Wer seine Steuererklärung elektronisch abgibt, erhält den Steuerbescheid künftig in der Regel nur noch digital. Der verbindliche Start dieser Regel wurde aber verschoben. Als Standard gilt die elektronische Bekanntgabe erst ab dem 1. Januar 2027; derzeit kommt der Bescheid nur dann digital, wenn du in Mein ELSTER eingewilligt hast.
Betrifft:Alle Steuerpflichtigen
Für viele Steuerzahler ändert sich der Weg zum Bescheid. Möglich war die elektronische Bekanntgabe schon länger auf freiwilliger Basis, jetzt wird sie zum Regelfall. Grundlage ist die Neufassung von § 122a AO durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz vom 23. Oktober 2024. Ursprünglich sollte die Pflicht zum 1. Januar 2026 greifen. Dieser Start wurde verschoben, als Standard gilt die elektronische Bekanntgabe erst ab dem 1. Januar 2027.
Das Übergangsjahr dient der Vorbereitung. Ob dein Bescheid digital bereitgestellt oder per Post verschickt wird, liegt derzeit noch im Ermessen des Finanzamts. Wer nicht warten möchte, kann in Mein ELSTER schon jetzt in die elektronische Bekanntgabe einwilligen. Danach stellt das Finanzamt alle Bescheide zu deiner Steuernummer digital bereit.
Technisch läuft das so: Der Bescheid liegt als PDF in deinem ELSTER-Postfach. Eine E-Mail informiert dich über die Bereitstellung, enthält aber keine Bescheiddaten. Den Bescheid selbst verschickt das Finanzamt nie per E-Mail. Rechtlich ist das PDF dem Papierbescheid gleichgestellt. Zu unterscheiden davon sind die Bescheiddaten: Sie sind nur Kennzahlen für den Abgleich in einer Steuersoftware und ersetzen den Bescheid nicht.
Wichtig sind die Fristen. Der Bescheid gilt am vierten Tag nach der Bereitstellung als bekanntgegeben. Ab dann läuft die einmonatige Einspruchsfrist, auch wenn du die Benachrichtigung später liest. Prüfst du dein Postfach selten, kann die Frist unbemerkt ablaufen. Wer keinen Internetzugang hat oder dem die elektronische Kommunikation nicht zuzumuten ist, kann die Härtefallregelung beantragen und bekommt weiter Papier. Aktiv werden musst du dafür selbst.
Möchtest du Papierpost behalten, kannst du der elektronischen Bekanntgabe widersprechen. Der Widerspruch ist formlos und braucht keine Begründung. Er wirkt für künftige Bescheide, nicht für bereits bereitgestellte. In ELSTER findest du die Einstellung unter „Formulare und Leistungen“ bei „Elektronische Bekanntgabe verwalten“; dort lässt sich auch die dauerhafte postalische Bekanntgabe beantragen. Ob im Einzelfall ein Härtefall vorliegt, entscheidet das Finanzamt.
Was du tun solltest
1ELSTER-Zugang und Zertifikat prüfen, damit du den Bescheid abrufen kannst
2E-Mail-Benachrichtigung aktivieren und das ELSTER-Postfach regelmäßig kontrollieren
3Entscheiden, ob du digital empfangen willst, sonst Widerspruch im ELSTER-Konto setzen
4Bescheid als PDF speichern und die Einspruchsfrist notieren
Veröffentlicht am 15. Juli 2026 von der Redaktion verfasst und fachlich geprüft. Allgemeine Information, keine Steuerberatung im Einzelfall. Fehler melden
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