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Gesetz

Mehr steuerfrei fürs Ehrenamt: Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale steigen

Die Übungsleiterpauschale steigt 2026 von 3.000 € auf 3.300 €, die Ehrenamtspauschale von 840 € auf 960 €. Die neuen Werte gelten für das Steuerjahr 2026. Der Gesetzgeber hat sie mit dem Steueränderungsgesetz 2025 angehoben.

Betrifft:EhrenamtlicheStudierendeRentner
Trainerin mit Trillerpfeife bekommt vom Vorstand einen Umschlag mit Aufwandsentschädigung überreicht.

Die Übungsleiterpauschale gilt für nebenberufliche Tätigkeiten, die pädagogisch oder anleitend sind. Typische Beispiele sind Trainerin, Ausbilder, Chorleiter oder Betreuer bei einem gemeinnützigen Verein. Für die Arbeit bei gemeinnützigen Organisationen oder öffentlich-rechtlichen Einrichtungen bleiben 2026 bis zu 3.300 € im Jahr steuer- und abgabenfrei. 2025 waren es 3.000 €.

Die Ehrenamtspauschale deckt andere ehrenamtliche Aufgaben ab. Dazu gehören Vorstandsarbeit, Kassenführung, Platzwart, Zeugwart oder Schiedsrichter im Amateurbereich. Hier steigt der steuerfreie Betrag 2026 auf 960 €, nach 840 € im Jahr 2025.

Beide Pauschalen setzen ein nebenberufliches Engagement voraus. Zeitlich darf die Aufgabe höchstens ein Drittel einer vergleichbaren Vollzeitstelle ausmachen. Der Auftraggeber muss gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen oder eine öffentlich-rechtliche Körperschaft sein. Jede Pauschale gibt es nur einmal pro Person und Jahr. Für dieselbe Tätigkeit darfst du sie nicht doppelt nutzen.

Über der Pauschale wird nur der übersteigende Teil versteuert. Es handelt sich um einen Freibetrag und nicht um eine Freigrenze. Vergütungen oberhalb der Grenze trägst du in der Anlage N ein, bei selbstständiger Tätigkeit in der Anlage S. Sind zwei Aufgaben klar getrennt, sind beide Pauschalen möglich. Als Trainer und Kassenwart desselben Vereins sind so bis zu 4.260 € im Jahr steuerfrei. Auch Rentnerinnen, Studierende und Menschen ohne Job dürfen die Pauschalen nutzen.

Wer keine Aufwandsentschädigung annehmen möchte, kann seine Auslagen stattdessen spenden. Wichtig ist, dass dir die Vergütung ernsthaft angeboten wurde und du schriftlich darauf verzichtest. Der Verein stellt dafür eine Zuwendungsbestätigung aus. Den Betrag gibst du in der Anlage Sonderausgaben an.

Was du tun solltest

  1. Mit dem Verein klären, ob und in welcher Höhe er die Pauschale zahlt
  2. Schriftliche Vereinbarung oder Vorstandsbeschluss zur Auszahlung besorgen
  3. Vergütungen über der Pauschale in der Anlage N, S oder G angeben
  4. Zahlungsnachweise und Bescheinigung des Vereins fürs Finanzamt aufbewahren

Mehr dazu

Quelle

§ 3 Nr. 26 und Nr. 26a EStG – Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale

Veröffentlicht am 10. September 2026 von der Redaktion verfasst und fachlich geprüft. Allgemeine Information, keine Steuerberatung im Einzelfall. Fehler melden

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