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Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) · 2024 und 2025 im Vergleich

Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) 2025: Was ist neu?

Gegenüber 2024 haben 7 von 173 Zeilen eine neue Nummer, 13 Zeilen sind neu dazugekommen. Hier siehst du, wo die Angaben aus dem Vorjahr jetzt stehen.

Stand: Formulare 2024 und 2025 · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

Zeilen mit neuer Nummer

Zeile 2024Zeile 2025Angabe
9292d Zuwendungen im Kalenderjahr 2025 beziehungsweise im abweichenden Wirtschaftsjahr 2024/2025 zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 AO (§ 9 Nummer 5 Satz 1 GewStG)
9594 Summe der gesamten Umsätze und der im Wirtschaftsjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter
9395 Bei dem übernehmenden Unternehmen im Jahr der Vermögensübernahme: Auf das übernehmende Unternehmen im laufenden Erhebungszeitraum übergegangener Zuwendungsvortrag nach § 9 Nummer 5 Satz 13 GewStG in Verbindung mit § 12 Absatz 3 UmwStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 15 Absatz 1, § 16, § 18 UmwStG)
9495b Im Falle einer Abspaltung oder Teilübertragung: Verringerung des verbleibenden Zuwendungsvortrags (§ 9 Nummer 5 Satz 13 GewStG) bei der übertragenden Körperschaft (§ 12 Absatz 3 in Verbindung mit § 15 Absatz 1, § 16, § 18 UmwStG)
94a95c Verringerung des verbleibenden Zuwendungsvortrags des laufenden Erhebungszeitraums durch Abspaltung oder Teilübertragung bei der übertragenden Körperschaft zum Ende des Erhebungszeitraums (§ 12 Absatz 3 in Verbindung mit § 15 Absatz 1, § 16, § 18 UmwStG)
9696d Spenden im Kalenderjahr 2025 beziehungsweise im abweichenden Wirtschaftsjahr 2024/2025 in den Vermögensstock einer Stiftung, für die der besondere Abzug nach § 9 Nummer 5 Satz 9 bis 11 GewStG beantragt wird
9798a Zum Ende des vorangegangenen Erhebungszeitraums gesondert festgestellter verbleibender Vortrag von Vermögensstockspenden nach § 9 Nummer 5 Satz 9 folgende GewStG

Neue Zeilen 2025

ZeileAngabe
87 Als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer
92a Name des Empfängers
92b Betrag laut Bestätigung
92c Der Empfänger liegt im
95a Bei dem übernehmenden Unternehmen im Jahr der Vermögensübernahme: Auf das übernehmende Unternehmen zum Ende des Erhebungszeitraums übergegangener Zuwendungsvortrag nach § 9 Nummer 5 Satz 13 GewStG in Verbindung mit § 12 Absatz 3 UmwStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 15 Absatz 1, § 16, § 18 UmwStG)
96a Name des Empfängers
96b Betrag laut Bestätigung
96c Der Empfänger liegt im
130a Übernommener Gewerbeverlust zum Ende des Erhebungszeitraums im Falle der - Einbringung des Betriebs einer Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft in eine Personengesellschaft oder - Verschmelzung von Personengesellschaften (R 10a.3 Absatz 3 Satz 9 Nummer 5 Satz 1 und 2 GewStR 2009) oder - Anwachsung oder der Verschmelzung einer Personengesellschaft auf einen Gesellschafter (R 10a.3 Absatz 3 Satz 9 Nummer 4 GewStR 2009)
131a Nur bei Organgesellschaften: Im Falle der Anwachsung einer Personengesellschaft auf eine Organgesellschaft zum Ende des Erhebungszeitraums: Im Betrag laut Zeile 130a enthaltener Verlust, der vor dem rechtswirksamen Abschluss des Gewinnabführungsvertrages bei der Personengesellschaft entstanden ist (R 10a.4 Satz 2 GewStR 2009)
147a Ermittelter Gewerbeertrag für den gesamten Erhebungszeitraum nach Anwendung des § 10a GewStG
147b Vortragsfähiger Gewerbeverlust zum Schluss des laufenden Erhebungszeitraums
147c Übergehender Gewerbeverlust wegen Einbringung nach § 24 UmwStG

Alle Zeilen der Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) 2025 im Überblick