Zum Inhalt springen
Formular erklärt

Körperschaftsteuererklärung (KSt 1): Steuererklärung für GmbH, Vereine und andere Körperschaften

Die Körperschaftsteuererklärung KSt 1 für GmbH, UG, Vereine und Genossenschaften erklärt: Aufbau, wichtige Anlagen und Abgabe.

Stand: Formular 2025 · fachlich geprüft am von der Redaktion steuern.org

Wofür ist das Formular?

Mit der Körperschaftsteuererklärung KSt 1 ermittelt eine Körperschaft ihr zu versteuerndes Einkommen. Daraus setzt das Finanzamt die Körperschaftsteuer fest.

Wer muss es ausfüllen?

Abgeben müssen GmbH, UG, AG, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine. Auch steuerbegünstigte Vereine bekommen vom Finanzamt regelmäßig eine Aufforderung zur Abgabe. Hat ein Verein einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, erklärst du ihn ebenfalls.

Die Abschnitte im Überblick

AbschnittWas hineingehörtGut zu wissen
Wofür die KSt 1 dientDie Körperschaftsteuererklärung erfasst das Einkommen einer Körperschaft für ein Wirtschaftsjahr. Aus den Angaben berechnet das Finanzamt die Körperschaftsteuer. Die Steuerpflicht folgt aus § 1 KStG.Natürliche Personen geben eine Einkommensteuererklärung ab. Personengesellschaften geben eine Feststellungserklärung ab, ihre Gesellschafter eine Einkommensteuererklärung. Eine Ausnahme sind Personengesellschaften, die zur Körperschaftsteuer optiert haben.
Elektronische ÜbermittlungDie Abgabe ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu übermitteln. Das regelt § 31 Abs. 1a KStG. Eine Papierfassung akzeptiert das Finanzamt nur in begründeten Ausnahmefällen.Für die Übermittlung brauchst du ein Zertifikat. Die ELSTER-Registrierung kann bis zu zwei Wochen dauern.
Hauptvordruck KSt 1Der Mantelbogen fragt allgemeine Daten ab: Bezeichnung der Körperschaft, Anschrift, Wirtschafts-Identifikationsnummer und Angaben zur Steuerbefreiung. Besteuerungsgrundlagen enthält er nicht, die stehen in den Anlagen.Nutze für jeden Veranlagungszeitraum die aktuelle Fassung. Alte Vordrucke führen beim Senden leicht zu Fehlermeldungen.
Anlagen und PflichtangabenWelche Anlagen nötig sind, hängt vom Einzelfall ab. Kapitalgesellschaften erfassen ihre Einkünfte in der Anlage GK, das zu versteuernde Einkommen steht in der Anlage ZVE. Gemeinnützige Körperschaften füllen die Anlage Gem aus. Für den Zinsabzug kann die Anlage Zinsschranke hinzukommen.Prüfe vor dem Senden, ob alle Anlagen zur Rechtsform passen. Hintergrund zum Zinsabzug findest du unter Zinsschranke.
Jahresabschluss als GrundlageKapitalgesellschaften ermitteln ihren Gewinn über Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Danach folgen außerbilanzielle Hinzurechnungen und Abzüge. Erst daraus ergibt sich das zu versteuernde Einkommen.Die Bilanzdaten reichst du elektronisch ein, meist als E-Bilanz. Der Jahresabschluss muss dafür fertig sein.
Steuersatz und FreibetragDer Körperschaftsteuersatz beträgt für die Veranlagungszeiträume bis 2027 einheitlich 15 % des zu versteuernden Einkommens. Danach sinkt er schrittweise: 14 % für 2028, 13 % für 2029, 12 % für 2030, 11 % für 2031 und 10 % ab 2032. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Körperschaftsteuer.Einen Freibetrag von 5.000 € gibt es nach § 24 KStG nur für bestimmte Körperschaften, zum Beispiel Vereine und Stiftungen. Er wirkt höchstens in Höhe des Einkommens. Für GmbH, UG, AG und andere Körperschaften, deren Ausschüttungen beim Empfänger als Dividenden gelten, gibt es ihn nicht. Für Genossenschaften sowie Vereine, deren Tätigkeit sich auf Land- und Forstwirtschaft beschränkt, gibt es unter besonderen Voraussetzungen stattdessen 15.000 €, und zwar im Gründungsjahr und den folgenden neun Jahren (§ 25 KStG).
Vorauszahlungen, Verluste und BescheidKörperschaften zahlen die Steuer über das Jahr in Vorauszahlungen. Verluste lassen sich in spätere Jahre vortragen und mindern dort das Einkommen. Am Ende des Verfahrens steht der Körperschaftsteuerbescheid.Prüfe den Bescheid genau und beachte die Einspruchsfrist. Eine Anleitung findest du unter Einspruch über ELSTER.
Gemeinnützige VereineSteuerbegünstigte Körperschaften prüft das Finanzamt in der Regel alle drei Jahre. Die Angaben sind dann nur für das letzte Jahr des Prüfungszeitraums zu machen. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die keine Zweckbetriebe sind, bleiben steuerpflichtig, wenn die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer die Besteuerungsgrenze übersteigen. Sie liegt bis 2025 bei 45.000 € im Jahr und ab 2026 bei 50.000 €.Seit 2017 gibt es nur noch den Vordruck KSt 1 für alle Körperschaften. Nutze ihn zusammen mit der Anlage Gem.
FristenDie Erklärung ist grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres abzugeben. Fällt der Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag. Erstellt ein Steuerberater die Erklärung, verlängert sich die Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres.Ein Antrag auf Fristverlängerung ist möglich, wenn Unterlagen fehlen. Reiche ihn vor Ablauf der Frist ein.

Zeilennummern ändern sich jedes Jahr. Maßgeblich ist der Vordruck des jeweiligen Steuerjahres.

Alle Zeilen der Körperschaftsteuererklärung (KSt 1) 2025

Die amtlichen Bezeichnungen und Kennzahlen aller 33 Zeilen. Zu 0 Zeilen gibt es eine eigene Erklärung mit den Prüfungen von ELSTER und den Zeilen der Vorjahre.Was sich gegenüber 2024 geändert hat.

ZeileEintrag (amtliche Bezeichnung)Kennzahl
Allgemeine Angaben
1 Bezeichnung der Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse
1a Wirtschafts-Identifikationsnummer
Art der Steuerpflicht (Sitz und Geschäftsleitung im Veranlagungszeitraum)
6 Ort der Geschäftsleitung nach § 10 AO · Staat (nur angeben, wenn im Ausland)
7 Ort des Sitzes nach § 11 AO · Staat (nur angeben, wenn im Ausland)
8 Wegen der Verlegung des Ortes des Sitzes und/oder der Geschäftsleitung vom Ausland ins Inland oder vom Inland ins Ausland besteht im laufenden Veranlagungszeitraum sowohl beschränkte als auch unbeschränkte Steuerpflicht: 18
Rechtsform
9 Rechtsform
Auswahl der Steuerbefreiungsnorm
10 Die Körperschaft ist nach der folgenden Nummer des § 5 Absatz 1 KStG von der Körperschaftsteuer befreit: 15
Umfang der Steuerbefreiung
11 Die Körperschaft ist vollumfänglich von der Körperschaftsteuer befreit.
Ergänzende Angaben zur Steuererklärung
13 In dieser Steuererklärung · Ergänzende Angaben zur Steuererklärung 500
Wirtschaftsjahr
14 Erstes Wirtschaftsjahr vom · Erstes Wirtschaftsjahr bis · Gegebenenfalls zweites Wirtschaftsjahr vom · Gegebenenfalls zweites Wirtschaftsjahr bis
14a Die Körperschaft wurde im Veranlagungszeitraum neu gegründet.
15 Die Körperschaft wurde aufgelöst und befindet sich in Abwicklung (Liquidation). Als Wirtschaftsjahr wurde der Besteuerungszeitraum nach § 11 KStG angegeben. Datum der Auflösung:
Weitere Angaben
16 Das Unternehmen hält Anteile, auf die § 8b Absatz 7 KStG anzuwenden ist. 69
17 Es handelt sich um ein Unternehmen, auf das § 8 Absatz 9 KStG anzuwenden ist, oder um eine Organgesellschaft, auf deren Organträger § 8 Absatz 9 KStG anzuwenden ist (wenn ja: zusätzlich Anlage(n) ÖHK übermitteln). 68
17a Bei Investmentfonds: Art des Investmentfonds: 66
Weitere Angaben zu Betrieben gewerblicher Art nach § 1 Absatz 1 Nummer 6 KStG und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben nach § 20 Absatz 1 Nummer 10 Buchstabe b Satz 4 EStG
17b Nur bei Stiftungen des öffentlichen Rechts: Die Trägerkörperschaft dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken. Eine Bescheinigung nach § 44a Absatz 7 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Satz 2 EStG wurde ausgestellt (NV-Art 36). 67
18 Organisationsform des Betriebs gewerblicher Art: 61
Einzelaufstellung der Angaben zu Anteilseignern
21a Die Angaben haben sich bei diesem Anteilseigner gegenüber dem Vorjahr geändert.
22 Steuernummer
22a Identifikationsnummer · Wirtschafts-Identifikationsnummer
22b Ausländisches Identifikationsmerkmal
22c Name (bei natürlichen Personen Vor- und Nachname)
22d Straße und Hausnummer
22e Postleitzahl und Wohnort
Besitzdauer
23 Höhe der Beteiligung in EUR
23a Höhe der Beteiligung (in Prozent)
23b Besitzdauer von · Besitzdauer bis
Allgemeine Angaben zu den Anteilseignern
26 Eine Aufstellung über die erstmalige oder geänderte von der Höhe der Beteiligung abweichende Verteilung der Stimmrechte wird gesondert übermittelt (einschließlich Erläuterung zur abweichenden Verteilung). 217
27 Die oben genannten Angaben zu den Anteilseignern haben sich gegenüber dem Vorjahr geändert. 210
Mitwirkung bei der Anfertigung der Steuererklärung
100 Die Steuererklärung wurde unter Mitwirkung einer selbständig und eigenverantwortlich tätigen und zur Hilfeleistung in Steuersachen nach §§ 3 und 4 StBerG befugten Person oder Vereinigung angefertigt.
100a Telefonische Rückfragen unter Telefonnummer
Bei der Anfertigung dieser Erklärung hat mitgewirkt:
101 Name · Vorname · Straße, Hausnummer · Postleitzahl, Ort
102 zusätzliche Angaben · Mandantennummer · Bearbeiterkennzeichen

Quelle: ERiC 43.4.6.0, Jahresdokumentation (Plausibilitätsprüfungen), Körperschaftsteuererklärung 2025.

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.