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Formular erklärt

Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A): Erklärung zur Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

Die Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A erklärt: Abgabepflicht, Gewerbeertrag, Hinzurechnungen, Kürzungen, Freibetrag, Frist und Abgabe über ELSTER.

Stand: Formular 2025 · fachlich geprüft am von der Redaktion steuern.org

Wofür ist das Formular?

Mit der Gewerbesteuererklärung ermittelt das Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag. Auf diesen Messbetrag wendet deine Gemeinde ihren Hebesatz an und setzt daraus die Gewerbesteuer fest.

Wer muss es ausfüllen?

Abgeben müssen Gewerbetreibende mit einem Gewerbeertrag über 24.500 €. Kapitalgesellschaften geben unabhängig von der Höhe des Ertrags ab, auch bei Verlust. Dasselbe gilt, wenn zum Vorjahresende ein Gewerbeverlust festgestellt wurde oder das Finanzamt die Erklärung verlangt. Freiberufler und Landwirte fallen nicht darunter.

Die Abschnitte im Überblick

AbschnittWas hineingehörtGut zu wissen
Stammdaten und ErhebungszeitraumTrage Finanzamt, Steuernummer, Firma und Rechtsform ein. Der Erhebungszeitraum ist das abgelaufene Kalenderjahr, für das du erklärst.Hast du mehrere Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden, mach dazu genaue Angaben. Der Messbetrag wird dann auf die Gemeinden aufgeteilt. Dafür gibst du zusätzlich die Zerlegungserklärung ab.
Gewinn aus GewerbebetriebHier steht dein Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Du übernimmst ihn aus deiner Einkommensteuererklärung, bei einer Personengesellschaft aus der Feststellungserklärung, bei einer Körperschaft aus der Körperschaftsteuererklärung. Er stammt aus Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung.Der Gewerbeertrag ist nicht der Gewinn. Er entsteht erst nach Hinzurechnungen und Kürzungen.
HinzurechnungenBestimmte Kosten erhöhen den Gewinn wieder. Dazu zählen etwa Schuldzinsen, Miet- und Pachtzinsen, Renten und Gewinnanteile stiller Gesellschafter. Miet- und Pachtzinsen zählen dabei nur anteilig. Von der Summe wird ein Viertel hinzugerechnet, aber erst oberhalb eines Freibetrags von 200.000 €.Im Vordruck stehen alle Positionen einzeln. Rechne jede Position einmal getrennt nach.
BeteiligungenHast du Beteiligungen, gibst du sie in eigenen Abschnitten an. Gewinnanteile an Personengesellschaften kürzen den Gewerbeertrag, Verlustanteile werden hinzugerechnet. Für Beteiligungen an Kapitalgesellschaften gibt es die Anlage BEG.Bei einer Organschaft gibt jede Organgesellschaft ihre eigene Gewerbesteuererklärung ab.
KürzungenAndere Beträge senken den Gewerbeertrag. Kürzen kannst du zum Beispiel Spenden und Gewinnanteile an Personengesellschaften. Ab dem Erhebungszeitraum 2025 kürzt du außerdem die als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer für Betriebsgrundstücke. Bis 2024 galt dafür eine Pauschale von 1,2 % des Einheitswerts.Kürzungen sind gesetzlich eng begrenzt. Prüfe jede Position für deinen Einzelfall.
Gewerbeertrag und FreibetragAus Gewinn, Hinzurechnungen und Kürzungen ergibt sich der Gewerbeertrag. Er wird auf volle 100 € abgerundet. Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen davon den Freibetrag von 24.500 € ab. Auf den Rest wendet das Finanzamt die Messzahl von 3,5 % an.Der Freibetrag von 24.500 € gilt nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Vereine und Stiftungen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb haben einen eigenen Freibetrag von 5.000 €. Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag, für sie beginnt die Besteuerung beim ersten Euro Gewerbeertrag.
VerlusteEin vortragsfähiger Gewerbeverlust aus früheren Jahren mindert den Gewerbeertrag. Du kannst außerdem Angaben zur Verlustfeststellung machen.Verluste wirken nur, wenn sie festgestellt sind. Prüfe deine Bescheide aus den Vorjahren.
VorauszahlungenDie Gemeinde setzt die Vorauszahlungen fest. Sie sind am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Danach rechnet die Gemeinde die endgültige Steuer ab.Eine einzelne Vorauszahlung wird nur festgesetzt, wenn sie mindestens 50 € beträgt. Bei vier gleichen Raten entspricht das einer Jahressteuer von rund 200 €. War zu viel gezahlt, erstattet die Gemeinde den Unterschied.
Abgabe und SignaturDas Formular GewSt 1 A reichst du elektronisch ein, etwa über Mein ELSTER registrieren. Nur auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf die elektronische Abgabe verzichten. Die Frist endet am 31. Juli des Folgejahres.Erstellt ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin die Erklärung, endet die Frist erst am letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres. Danach prüfe den Messbescheid genau.

Zeilennummern ändern sich jedes Jahr. Maßgeblich ist der Vordruck des jeweiligen Steuerjahres.

Alle Zeilen der Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) 2025

Die amtlichen Bezeichnungen und Kennzahlen aller 173 Zeilen. Zu 0 Zeilen gibt es eine eigene Erklärung mit den Prüfungen von ELSTER und den Zeilen der Vorjahre.Was sich gegenüber 2024 geändert hat.

ZeileEintrag (amtliche Bezeichnung)Kennzahl
Allgemeine Angaben
3 Unternehmen/Firma
4 Gegenstand des Unternehmens
5 Wirtschafts-Identifikationsnummer
Rechtsform / Art der Tätigkeit
10 Der Gewerbebetrieb wird als Einzelunternehmen betrieben.
11 Das Unternehmen wurde im Kalenderjahr 2025 überwiegend oder ausschließlich als Hausgewerbe betrieben (§ 11 Absatz 3 GewStG).
12 Das Unternehmen wurde im Kalenderjahr 2025 als Reisegewerbebetrieb nach § 35a Absatz 1 GewStG betrieben.
13 Der Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit des Reisegewerbebetriebs (zum Beispiel Wohnsitzgemeinde des Reisegewerbetreibenden) wurde im Kalenderjahr 2025 verlegt.
14 Nur bei Personengesellschaften und Körperschaften: Rechtsform des Unternehmens
14a Es handelt sich um eine optierende Gesellschaft nach § 1a KStG. Das Unternehmen ist im Weiteren wie eine Körperschaft in Form einer Kapitalgesellschaft zu behandeln.
16 Das Einzelunternehmen / die Personengesellschaft ist durch einen unterjährigen Rechtsformwechsel im Kalenderjahr 2025 aus einer Personengesellschaft / einem Einzelunternehmen hervorgegangen am
17 Steuernummer des anderen Steuerschuldners im Falle des Rechtsformwechsels im Sinne der Zeile 16
17a Wirtschafts-Identifikationsnummer des anderen Steuerschuldners im Falle des Rechtsformwechsels im Sinne der Zeile 16
18 Es handelt sich um ein Unternehmen im Sinne des § 7 Satz 5 GewStG in Verbindung mit § 8 Absatz 9 KStG (auch soweit Organgesellschaft). 55
Ergänzende Angaben zur Steuererklärung
21 In dieser Steuererklärung · Ergänzende Angaben zur Steuererklärung 500
Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen
22 Registriernummer 800
23 Offenlegungsnummer 810
24 Es liegen noch keine Registriernummer und Offenlegungsnummer vor. 820
25 Bezeichnung der Steuergestaltungen, soweit noch keine Registrier- und Offenlegungsnummer vorliegen
Angaben zur Betriebsstätte
26 Betriebsstätten bestanden im Kalenderjahr 2025 in mehreren Gemeinden.
27 Betriebsstätte(n) erstreckte(n) sich im Kalenderjahr 2025 über mehrere Gemeinden.
28 Die einzige Betriebsstätte wurde im Laufe des Kalenderjahrs 2025 in eine andere Gemeinde verlegt
29 Wenn ja: Die Betriebsstätte wurde verlegt am
30 Ort der einzigen Betriebsstätte (bisher) · Ort der einzigen Betriebsstätte (neu)
31 Wenn nein: Postleitzahl der einzigen Betriebsstätte
32 Ort der einzigen Betriebsstätte
Hebenummer
33 Hebenummer (Steuernummer) der Gemeinde
Bei Betriebseröffnung beziehungsweise Betriebsbeendigung im Erhebungszeitraum bei einer Personengesellschaft oder einem Einzelunternehmen:
34 Die werbende Tätigkeit wurde begonnen am 70
35 Die werbende Tätigkeit wurde in 2025 beendet am 71
Organschaft
36 Das Unternehmen ist Organträger.
37 Das Unternehmen ist Organgesellschaft.
Gewinn aus Gewerbebetrieb
39 Gewinn aus Gewerbebetrieb vor Anwendung des § 7 Satz 4 GewStG (ohne Beträge laut Zeilen 46 und 100 bis 102) 10
40 Nur bei Personengesellschaften: Steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nummer 40 EStG und § 8b KStG vermindert um nichtabziehbare Beträge nach § 3c Absatz 2 EStG und § 8b KStG (§ 7 Satz 4 GewStG) 18
41 Nur bei Personengesellschaften: Nach §§ 20, 42 und 43 InvStG steuerfreie Erträge vermindert um Beträge nach §§ 21 und 44 InvStG (Randziffer 20.20 des BMF-Schreibens vom 21.05.2019, BStBl I 2019, 527) 23
42 Der Gewerbebetrieb ist nach folgender Nummer des § 3 GewStG vollständig oder partiell von der Gewerbesteuer befreit: 51
43 Von der Gewerbesteuer befreiter Gewinn aus Gewerbebetrieb laut Zeile 39 52
44 Von der Gewerbesteuer nach § 13 GewStDV befreiter Anteil am Gewinn aus Gewerbebetrieb laut Zeile 39 55
45 Korrektur des Gewinns aus Gewerbebetrieb aufgrund der Erstattung von Aufwendungen, die in einem vorangegangenen Erhebungszeitraum der Hinzurechnung unterlegen haben (Eintrag mit negativem Vorzeichen) 21
46 Gewinn des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs nach § 15 Absatz 4 InvStG 29
47 Nur bei Personengesellschaften: Abzug von Kapitalertragsteuer gemäß Antrag nach § 36a Absatz 1 Satz 3 EStG: Abzuziehende nicht anrechenbare Kapitalertragsteuer nach § 36a Absatz 1 Satz 3 EStG 20
48 Anwendung des § 20 Absatz 5 InvStG: Gesamtbetrag der bei der Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb vorgenommenen Teilfreistellungen aus unmittelbaren Beteiligungen nach §§ 20 und 21 InvStG 53
48a Anwendung des § 45 Absatz 2 InvStG: Korrekturbetrag nach § 45 Absatz 2 InvStG 56
49 Anwendung des § 45 Absatz 1 InvStG: Korrekturbetrag nach § 45 Absatz 1 Satz 1 InvStG 54
Finanzierungsanteile nach § 8 Nummer 1 GewStG des (ersten) Wirtschaftsjahres (ohne Kürzung um die Beträge laut Zeilen 79 und 80)
50 Entgelte für Schulden (§ 8 Nummer 1 Buchstabe a GewStG) 31
51 Renten und dauernde Lasten (§ 8 Nummer 1 Buchstabe b GewStG) 32
52 Gewinnanteile der stillen Gesellschafter (§ 8 Nummer 1 Buchstabe c GewStG) 33
53 Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung fremder beweglicher Betriebsanlagegüter (§ 8 Nummer 1 Buchstabe d Satz 1 GewStG) (ohne Beträge laut Zeile 54) 34
54 Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für Elektrofahrzeuge, begünstigte Hybridelektrofahrzeuge und Fahrräder im Sinne des § 8 Nummer 1 Buchstabe d Satz 2 GewStG aus Verträgen, die nach dem 31.12.2019 abgeschlossen worden sind 38
55 Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung fremder unbeweglicher Betriebsanlagegüter (§ 8 Nummer 1 Buchstabe e GewStG) 35
56 Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten, insbesondere Konzessionen und Lizenzen (§ 8 Nummer 1 Buchstabe f GewStG) 36
57 Im Betrag laut Zeile 56 enthaltene Vergütungen im Sinne des § 50a Absatz 1 Nummer 3 EStG an beschränkt steuerpflichtige Zahlungsempfänger 37
Finanzierungsanteile nach § 8 Nummer 1 GewStG für ein zweites, im Erhebungszeitraum endendes Wirtschaftsjahr (ohne Kürzung um die Beträge laut Zeilen 79 und 80)
58 Entgelte für Schulden (§ 8 Nummer 1 Buchstabe a GewStG) 41
59 Renten und dauernde Lasten (§ 8 Nummer 1 Buchstabe b GewStG) 42
60 Gewinnanteile der stillen Gesellschafter (§ 8 Nummer 1 Buchstabe c GewStG) 43
61 Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung fremder beweglicher Betriebsanlagegüter (§ 8 Nummer 1 Buchstabe d Satz 1 GewStG) (ohne Beträge laut Zeile 62) 44
62 Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für Elektrofahrzeuge, begünstigte Hybridelektrofahrzeuge und Fahrräder im Sinne des § 8 Nummer 1 Buchstabe d Satz 2 GewStG aus Verträgen, die nach dem 31.12.2019 abgeschlossen worden sind 48
63 Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung fremder unbeweglicher Betriebsanlagegüter (§ 8 Nummer 1 Buchstabe e GewStG) 45
64 Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten, insbesondere Konzessionen und Lizenzen (§ 8 Nummer 1 Buchstabe f GewStG) 46
65 Im Betrag laut Zeile 64 enthaltene Vergütungen im Sinne des § 50a Absatz 1 Nummer 3 EStG an beschränkt steuerpflichtige Zahlungsempfänger 47
Hinzurechnung nach § 8 Nummer 4 GewStG
66 Nur bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien: Gewinnanteile der in § 8 Nummer 4 GewStG bezeichneten Art an persönlich haftende Gesellschafter 14
Einzelangaben
67 Name der Personengesellschaft
67a Steuernummer der Personengesellschaft
67b Wirtschafts-Identifikationsnummer der Personengesellschaft
67c Anteil am Verlust der in- oder ausländischen Personengesellschaft
Summe
67d Summe der Anteile am Verlust von in- und/oder ausländischen Personengesellschaften (§ 8 Nummer 8 GewStG; Betrag ohne Minuszeichen eintragen) 16
Hinzurechnung nach § 8 Nummer 10 und 12 GewStG
68 Ausschüttungs- und abführungsbedingte Gewinnminderungen bei Beteiligungsbesitz (§ 8 Nummer 10 GewStG); auch soweit die Gewinnminderung Folge einer Auskehrung von Liquidationsraten ist 19
69 Ausländische Steuern, soweit sie auf Gewinne oder Gewinnanteile entfallen, die nach § 9 GewStG gekürzt werden oder sonst nicht im Gewerbeertrag enthalten sind (§ 8 Nummer 12 GewStG) 22
Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften
70 Nur bei Mitunternehmerschaften: Anteil der an der Mitunternehmerschaft unmittelbar oder mittelbar über andere Mitunternehmerschaften beteiligten Körperschaften in Höhe von (Prozent)
71 Nur bei Organgesellschaften: Anteil der an der Organgesellschaft unmittelbar oder mittelbar über Mitunternehmerschaften beteiligten Körperschaften in Höhe von (Prozent)
72 Bei Mitunternehmerschaften und Organgesellschaften: Anteil der an der Mitunternehmerschaft oder der Organgesellschaft unmittelbar oder mittelbar über andere Mitunternehmerschaften beteiligten natürlichen Personen (100 % abzüglich Prozentsatz laut Zeile 70 oder 71)
73 Nur bei Organgesellschaften: Steuerfreie Bezüge nach § 8b Absatz 1 und 4 KStG oder nach DBA (Summe der Beträge laut Zeile 13 aller Anlagen BEG) 63
75 Bezüge nach § 3 Nummer 40 EStG gekürzt um Betriebsausgaben nach § 3c Absatz 2 EStG vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens (Summe der positiven Beträge laut Zeile 22 aller Anlagen BEG) 64
76 Bezüge nach § 3 Nummer 40 EStG gekürzt um Betriebsausgaben nach § 3c Absatz 2 EStG vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens (Summe der negativen Beträge laut Zeile 22 aller Anlagen BEG) 68
77 Hinzurechnungsbetrag nach § 8 Nummer 5 GewStG, soweit auf Körperschaften entfallend (Summe der Beträge laut Zeile 15 aller Anlagen BEG) 26
78 Hinzurechnungsbetrag nach § 8 Nummer 5 GewStG, soweit auf natürliche Personen entfallend (Summe der Beträge laut Zeile 23 aller Anlagen BEG) 69
79 Kürzung des Hinzurechnungsbetrages nach § 8 Nummer 1 GewStG aufgrund des § 9 Nummer 2a Satz 3 zweiter Halbsatz GewStG, § 9 Nummer 7 Satz 2 beziehungsweise § 9 Nummer 8 Satz 2 GewStG (Summe der Beträge laut Zeile 20 aller Anlagen BEG) 65
80 Kürzung des Hinzurechnungsbetrages nach § 8 Nummer 1 GewStG aufgrund des § 9 Nummer 2a Satz 3 zweiter Halbsatz GewStG, § 9 Nummer 7 Satz 2 beziehungsweise § 9 Nummer 8 Satz 2 GewStG (Summe der Beträge laut Zeile 28 aller Anlagen BEG) 66
81 Kürzung nach § 9 Nummer 2a, 7 und 8 GewStG (Betrag laut Zeile 19 aller Anlagen BEG) 026
82 Kürzung nach § 9 Nummer 2a, 7 und 8 GewStG vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens (Betrag laut Zeile 27 aller Anlagen BEG) 002
Kürzung aufgrund des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes nach § 9 Nummer 1 Satz 1 GewStG
87 Als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer 113
Kürzung nach § 9 Nummer 1 Satz 2 GewStG
88 Erweiterte Kürzung bei einem Grundstücksunternehmen im Sinne des § 9 Nummer 1 Satz 2 folgende GewStG (Die Voraussetzungen des § 9 Nummer 1 Satz 2 bis 6 GewStG sind anhand geeigneter Aufzeichnungen nachzuweisen.) 030
Einzelangaben
89 Name der Personengesellschaft
89a Steuernummer der Personengesellschaft
89b Wirtschafts-Identifikationsnummer der Personengesellschaft
89c Anteil am Gewinn der in- oder ausländischen Personengesellschaft
Summe
89d Summe der Anteile am Gewinn von in- und/oder ausländischen Personengesellschaften (§ 9 Nummer 2 GewStG) 031
Kürzungen nach § 9 Nummer 2b und 3 GewStG
90 Die nach § 8 Nummer 4 GewStG dem Gewinn aus Gewerbebetrieb der Kommanditgesellschaft auf Aktien hinzugerechneten Gewinnanteile eines persönlich haftenden Gesellschafters (§ 9 Nummer 2b GewStG) 053
91 Teil des Gewerbeertrages, der auf Betriebsstätten im Ausland entfällt, ohne Einkünfte im Sinne des § 7 Satz 7 und 8 GewStG (§ 9 Nummer 3 GewStG); negative Beträge mit Minuszeichen eintragen 033
Einzelangaben
92a Name des Empfängers
92b Betrag laut Bestätigung
92c Der Empfänger liegt im
Summe
92d Zuwendungen im Kalenderjahr 2025 beziehungsweise im abweichenden Wirtschaftsjahr 2024/2025 zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 AO (§ 9 Nummer 5 Satz 1 GewStG) 071
Angaben für die Höchstbetragsberechnung nach § 9 Nummer 5 GewStG
94 Summe der gesamten Umsätze und der im Wirtschaftsjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter 057
Zuwendungsvortrag
95 Bei dem übernehmenden Unternehmen im Jahr der Vermögensübernahme: Auf das übernehmende Unternehmen im laufenden Erhebungszeitraum übergegangener Zuwendungsvortrag nach § 9 Nummer 5 Satz 13 GewStG in Verbindung mit § 12 Absatz 3 UmwStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 15 Absatz 1, § 16, § 18 UmwStG) 084
95a Bei dem übernehmenden Unternehmen im Jahr der Vermögensübernahme: Auf das übernehmende Unternehmen zum Ende des Erhebungszeitraums übergegangener Zuwendungsvortrag nach § 9 Nummer 5 Satz 13 GewStG in Verbindung mit § 12 Absatz 3 UmwStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 15 Absatz 1, § 16, § 18 UmwStG) 114
95b Im Falle einer Abspaltung oder Teilübertragung: Verringerung des verbleibenden Zuwendungsvortrags (§ 9 Nummer 5 Satz 13 GewStG) bei der übertragenden Körperschaft (§ 12 Absatz 3 in Verbindung mit § 15 Absatz 1, § 16, § 18 UmwStG) 089
95c Verringerung des verbleibenden Zuwendungsvortrags des laufenden Erhebungszeitraums durch Abspaltung oder Teilübertragung bei der übertragenden Körperschaft zum Ende des Erhebungszeitraums (§ 12 Absatz 3 in Verbindung mit § 15 Absatz 1, § 16, § 18 UmwStG) 083
Einzelangaben
96a Name des Empfängers
96b Betrag laut Bestätigung
96c Der Empfänger liegt im
Summe
96d Spenden im Kalenderjahr 2025 beziehungsweise im abweichenden Wirtschaftsjahr 2024/2025 in den Vermögensstock einer Stiftung, für die der besondere Abzug nach § 9 Nummer 5 Satz 9 bis 11 GewStG beantragt wird
Spendenabzug bei Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung
98 Betrag der Vermögensstockspenden, die im Erhebungszeitraum 2025 abgezogen werden sollen 072
Vortrag von Vermögensstockspenden
98a Zum Ende des vorangegangenen Erhebungszeitraums gesondert festgestellter verbleibender Vortrag von Vermögensstockspenden nach § 9 Nummer 5 Satz 9 folgende GewStG
99 Zum Ende des Erhebungszeitraums verbleibender Betrag der Vermögensstockspenden, der aufgrund des Ablaufs des zehnjährigen Abzugszeitraums im Folgejahr nicht mehr beansprucht werden kann 108
Einzelangaben
99a Bezeichnung der Zwischengesellschaft
99b Kürzungsbetrag nach § 11 Absatz 5 AStG
Summe
99c Summe der Kürzungsbeträge nach § 11 Absatz 5 AStG 109
Bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr (§ 5a EStG in Verbindung mit § 7 Satz 3 GewStG):
100 Nach § 5a Absatz 1 EStG ermittelter Gewinn 023
101 Hinzuzurechnender Unterschiedsbetrag nach § 5a Absatz 4 EStG und sonstige Hinzurechnungen im Sinne des § 5a Absatz 5 EStG 27
102 Hinzuzurechnende Vergütungen im Sinne des § 5a Absatz 4a Satz 3 EStG (gegebenenfalls gekürzt um damit im Zusammenhang stehende Aufwendungen) 28
Bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten:
103 Nach § 8 Absatz 1 Satz 3 KStG ermitteltes Einkommen aus dem Geschäft der Veranstaltung von Werbesendungen (§ 7 Satz 3 GewStG) 025
In Fällen der Spartentrennung bei Unternehmen im Sinne des § 7 Satz 5 GewStG:
104 Maßgebender verbleibender Gewerbeertrag in den Fällen des § 7 Satz 5 GewStG in Verbindung mit § 8 Absatz 9 KStG (Betrag laut Zeile 71 aller Anlagen ÖHG) 061
Einzelangaben
105 Name der Organgesellschaft
106 Steuernummer der Organgesellschaft
106a Wirtschafts-Identifikationsnummer der Organgesellschaft
107 Gewerbeertrag der Organgesellschaft
107a Korrekturbetrag nach § 3 Nummer 40 Buchstabe a, § 3c EStG und § 8b Absatz 2 und 3 KStG, § 12 Absatz 2 UmwStG in Verbindung mit § 15 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 KStG und § 34c Absatz 3 EStG
107b Korrekturbetrag nach §§ 20 und 21 InvStG
107c Nur bei Körperschaften: Korrekturbetrag nach § 45 Absatz 1 InvStG
Summe
108 Summe der Gewerbeerträge der Organgesellschaften 060
109 Summe der Korrekturbeträge aufgrund der Anwendung des § 3 Nummer 40 Buchstabe a, § 3c EStG, § 8b Absatz 2 und 3 KStG, § 12 Absatz 2 UmwStG in Verbindung mit § 15 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 KStG und der Anwendung von § 34c Absatz 3 EStG (negative Beträge mit Minuszeichen eintragen) 079
110 Summe der Korrekturbeträge aufgrund der Anwendung der §§ 20 und 21 InvStG in Verbindung mit § 15 Satz 1 Nummer 2a und Satz 2 KStG gegebenenfalls in Verbindung mit § 43 Absatz 3 und § 45 Absatz 2 InvStG (negative Beträge mit Minuszeichen eintragen) 101
111 Nur bei Körperschaften: Summe der Korrekturbeträge aufgrund der Anwendung des § 45 Absatz 1 InvStG 102
Werte, die für die Ermittlung des Gewerbeertrages des Organträgers von Bedeutung sind
112 Wenn der Organträger eine natürliche Person ist: Zu berücksichtigender Korrekturbetrag zum Gewerbeertrag aufgrund der Anwendung des § 3 Nummer 40 Buchstabe a, § 3c EStG und § 12 Absatz 2 UmwStG in Verbindung mit § 15 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 KStG sowie § 34c Absatz 3 EStG 028
113 Wenn der Organträger eine Körperschaft ist: Zu berücksichtigender Korrekturbetrag zum Gewerbeertrag aufgrund der Anwendung des § 8b Absatz 2 und 3 KStG und § 12 Absatz 2 UmwStG in Verbindung mit § 15 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 KStG sowie § 34c Absatz 3 EStG 029
114 Wenn der Organträger eine Personengesellschaft ist: Zu berücksichtigender Korrekturbetrag zum Gewerbeertrag aufgrund der Anwendung des § 3 Nummer 40 Buchstabe a, § 3c EStG, § 8b Absatz 2 und 3 KStG, § 12 Absatz 2 UmwStG in Verbindung mit § 15 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 KStG sowie § 34c Absatz 3 EStG 027
115 Wenn der Organträger eine natürliche Person ist: Zu berücksichtigender Korrekturbetrag zum Gewerbeertrag aufgrund der Anwendung des § 15 Satz 1 Nummer 2a und Satz 2 KStG, insbesondere in den Fällen der §§ 20, 21 InvStG und § 43 Absatz 3 in Verbindung mit § 45 Absatz 2 InvStG 103
116 Wenn der Organträger eine Körperschaft ist: Zu berücksichtigender Korrekturbetrag zum Gewerbeertrag aufgrund der Anwendung des § 15 Satz 1 Nummer 2a und Satz 2 KStG, insbesondere in den Fällen der §§ 20, 21 InvStG und § 43 Absatz 3 in Verbindung mit § 45 Absatz 2 InvStG 104
117 Wenn der Organträger eine Personengesellschaft ist: Zu berücksichtigender Korrekturbetrag zum Gewerbeertrag aufgrund der Anwendung des § 15 Satz 1 Nummer 2a und Satz 2 KStG, insbesondere in den Fällen der §§ 20, 21 InvStG und § 43 Absatz 3 in Verbindung mit § 45 Absatz 2 InvStG 105
118 Wenn der Organträger eine Körperschaft ist: Zu berücksichtigender Korrekturbetrag aufgrund der Anwendung des § 45 Absatz 1 InvStG 106
Fälle des § 2 Absatz 4 Satz 3 und 4 UmwStG
120 Beim übernehmenden Rechtsträger: Positiver Gewerbeertrag des übertragenden oder einbringenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum 021
121 Nur bei Organträgern: Beim Organträger des übernehmenden Rechtsträgers: Positiver Gewerbeertrag des auf die Organgesellschaft(en) übertragenden oder einbringenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum 022
Negative Einkünfte aus der Veräußerung oder der Bewertung von Finanzinstrumenten oder Anteilen an einer Körperschaft nach § 2 Absatz 5 UmwStG
122 Negative Einkünfte des übernehmenden Rechtsträgers nach § 2 Absatz 5 UmwStG 024
Minderung des laufenden Gewerbeverlustes wegen schädlichem Beteiligungserwerb oder Abspaltung
123 Nur bei Körperschaften und Personengesellschaften, soweit an diesen eine Körperschaft unmittelbar oder mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaft(en) beteiligt ist: Höhe der gesamten zum Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs im Sinne von § 10a Satz 10 GewStG in Verbindung mit § 8c KStG im Inland vorhandenen gewerbesteuerpflichtigen stillen Reserven des Betriebsvermögens bei Anwendung der Stille-Reserven-Klausel (vergleiche Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 29.11.2017, BStBl I 2017, 1643) 107
124 Nur bei Körperschaften: Nach § 10a Satz 10 GewStG in Verbindung mit § 8c KStG nicht ausgleichsfähiger Gewerbeverlust des laufenden Erhebungszeitraums (gegebenenfalls in Verbindung mit § 2 Absatz 4 Satz 1 und 2, § 20 Absatz 6 Satz 4 UmwStG) 049
125 Nur bei Körperschaften: Bei der übertragenden Körperschaft im Falle der Abspaltung wegfallender Gewerbeverlust des laufenden Erhebungszeitraums (§ 18 Absatz 1 beziehungsweise § 19 Absatz 1 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Satz 1, § 15 Absatz 3 und § 16 Satz 1 UmwStG) 078
126 Nur bei einer Personengesellschaft, soweit an dieser eine Körperschaft unmittelbar oder mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaft(en) beteiligt ist: Nach § 10a Satz 10 GewStG in Verbindung mit § 8c KStG nicht ausgleichsfähiger Gewerbeverlust des laufenden Erhebungszeitraums 013
Angaben zum fortführungsgebundenen vortragsfähigen Gewerbeverlust nach § 10a Satz 11 und 12 GewStG in Verbindung mit § 8d KStG
127 Nur bei Körperschaften: § 8d KStG ist auf die Gewerbesteuerfehlbeträge entsprechend anzuwenden (§ 10a Satz 11 und 12 GewStG). 038
128 Nur bei Körperschaften: Wenn zum Schluss des vorangegangenen Erhebungszeitraums ein fortführungsgebundener Gewerbeverlust festgestellt wurde: Im Erhebungszeitraum sind Ereignisse im Sinne des § 8d Absatz 2 KStG eingetreten. 035
Angaben zur Verlustfeststellung
129 Nur bei Personengesellschaften: Von einem Einzelunternehmen im Falle des Rechtsformwechsels übernommener Gewerbeverlust aus der Zeit vor dem Rechtsformwechsel, soweit nach § 10a GewStG vortragsfähig 045
130 Übernommener Gewerbeverlust im laufenden Erhebungszeitraum im Falle der - Einbringung des Betriebs einer Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft in eine Personengesellschaft oder - Verschmelzung von Personengesellschaften (R 10a.3 Absatz 3 Satz 9 Nummer 5 Satz 1 und 2 GewStR 2009) oder - Anwachsung oder der Verschmelzung einer Personengesellschaft auf einen Gesellschafter (R 10a.3 Absatz 3 Satz 9 Nummer 4 GewStR 2009) 048
130a Übernommener Gewerbeverlust zum Ende des Erhebungszeitraums im Falle der - Einbringung des Betriebs einer Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft in eine Personengesellschaft oder - Verschmelzung von Personengesellschaften (R 10a.3 Absatz 3 Satz 9 Nummer 5 Satz 1 und 2 GewStR 2009) oder - Anwachsung oder der Verschmelzung einer Personengesellschaft auf einen Gesellschafter (R 10a.3 Absatz 3 Satz 9 Nummer 4 GewStR 2009) 110
131 Nur bei Organgesellschaften: Im Falle der Anwachsung einer Personengesellschaft auf eine Organgesellschaft im laufenden Erhebungszeitraum: Im Betrag laut Zeile 130 enthaltener Verlust, der vor dem rechtswirksamen Abschluss des Gewinnabführungsvertrages bei der Personengesellschaft entstanden ist (R 10a.4 Satz 2 GewStR 2009) 018
131a Nur bei Organgesellschaften: Im Falle der Anwachsung einer Personengesellschaft auf eine Organgesellschaft zum Ende des Erhebungszeitraums: Im Betrag laut Zeile 130a enthaltener Verlust, der vor dem rechtswirksamen Abschluss des Gewinnabführungsvertrages bei der Personengesellschaft entstanden ist (R 10a.4 Satz 2 GewStR 2009) 111
132 Nur bei Betrieben gewerblicher Art: Übernommener vortragsfähiger Gewerbeverlust (§ 10a Satz 9 GewStG in Verbindung mit § 8 Absatz 8 KStG) 020
133 Nur bei Körperschaften: Bei der übertragenden Körperschaft im Falle der Abspaltung wegfallender Gewerbeverlust aus vorangegangenen Erhebungszeiträumen (§ 18 Absatz 1 in Verbindung mit § 16 und § 15 Absatz 3 beziehungsweise § 19 Absatz 2 in Verbindung mit § 15 Absatz 3 UmwStG) 047
134 Nur bei Körperschaften: Nach § 10a Satz 10 GewStG in Verbindung mit § 8c KStG nicht abziehbarer Gewerbeverlust aus vorangegangenen Erhebungszeiträumen (gegebenenfalls in Verbindung mit § 2 Absatz 4 Satz 1 und 2, § 20 Absatz 6 Satz 4 UmwStG) (laut gesonderter Ermittlung) 044
135 Nur bei Körperschaften: Erhalt des vortragsfähigen fortführungsgebundenen Gewerbeverlustes nach § 10a Satz 11 GewStG in Verbindung mit § 8d Absatz 2 Satz 1 zweiter Halbsatz KStG durch entsprechende Anwendung des § 8c Absatz 1 Satz 5 bis 8 KStG bezogen auf die zum Schluss des vorangegangenen Erhebungszeitraums vorhandenen stillen Reserven 052
136 Nur bei einer Personengesellschaft, soweit an dieser eine Körperschaft unmittelbar oder mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften beteiligt ist: Nach § 10a Satz 10 GewStG in Verbindung mit § 8c KStG nicht abziehbarer Gewerbeverlust aus vorangegangenen Erhebungszeiträumen (laut gesonderter Ermittlung) 012
137 Nur bei Personengesellschaften: Wegfallende vortragsfähige Gewerbeverluste und Gewerbeverluste des laufenden Erhebungszeitraums von Mitunternehmern, die im laufenden Erhebungszeitraum ausgeschieden sind 043
138 Nur bei Personengesellschaften: Nach § 10a Satz 1 GewStG in Verbindung mit § 10a Satz 4 und 5 GewStG zu berücksichtigender Verlustabzug (höchstens 1 Million €) für Mitunternehmer, denen ein Anteil am vortragsfähigen Gewerbeverlust zum Schluss des vorangegangenen Erhebungszeitraums zuzurechnen ist 055
139 Nur bei Personengesellschaften: Nach § 10a Satz 2 GewStG in Verbindung mit § 10a Satz 4 und 5 GewStG zu berücksichtigender Verlustabzug (60 % des 1 Million € übersteigenden Gewerbeertrages) für Mitunternehmer, denen ein Anteil am vortragsfähigen Gewerbeverlust zum Schluss des vorangegangenen Erhebungszeitraums zuzurechnen ist 081
140 Nur bei Personengesellschaften oder Einzelunternehmen: Aufgrund der Veräußerung oder Aufgabe von Teilbetrieben wegfallender vortragsfähiger Gewerbeverlust und Gewerbeverlust des laufenden Erhebungszeitraums 016
142a Nur bei Personengesellschaften: Anzahl der übermittelten Anlagen EMU
Angaben für Zwecke der Steuerermäßigung nach § 35 EStG
143 Nur bei Personengesellschaften oder Einzelunternehmen: Veräußerungs- oder Aufgabegewinn nach § 18 Absatz 3 UmwStG 082
Sanierungsertrag
144 Nach Anwendung des § 3a Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 EStG verbleibender geminderter Sanierungsertrag im Sinne des § 3a Absatz 3 Satz 1 EStG (§ 7b Absatz 2 Satz 1, gegebenenfalls in Verbindung mit Satz 2 und 3 beziehungsweise Absatz 3 GewStG) vor Anwendung des § 7b Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 GewStG 001
Bei einem unterjährigen Rechtsformwechsel von einer Personengesellschaft zu einem Einzelunternehmen oder umgekehrt
145 Einheitlich ermittelter Gewerbesteuermessbetrag des Gewerbebetriebs für den gesamten Erhebungszeitraum 007
146 Für den Steuerschuldner (Einzelunternehmen) ermittelter Gewerbeertrag einschließlich Hinzurechnungen und Kürzungen 008
147 Für den Steuerschuldner (Personengesellschaft) ermittelter Gewerbeertrag einschließlich Hinzurechnungen und Kürzungen 009
Einbringung nach § 24 UmwStG durch eine Körperschaft in eine Personengesellschaft
147a Ermittelter Gewerbeertrag für den gesamten Erhebungszeitraum nach Anwendung des § 10a GewStG 39
147b Vortragsfähiger Gewerbeverlust zum Schluss des laufenden Erhebungszeitraums 40
147c Übergehender Gewerbeverlust wegen Einbringung nach § 24 UmwStG 57
Für den laufenden Erhebungszeitraum maßgebende Besteuerungsgrundlagen, die im vorangegangenen Erhebungszeitraum gesondert festgestellt wurden
148 Zum Schluss des vorangegangenen Erhebungszeitraums gesondert festgestellter vortragsfähiger Gewerbeverlust
149 Nur bei Körperschaften: Zum Schluss des vorangegangenen Erhebungszeitraums gesondert festgestellter fortführungsgebundener vortragsfähiger Gewerbeverlust
150 Zum Schluss des vorangegangenen Erhebungszeitraums gesondert festgestellter verbleibender Zuwendungsvortrag
Mitwirkung bei der Anfertigung der Steuererklärung
200 Die Steuererklärung wurde unter Mitwirkung einer selbständig und eigenverantwortlich tätigen und zur Hilfeleistung in Steuersachen nach §§ 3 und 4 StBerG befugten Person oder Vereinigung angefertigt.
200a Telefonische Rückfragen unter Telefonnummer
Bei der Anfertigung dieser Erklärung hat mitgewirkt:
201 Name
202 Vorname
203 Straße, Hausnummer
204 Postleitzahl, Ort
206 zusätzliche Angaben
207 Mandantennummer
208 Bearbeiterkennzeichen

Quelle: ERiC 43.4.6.0, Jahresdokumentation (Plausibilitätsprüfungen), Gewerbesteuererklärung 2025.

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