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Anleitung · Fortgeschritten · 20–30 Min.

Anlage N in ELSTER ausfüllen: Werbungskosten richtig eintragen

In der Anlage N stehen dein Arbeitslohn und deine Werbungskosten. Die Lohndaten übernimmt ELSTER über den Belegabruf meist automatisch, die Werbungskosten trägst du selbst ein. Diese Anleitung führt dich in acht Schritten durch das Formular.

Das brauchst du

  • Lohnsteuerbescheinigung oder Belegabruf in ELSTER
  • Arbeitstage und einfache Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte
  • Anzahl der Tage, an denen du überwiegend im Homeoffice gearbeitet hast
  • Rechnungen und Belege für Arbeitsmittel, Fortbildung und Reisekosten
  1. Anlage N hinzufügen

    Wähle in deiner Erklärung über „Weitere Formulare“ die Anlage N aus. Bei Zusammenveranlagung füllt jede angestellte Person eine eigene Anlage N aus. Das Formular besteht aus mehreren Seiten: erst die Einnahmen, dann die Werbungskosten und zum Schluss Sonderfälle.

  2. Lohndaten prüfen

    Vergleiche Bruttoarbeitslohn, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer mit deiner Lohnsteuerbescheinigung. Mit dem Belegabruf holt ELSTER diese Werte direkt vom Finanzamt. Hast du bei mehreren Arbeitgebern gearbeitet, summierst du die Beträge je Zeile.

    Anlage N in Mein ELSTER: Abschnitt „1 - Angaben zum Arbeitslohn“ mit den Feldern der Lohnsteuerbescheinigung (Name geschwärzt)
    Bild: Mein ELSTER (Screenshot steuern.org, Oktober 2026)
  3. Wege zur Arbeit

    Trage deine erste Tätigkeitsstätte, die Zahl der Arbeitstage und die einfache Entfernung in vollen Kilometern ein. Für 2025 gelten 0,30 € je km bis 20 km und 0,38 € ab dem 21. km, ab 2026 sind es 0,38 € ab dem ersten km. Höchstens 4.500 € im Jahr, außer du nutzt ein eigenes oder überlassenes Auto. Homeoffice-Tage zählst du hier nicht mit.

    Anlage N in Mein ELSTER: „8 - Entfernungspauschale“ mit der Tabelle für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Name geschwärzt)
    Bild: Mein ELSTER (Screenshot steuern.org, Oktober 2026)
  4. Homeoffice-Pauschale

    Für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause gearbeitet hast, setzt du 6 € an. Es sind höchstens 210 Tage im Jahr, also 1.260 €. Die Pauschale bekommst du auch ohne häusliches Arbeitszimmer.

  5. Arbeitsmittel und Fortbildung

    Erfasste Arbeitsmittel wie Laptop, Schreibtisch, Fachliteratur oder Fortbildungen trägst du einzeln mit Bezeichnung und Betrag ein. Bei gemischter Nutzung setzt du nur den beruflichen Anteil an. Teure Wirtschaftsgüter verteilst du über mehrere Jahre.

  6. Reisekosten und Verpflegung

    Für Auswärtstätigkeiten gibt es einen eigenen Abschnitt für Fahrten, Übernachtungen und Verpflegungspauschalen. Im Inland sind es 14 € ab mehr als 8 Stunden Abwesenheit und 28 € je vollem Kalendertag. Bei gestellten Mahlzeiten kürzt du um 20 % beim Frühstück und um je 40 % bei Mittag- oder Abendessen.

  7. Doppelte Haushaltsführung

    Kosten für einen zweiten Haushalt am Arbeitsort gehören nicht in die Anlage N. Dafür nutzt du die separate Anlage N-Doppelte Haushaltsführung. Dort stehen Miete, Nebenkosten und Heimfahrten am Lebensmittelpunkt.

  8. Prüfen und abgeben

    Mit „Prüfen“ kontrolliert ELSTER deine Angaben und zeigt Fehler sowie Hinweise an. Fehler musst du beheben, Hinweise nur gedanklich durchgehen. Danach sendest du die Erklärung ab und lädst den Bescheid später in deinem Konto herunter.

    Prüfergebnis in Mein ELSTER: Liste der gefundenen Fehler und Hinweise nach „Prüfen“
    Bild: Mein ELSTER (Screenshot steuern.org, Oktober 2026)

Tipps

  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € wird automatisch angesetzt, wenn deine Werbungskosten darunterliegen.
  • Belege schickst du nicht mit, sondern bewahrst sie für Rückfragen des Finanzamts auf.
  • Homeoffice-Tage und Krankheitstage zählen nicht als Arbeitstage für die Pendlerpauschale.
  • Kontoführungskosten von 16 € erkennen die Finanzämter in der Regel ohne Einzelnachweis an.
  • Fahre erst die Lohndaten und dann die Werbungskosten durch, damit du keine Zeile doppelt belegst.

Wenn es nicht klappt

Wie fülle ich die Anlage N korrekt aus?

Arbeite die Seiten in der Reihenfolge ab: zuerst die Lohndaten, dann die Werbungskosten. Vergleiche jeden Betrag mit der Lohnsteuerbescheinigung. Zum Schluss lässt du ELSTER prüfen und korrigierst gemeldete Fehler.

Wo trage ich die Werbungskosten bei ELSTER ein?

Werbungskosten zu laufendem Arbeitslohn stehen im Werbungskostenabschnitt der Anlage N. Jede Kostenart hat dort ihre eigene Zeile, etwa Wege zur Arbeit, Homeoffice, Arbeitsmittel oder Fortbildung. Die Zeilennummern können sich je Veranlagungsjahr ändern.

Warum wirken sich meine Werbungskosten nicht aus?

Bis 1.230 € setzt das Finanzamt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag an. Erst darüber senken deine tatsächlichen Kosten die Steuer. Rechne deshalb vorher zusammen, ob du den Pauschbetrag übersteigst.

Muss ich die Entfernungspauschale kürzen, wenn ich im Homeoffice war?

Für Tage im Homeoffice fährst du nicht zur Arbeit und zählst sie nicht als Arbeitstage. In die Rechnung kommen nur die tatsächlichen Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte. Eine Kürzung des Kilometersatzes ist dafür nicht nötig.

Was tun, wenn mein Arbeitgeber falsche Lohndaten gemeldet hat?

Bitte deinen Arbeitgeber um eine Korrekturübermittlung an das Finanzamt. Trag in der Anlage N trotzdem die richtigen Werte ein. Abweichungen kannst du im Hauptvordruck erläutern.

Stand der ELSTER-Oberfläche: Oktober 2026. ELSTER ist ein Angebot der Finanzverwaltung, steuern.org steht in keiner Verbindung dazu. Bezeichnungen können sich ändern.