigt wurden 214
Ich bin Nutzer einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung nach den §§ 138d ff. AO, deren steuerlicher Vorteil sich erstmals im Jahr 2025 auswirken soll. Für diese wurden mir folgende Registriernummer und Offenlegungsnummer zugeteilt:
67 Registriernummer 195
68 Offenlegungsnummer 196
Grenzüberschreitende Steuergestaltung, für die noch keine Registriernummer und Offenlegungsnummer vorliegt
69 Ich habe im Jahr 2025 mindestens eine grenzüberschreitende Steuergestaltung verwirklicht, für die mir noch keine Registriernummer und Offenlegungsnummer vorliegt. 197
Weitere Angaben
70 Ich war vor Begründung der beschränkten Steuerpflicht unbeschränkt steuerpflichtig.
Falls Zeile 70 mit „Ja“ beantwortet wurde:
71 Meine unbeschränkte Steuerpflicht hat nach dem 31.12.2014 geendet.
Falls Zeile 71 mit „Ja“ beantwortet wurde:
72 Datum der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht · bisher zuständiges Finanzamt, Steuernummer
73 Ich war in den letzten 10 Jahren vor diesem Zeitpunkt als Deutscher insgesamt mindestens 5 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig.
Falls Zeile 73 mit „Ja“ beantwortet wurde:
74 Zeitraum der unbeschränkten Steuerpflicht vom - bis
75 Im Zeitraum zwischen Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht bis zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2025 lag mein Wohnsitz zumindest zeitweise in einem niedrig besteuernden Gebiet i. S. d. § 2 Abs. 2 AStG.
a) Mir gehörte am 1.1.2025 eine Beteiligung im Sinne des § 17 EStG an einer inländischen Kapitalgesellschaft / Genossenschaft.
76 a) Mir gehörte am 1.1.2025 eine Beteiligung i. S. d. § 17 EStG an einer inländischen Kapitalgesellschaft / Genossenschaft.
Erläuterungen
77 Erläuterungen (insbesondere Name, Sitz, Art der Tätigkeit der Gesellschaft, zuständiges Finanzamt)
b) Ich war am 1.1.2025 an einer ausländischen Personengesellschaft beteiligt, die wesentliche wirtschaftliche Interessen im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3 AStG hatte.
78 b) Ich war am 1.1.2025 an einer ausländischen Personengesellschaft beteiligt, die wesentliche wirtschaftliche Interessen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 AStG hatte.
Erläuterungen
79 Erläuterungen (insbesondere Name, Sitz, Art der Tätigkeit der Gesellschaft, zuständiges Finanzamt)
c) Ich war im Kj. 2025 allein oder zusammen mit anderen Personen, die der unbeschränkten oder erweitert beschränkten Steuerpflicht (§ 5 AStG) unterliegen, an einer ausländischen Gesellschaft i. S. d. § 7 AStG beteiligt.
80 c) Ich war im Kalenderjahr 2025 allein oder zusammen mit anderen Personen, die der unbeschränkten oder erweitert beschränkten Steuerpflicht (§ 5 AStG) unterliegen, an einer ausländischen Gesellschaft i. S. d. § 7 AStG beteiligt.
Erläuterungen
81 Erläuterungen (insbesondere Name, Sitz, Art der Tätigkeit der Gesellschaft, zuständiges Finanzamt)
Angaben zu Bevollmächtigten / Vermögensverwaltern / Verfügungsberechtigten
82 Zur Wahrnehmung der steuerlichen Pflichten und Rechte als Bevollmächtigter ist bestellt (§ 80 AO): · Zum Empfang von Schriftstücken als inländischer Empfangsbevollmächtigter ist bestellt (§ 123 AO):
83 Als inländischer Vermögensverwalter ist tätig (§ 34 AO): · Als Verfügungsberechtigter ist tätig (§ 35 AO):
84 Name / Firmenname
85 Vorname
86 Straße
87 Hausnummer · Hausnummerzusatz · Adressergänzung
88 Postfach
89 Postleitzahl · (Wohn-)Ort · Postleitzahl und (Wohn-)Ort im Ausland · Staat
Ergänzende Angaben zur Steuererklärung
90 In dieser Steuererklärung · Ergänzende Angaben zur Steuererklärung 500

Quelle: ERiC 43.4.6.0, Jahresdokumentation (Plausibilitätsprüfungen), Einkommensteuererklärung (UFA12) 2025.

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