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Formular erklärt

Zerlegungserklärung (GewSt 1 D): Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrags auf mehrere Gemeinden

Die Zerlegungserklärung GewSt 1 D für Betriebe mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden erklärt: Arbeitslöhne als Maßstab und Abgabe.

Stand: Formular 2025 · fachlich geprüft am von der Redaktion steuern.org

Wofür ist das Formular?

Mit der Zerlegungserklärung verteilt das Finanzamt den einheitlichen Gewerbesteuermessbetrag auf die Gemeinden mit Betriebsstätten. Der Vordruck heißt GewSt 1 D und gehört zur Gewerbesteuererklärung.

Wer muss es ausfüllen?

Abgeben müssen Unternehmen, die im Jahr Betriebsstätten in mehr als einer Gemeinde hatten. Das gilt auch, wenn sich eine Betriebsstätte über mehrere Gemeinden erstreckt oder in eine andere Gemeinde verlegt wurde. Der Vordruck ist zusätzlich zur Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) einzureichen.

Die Abschnitte im Überblick

AbschnittWas hineingehörtGut zu wissen
Wann eine Zerlegung nötig istBetreibt dein Unternehmen Betriebsstätten in mehr als einer Gemeinde, wird der einheitliche Gewerbesteuermessbetrag aufgeteilt. Diesen Vorgang nennt man Zerlegung.Als Betriebsstätte gilt eine feste Geschäftseinrichtung, die von gewisser Dauer ist und deiner Tätigkeit dient. Bauausführungen und Montagen zählen erst, wenn sie in der einzelnen Gemeinde länger als sechs Monate dauern. Prüfe zuerst, welche Orte diese Voraussetzungen erfüllen.
Abgabe und FormularDie Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags reichst du mit dem Vordruck GewSt 1 D ein. Sie gehört zur Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) und wird elektronisch über ELSTER übermittelt.Reiche Zerlegungserklärung und Gewerbesteuererklärung zeitnah zusammen ein. Für die Frist gelten die allgemeinen Abgabefristen der Gewerbesteuererklärung.
Betriebsstätten eintragenTrage jede Betriebsstätte mit ihrer Gemeinde ein. Erstreckt sich eine Betriebsstätte über mehrere Gemeinden, gibst du sie als mehrgemeindliche Betriebsstätte an.Vorübergehend ruhende Betriebsstätten bleiben in der Zerlegung enthalten. Verpachtete oder stillgelegte Teilbetriebe zählen dagegen meist nicht.
Zerlegungsmaßstab: ArbeitslöhneMaßstab ist das Verhältnis der Arbeitslöhne in den einzelnen Betriebsstätten zur Summe aller Arbeitslöhne. Anzusetzen sind die Löhne und Gehälter der dort beschäftigten Arbeitnehmer. Für Betriebe, die ausschließlich Wind- und Solaranlagen betreiben, gilt eine Sonderregel: Zu einem Zehntel zählen die Arbeitslöhne, zu neun Zehnteln die installierte Leistung. Dasselbe gilt seit dem Erhebungszeitraum 2025 für Betriebe, die ausschließlich Energiespeicher betreiben.Für das Verhältnis werden die Arbeitslöhne auf volle 1.000 € abgerundet.
Unternehmerlohn bei PersonenunternehmenWird das Unternehmen nicht von einer juristischen Person betrieben, kommt für die tätigen Unternehmer und Mitunternehmer ein Zusatzbetrag hinzu. Angesetzt werden insgesamt 25.000 € jährlich.Der Betrag wird auf die Betriebsstätten verteilt, in denen die Unternehmer tätig waren, und zwar nach dem Anteil ihrer Tätigkeit dort.
Nicht anzusetzende VergütungenEinige Löhne bleiben außen vor. Dazu gehören steuerfreie Vergütungen, Ausbildungsvergütungen und gewinnabhängige Einmalzahlungen. Auch Kurzarbeitergeld zählt nicht dazu.Zuschläge für Mehrarbeit sowie für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit setzt du trotz Steuerfreiheit an. Bei hohen Einzelbezügen bleibt der Teil über 50.000 € je Arbeitnehmer außen vor.
Verlegung im laufenden JahrVerlegst du eine Betriebsstätte im Lauf des Jahres in eine andere Gemeinde, wird der Messbetrag ebenfalls zerlegt. Bei Reisegewerbebetrieben, die den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit verlegen, wird nach Kalendermonaten zerlegt. Der Monat der Verlegung zählt für die Gemeinde, in der sich der Mittelpunkt die längste Zeit befunden hat.Der Mittelpunkt eines Reisegewerbes liegt in der Regel am Wohnsitz. Halte den Zeitpunkt der Verlegung mit Unterlagen fest.
Zerlegungsbescheid und WirkungDas Finanzamt erlässt einen Zerlegungsbescheid. Er enthält den Messbetrag, den Zerlegungsmaßstab und den Anteil jeder Gemeinde. Jede Gemeinde multipliziert ihren Anteil mit ihrem Hebesatz.Die Hebesätze der Gemeinden unterscheiden sich deutlich. Der gesetzliche Mindesthebesatz liegt bei 200 % und steigt ab 2027 auf 280 %. Eine bundesweite Obergrenze gibt es nicht: In Städten und Gemeinden ab 20.000 Einwohnern reichen die Hebesätze derzeit von 250 % bis 580 %. Rechne deine Belastung deshalb je Gemeinde getrennt.
Prüfen und ändern lassenDer Zerlegungsbescheid ist ein Grundlagenbescheid. Ändert sich der Gewerbesteuermessbetrag, wird auch die Zerlegung angepasst.Gegen den Bescheid kannst du Einspruch einlegen. Die Frist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe.

Zeilennummern ändern sich jedes Jahr. Maßgeblich ist der Vordruck des jeweiligen Steuerjahres.

Alle Zeilen der Zerlegungserklärung (GewSt 1 D) 2025

Die amtlichen Bezeichnungen und Kennzahlen aller 19 Zeilen. Zu 0 Zeilen gibt es eine eigene Erklärung mit den Prüfungen von ELSTER und den Zeilen der Vorjahre.

ZeileEintrag (amtliche Bezeichnung)Kennzahl
Allgemeine Angaben
3 Unternehmen/Firma
4 Wirtschafts-Identifikationsnummer
Rechtsform / Art der Tätigkeit
10 Der Gewerbebetrieb wird als Einzelunternehmen betrieben.
11 Nur bei Personengesellschaften und Körperschaften: Rechtsform des Unternehmens
12 Es handelt sich um eine optierende Gesellschaft nach § 1a KStG. Das Unternehmen ist im Weiteren wie eine Körperschaft in Form einer Kapitalgesellschaft zu behandeln.
Ergänzende Angaben zur Steuererklärung
13 In dieser Steuererklärung · Ergänzende Angaben zur Steuererklärung 500
Art der Zerlegung
14 Zerlegung nach 36
15 Zerlegung nach § 30 GewStG 35
20 Bezeichnung des Zerlegungsmaßstabs · Einheit des Zerlegungsmaßstabs 32, 44
21 Gewichtung 70
Mitwirkung bei der Anfertigung der Steuererklärung
100 Die Steuererklärung wurde unter Mitwirkung einer selbständig und eigenverantwortlich tätigen und zur Hilfeleistung in Steuersachen nach §§ 3 und 4 StBerG befugten Person oder Vereinigung angefertigt.
100a Telefonische Rückfragen unter Telefonnummer
Bei der Anfertigung dieser Erklärung hat mitgewirkt:
101 Name
102 Vorname
103 Straße, Hausnummer
104 Postleitzahl, Ort
106 zusätzliche Angaben
107 Mandantennummer
108 Bearbeiterkennzeichen

Quelle: ERiC 43.4.6.0, Jahresdokumentation (Plausibilitätsprüfungen), Zerlegungserklärung Gewerbesteuer 2025.

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