Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) 2025: Was ist neu?
Gegenüber 2024 haben 7 von 173 Zeilen eine neue Nummer, 13 Zeilen sind neu dazugekommen. Hier siehst du, wo die Angaben aus dem Vorjahr jetzt stehen.
Stand: Formulare 2024 und 2025 · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
Zeilen mit neuer Nummer
| Zeile 2024 | Zeile 2025 | Angabe |
|---|---|---|
| 92 | 92d | Zuwendungen im Kalenderjahr 2025 beziehungsweise im abweichenden Wirtschaftsjahr 2024/2025 zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 AO (§ 9 Nummer 5 Satz 1 GewStG) |
| 95 | 94 | Summe der gesamten Umsätze und der im Wirtschaftsjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter |
| 93 | 95 | Bei dem übernehmenden Unternehmen im Jahr der Vermögensübernahme: Auf das übernehmende Unternehmen im laufenden Erhebungszeitraum übergegangener Zuwendungsvortrag nach § 9 Nummer 5 Satz 13 GewStG in Verbindung mit § 12 Absatz 3 UmwStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 15 Absatz 1, § 16, § 18 UmwStG) |
| 94 | 95b | Im Falle einer Abspaltung oder Teilübertragung: Verringerung des verbleibenden Zuwendungsvortrags (§ 9 Nummer 5 Satz 13 GewStG) bei der übertragenden Körperschaft (§ 12 Absatz 3 in Verbindung mit § 15 Absatz 1, § 16, § 18 UmwStG) |
| 94a | 95c | Verringerung des verbleibenden Zuwendungsvortrags des laufenden Erhebungszeitraums durch Abspaltung oder Teilübertragung bei der übertragenden Körperschaft zum Ende des Erhebungszeitraums (§ 12 Absatz 3 in Verbindung mit § 15 Absatz 1, § 16, § 18 UmwStG) |
| 96 | 96d | Spenden im Kalenderjahr 2025 beziehungsweise im abweichenden Wirtschaftsjahr 2024/2025 in den Vermögensstock einer Stiftung, für die der besondere Abzug nach § 9 Nummer 5 Satz 9 bis 11 GewStG beantragt wird |
| 97 | 98a | Zum Ende des vorangegangenen Erhebungszeitraums gesondert festgestellter verbleibender Vortrag von Vermögensstockspenden nach § 9 Nummer 5 Satz 9 folgende GewStG |
Neue Zeilen 2025
| Zeile | Angabe |
|---|---|
| 87 | Als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer |
| 92a | Name des Empfängers |
| 92b | Betrag laut Bestätigung |
| 92c | Der Empfänger liegt im |
| 95a | Bei dem übernehmenden Unternehmen im Jahr der Vermögensübernahme: Auf das übernehmende Unternehmen zum Ende des Erhebungszeitraums übergegangener Zuwendungsvortrag nach § 9 Nummer 5 Satz 13 GewStG in Verbindung mit § 12 Absatz 3 UmwStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 15 Absatz 1, § 16, § 18 UmwStG) |
| 96a | Name des Empfängers |
| 96b | Betrag laut Bestätigung |
| 96c | Der Empfänger liegt im |
| 130a | Übernommener Gewerbeverlust zum Ende des Erhebungszeitraums im Falle der - Einbringung des Betriebs einer Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft in eine Personengesellschaft oder - Verschmelzung von Personengesellschaften (R 10a.3 Absatz 3 Satz 9 Nummer 5 Satz 1 und 2 GewStR 2009) oder - Anwachsung oder der Verschmelzung einer Personengesellschaft auf einen Gesellschafter (R 10a.3 Absatz 3 Satz 9 Nummer 4 GewStR 2009) |
| 131a | Nur bei Organgesellschaften: Im Falle der Anwachsung einer Personengesellschaft auf eine Organgesellschaft zum Ende des Erhebungszeitraums: Im Betrag laut Zeile 130a enthaltener Verlust, der vor dem rechtswirksamen Abschluss des Gewinnabführungsvertrages bei der Personengesellschaft entstanden ist (R 10a.4 Satz 2 GewStR 2009) |
| 147a | Ermittelter Gewerbeertrag für den gesamten Erhebungszeitraum nach Anwendung des § 10a GewStG |
| 147b | Vortragsfähiger Gewerbeverlust zum Schluss des laufenden Erhebungszeitraums |
| 147c | Übergehender Gewerbeverlust wegen Einbringung nach § 24 UmwStG |
Alle Zeilen der Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) 2025 im Überblick